Nach etwa zwei Wochen nach meinem Antrag auf Auskunft bei Bürgel, weiß ich nun den Grund meiner angeblich schlechten Bonität. Ein alter Bekannter, der einen erst selbst, dann durch durch ein Inkassounternehmen intensivst eingeschüchtert hat, eine Rechnung zu zahlen, der ich widersprochen und nicht anerkannt hatte. Diese Drohgebärden gingen irgendwann so weit, dass ich sogar darum bat, endlich das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten.
So sieht nun meine Antwort auf Bürgels Auskunft aus:
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Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG
Gasstraße 18
22761 Hamburg
Antrag auf Löschung meiner Daten nach § 20 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Sehr geehrte Damen und Herren der Firma Bürgel,
hiermit bitte ich Sie, folgende Daten sowie Datenquellen zu meiner Person nach § 20 Bundesdatenschutzgesetz (BSDG) umgehend zu löschen und mir bis zum 08.08.2011 eine Bestätigung der Löschung zukommen zu lassen:
Ihre Auskunft gemäß § 34 Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vom xx.xx.2011 mit dem Zeichen xxxxxxxxxxxx
Geburtsdatum: xx.xx.xxxx
Datenquelle:
E-Plus Service GmbH & Co. KG
Edison Allee 1, 14425 Potsdam
Meldemerkmal:
Kündigung wegen Nichtzahlung
vom xx.xx.2008
Diese gespeicherten Daten sind unzulässig, da es sich damals um eine strittige und von mir widersprochenen Forderung der Firma Base / E-Plus Service GmbH & Co. KG handelte, dessen Übermittlung an die Schufa u.ä. Auskunfteien bis zur Klärung durch ein eingeleitetes gerichtliches Mahnverfahren unstatthaft war, was dem mit der Eintreibung beauftragten Inkassounternehmen am xx.xx.2008 auch so mitgeteilt wurde (siehe Anlage).
Dem Mahnbescheid zu dieser Forderung vom xx.xx.2008 wurde durch meinen rechtlichen Beistand am xx.xx.2008 widersprochen (siehe Anlage). Nach 1 ½ Jahren nach dem Widerspruch gegen den Mahnbescheid konnte die geltend gemachte Forderung von der E-Plus Service GmbH & Co. KG nicht begründet werden, so dass der Vorgang von meinem rechtlichen Beistand am xx.xx.2010 abgeschlossen wurde (siehe Anlage). Eine Anspruchsbegründung ist danach von der Gegenseite nicht mehr erfolgt.
Sollten Sie der Löschung nicht nachkommen und meine Bonität nicht wieder herstellen, werde ich den Fall von meinem Rechtsbeistand wieder aufrollen lassen und den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Klosterwall 6 (Block C), 20095 Hamburg, hinzuziehen.
Mit freundlichen Grüßen