Talkline berechnet mir 20,95€ für einmalig fehlgeschlagene Abbuchung???

  • Zitat

    Original geschrieben von stefanniehaus
    Wenn man wegen der Sperrung vor Gericht ziehen will, dann viel Spaß. Aktuell ist eine vorherige Sperrung seitens Talkline (noch) rechtlich ok.

    Man kann in den Briefen ja hinzufügen, dass man eine Rechtsschutzversicherung hat und diese ungerne beschäftigen würde. ;)


    P.S.: Seit wann ist dieses Forum eigentlich von so vielen Leuten durchzogen, die nur die teilweise unzuläsigen Inhalte der MF-Anbieter-AGB nachplappern?

  • Zitat

    Original geschrieben von gelackmeierter
    P.S.: Seit wann ist dieses Forum eigentlich von so vielen Leuten durchzogen, die nur die teilweise unzuläsigen Inhalte der MF-Anbieter-AGB nachplappern?


    Vermutlich seitdem hier viel rechtlicher Quatsch erzählt wird, der richtig gestellt werden muss ;-)

  • Zitat

    Original geschrieben von gelackmeierter
    Man kann in den Briefen ja hinzufügen, dass man eine Rechtsschutzversicherung hat und diese ungerne beschäftigen würde. ;)


    Das wäre natürlich eine Möglichkeit. Da kann sich der anbieter dann überlegen was sich mehr lohnt ;-)

  • Ich hab keine Ahnung ob da irgendwas mal gesperrt war oder nicht. Das sind Schubladenverträge die ich nahezu nie nutze.
    Ich glaube aber nicht, da ich mich am nächsten Tag direkt gemeldet hatte und bis dahin Talkline im System nicht drin stehen hatte, dass das zurückgebucht wurde. Haben die mir auch so geschrieben. Haben mir dann Kontonummer und Verwendungszweck genannt, damit ich das nochmals hinüberweisen kann.
    Da wären mir 100% zinsen im Jahr auf den Betrag (7,xx€) lieber gewesen - wären vielleicht mal 20cent oder so. War auch nur 1Tag wo so wenig geld auf dem konto war.


    Ich schreib denen mal den Brief ohne die letzte paar Sätze, dass da was gesperrt war. Mal schauen was bei rumkommt.

  • Klagen konnte man schon immer. Ob mit Erfolg oder nicht stand und steht auf einem anderen blatt ;-)
    Auch hier ist es ja wieder eine Einzelfallentscheidung gegen einen einzigen Anbieter. Soweit also nix neues.

  • Wenn ich jetzt aber ein Schreiben an die Zentrale aufsetze und mich auf die Entscheidung vom OLG berufe, glaubt ihr die werden mir die Gebühren zurückerstatten? Der Vertrag ist jetzt sogar ausgelaufen. Das heißt die müssten mir das schon aufs Konto manuell zurücküberweisen. Sowas mögen die so gar nicht :-D

  • Einen Versuch wäre es sicherlich Wert.
    Ich befürchte aber man wird sich trotzdem weigern. Wenn sich sonst erstmal rumspricht, dass der Anbieter eine Rückerstattung leistet ...

  • Zitat

    Original geschrieben von Hackman99
    Wenn ich jetzt aber ein Schreiben an die Zentrale aufsetze und mich auf die Entscheidung vom OLG berufe, glaubt ihr die werden mir die Gebühren zurückerstatten?


    Nur steht bei Talkline in den AGB nur, dass sie bei Rücklastschriften was berechnen werden. Desweiteren verweisen sie bei der Höhe auf die gültige "Tarif- und Preisliste"


    Anfechtungen gegen die AGB sind eigentlich immer darauf begründet, dass die Klauseln überraschend seien. Aber das Preisverzeichnis ist fester Bestandteil des Vertrages. Kann mir nicht vorstellen, dass ein Richter es für den Kunden überraschend findet, dass dort die Tarife für was auch immer stehen.

  • Das dürfte egal sein ob die Kosten in den AGB's drin stehen oder separat irgendwo aufgelistet sind, da sich das OLG darauf bezieht, dass die Kosten zu hoch sind.

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