Sonderkündigung wegen Todesfall

  • @drückerdrücker


    Interessante Argumentation. Dienstleistungsverträge gehen nicht auf Erben über?


    Ich würde mir eine Altenpflegerin einstellen, und sobald ich sterbe steht diese ohne Kündigungsfrist auf der Straße? Obwohl ich ein Millionenvermögen habe? Ist jetzt nur ein Beispiel, ich bin kein Millionär.


    Umgekehrt wäre ja auch jeder Mobilfunkvertrag zu Ende, wenn eine Firma insolvent bzw. beim Gewerbeamt abgemeldet wird.


    Kann ich mir nicht so vorstellen. Natürlich scheuen die Mobilfunkanbieter möglicherweise den Aufwand gegend die Erben vorzugehen. Aber eine gesetzliche Grundlage vermag ich derzeit nicht zu erkennen.


    Hast Du irgendwelche Fundstellen, betreffend Gesetze oder einschlägige Urteile?



    Gruß Boris

  • Das stimmt schon. Als praktischen Anhaltspunkt kannst Du nehmen das die Sterbeurkunde als Nachweis hier reicht. Bei Krediten usw. muss der Erbschein vorliegen. Und bis der ausgestellt ist kann es dauern. Dann hat man bei geringer Liquidität ein echtes Problem als Erbe oder was auch immer.


    Übrigens noch mein Beileid an den TE.

    Das Experiment erfordert, dass Sie weitermachen!

  • Zitat

    Original geschrieben von Chefkoch85
    ..... bei einer Mietwohnung gibt es ja auch eine 3 monatige Kündigungsfrist ...


    Im Todesfall?


    Boris1968: schon mal davon gehört, daß Erben das Erbe ausschlagen können? Ein Erbe muß gar nichts übernehmen.

    LG: V30
    Samsung: Galaxy Tab S2 LTE, A5 (2017);
    Sony: Xperia X Compact;

  • Zitat

    Original geschrieben von saintsimon
      Boris1968: schon mal davon gehört, daß Erben das Erbe ausschlagen können? Ein Erbe muß gar nichts übernehmen.

    Aber eben nur das Erbe in Gänze, nicht einzelne Verträge.

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Aber eben nur das Erbe in Gänze, nicht einzelne Verträge.


    Das ist klar. Wobei Privatverträge eine eigene Sache sind. Beim Erbe geht es um das Vermögen und die daran gebundenen Verpflichtungen, aber nicht um einzelne Privatverträge des Verstorbenen. Und man erbt auch nicht den Arbeitsplatz eines Verstorbenen ....


    Allein die Vorstellung, einen Mobilfunkvertrag auf mehrere Erben zu Verteilen ist schon lustig ... :p

    LG: V30
    Samsung: Galaxy Tab S2 LTE, A5 (2017);
    Sony: Xperia X Compact;

  • Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    ...
    Der Mobilfunkvertrag endet mit dem Tod und wird von den Angehörigen mit einem entsprechendem Dokument (Totenschein) nachgewiesen. Im Gegensatz zu Kredit, Hypothek oder ähnlichem ist ein Mobilfunkvertrag ja kein Schuld-, sondern ein Dienstleistungsverhältnis. Der "Dienstnehmende" entfällt, ergo auch die Dienstleistung, ergo auch ein Anspruch des "Dienstgebenden", also des Mobilfunkanbieters.
    ...


    Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, endet ein Dienstvertrag automatisch allenfalls mit dem Tod des Dienstverplichteten und nicht mit dem Tod des Dienstberechtigten ... :confused:


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von Boris1968
    Ich würde mir eine Altenpflegerin einstellen, und sobald ich sterbe steht diese ohne Kündigungsfrist auf der Straße? Obwohl ich ein Millionenvermögen habe? Ist jetzt nur ein Beispiel, ich bin kein Millionär.


    Umgekehrt wäre ja auch jeder Mobilfunkvertrag zu Ende, wenn eine Firma insolvent bzw. beim Gewerbeamt abgemeldet wird.


    Solange der Anbieter nur insolvent ist, aber noch alle Leistungen erbringt, muss man natuerlich weiterzahlen.


    Wenn der Anbieter aber keine Leistungen mehr erbringen kann, muss man nicht mehr zahlen. Waere ja nicht schlimmer wenn man als Kunde dann ohne Gegenleistung an den Insolvenzverwalter zahlen muesste.


    Wenn der Arbeitgeber eine Einzelperson ist und verstirbt, dann wird da auch das Arbeitsverhaeltnis sofort enden. Weil der Tote ja nicht Rechtsfaehig ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, endet ein Dienstvertrag automatisch allenfalls mit dem Tod des Dienstverplichteten und nicht mit dem Tod des Dienstberechtigten ... :confused:


    Aber ein Mobilfunkvertrag ist doch ein Dauerschuldverhältnis. Das dürfte AFAIK schon in die Erbmasse eingehen.


    Zum Glück scheinen die meisten MF-Provider es nicht darauf anzulegen ...

  • Trete wir mal auf die Bremse, und lassen sachkundige Juristen vor. Hier wird zuviel durcheinandergewürfelt.


    Daneben denke ich, daß nur bis zum Todestag angefallene Kosten ins Vermögen eingehen, sofern nicht jemand einfach die SIM weiternutzt. Dann kann man eine Vertragsübernahme mache, und gut ists. Aber einfach so kann man den Erben einen bestehenden Vertrag nicht aufdrücken.

    LG: V30
    Samsung: Galaxy Tab S2 LTE, A5 (2017);
    Sony: Xperia X Compact;

  • Zitat

    Original geschrieben von saintsimon
    Das ist klar. Wobei Privatverträge eine eigene Sache sind. Beim Erbe geht es um das Vermögen und die daran gebundenen Verpflichtungen, aber nicht um einzelne Privatverträge des Verstorbenen. Und man erbt auch nicht den Arbeitsplatz eines Verstorbenen ....


    Allein die Vorstellung, einen Mobilfunkvertrag auf mehrere Erben zu Verteilen ist schon lustig ... :p


    Lustig ist nur dein Beitrag, der vor Halbwissen nur so strotzt. Selbstverständlich treten Erben in sämtliche Rechten und Pflichten ein, außer in solche, die höchtspersönlich zu erbringen sind (z. B. Arbeitsleistungen aus einem Arbeitsvertrag, aber auch hier stehen Forderungen aus einem Arbeitsverhältnis, z. B. ausstehender Arbeistlohn, natürlich den Erben zu).


    Wie bei einme "normalen, altmodischen" Festnetzanschluss läuft der Mobilfunkvertrag natürlich weiter und Forderungen des Mobilfunkanbieters sind von den Erben zu begleichen.


    Eine andere Frage ist, ob in den AGB ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wird oder der Anbieter kulant ist.

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