@drückerdrücker
Interessante Argumentation. Dienstleistungsverträge gehen nicht auf Erben über?
Ich würde mir eine Altenpflegerin einstellen, und sobald ich sterbe steht diese ohne Kündigungsfrist auf der Straße? Obwohl ich ein Millionenvermögen habe? Ist jetzt nur ein Beispiel, ich bin kein Millionär.
Umgekehrt wäre ja auch jeder Mobilfunkvertrag zu Ende, wenn eine Firma insolvent bzw. beim Gewerbeamt abgemeldet wird.
Kann ich mir nicht so vorstellen. Natürlich scheuen die Mobilfunkanbieter möglicherweise den Aufwand gegend die Erben vorzugehen. Aber eine gesetzliche Grundlage vermag ich derzeit nicht zu erkennen.
Hast Du irgendwelche Fundstellen, betreffend Gesetze oder einschlägige Urteile?
Gruß Boris