ZitatOriginal geschrieben von TelefonFOREN2011
Noch besser! Und wie lange?
Ewig.
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ZitatOriginal geschrieben von TelefonFOREN2011
Noch besser! Und wie lange?
Ewig.
Trotz Versprechungen wurde der Betrag immer noch nicht zurückgezahlt. Habe 2 Email einen Brief & einen teuren Anruf getätigt.
Wollte gerade nochmal anrufen, aber es kommt, die Nummer ist nur aus dem D2 Netz erreichbar.
ZitatOriginal geschrieben von Benjamin911
Trotz Versprechungen wurde der Betrag immer noch nicht zurückgezahlt. Habe 2 Email einen Brief & einen teuren Anruf getätigt.
Wollte gerade nochmal anrufen, aber es kommt, die Nummer ist nur aus dem D2 Netz erreichbar.
Und warum lässt du die Lastschrift nicht zurückgehen?
Marco
ZitatOriginal geschrieben von marco5
Und warum lässt du die Lastschrift nicht zurückgehen?
Marco
Hierfür hat es ja laaaaaaaaaange Zeit...wenn in den nächsten 3-4 Wochen immer noch nichts kommt, dann zurückziehen...
ZitatOriginal geschrieben von gelackmeierter
Ewig.
Unsinn. Sofern tatsächlich eine Lastschriftermächtigung vorliegt und lediglich die Höhe streitig ist (wie im vorliegenden Fall), hat ein Widerspruch innerhalb von 6 Wochen nach Zugang des Rechungsabschlusses zu erfolgen.
Man sollte sich in rechtlichen Fragen in der Regel nicht auf die in Foren verbreiteten Halbwahrheiten verlassen.
Gruß,
Bexman
ZitatOriginal geschrieben von Bexman
Unsinn. Sofern tatsächlich eine Lastschriftermächtigung vorliegt und lediglich die Höhe streitig ist (wie im vorliegenden Fall), hat ein Widerspruch innerhalb von 6 Wochen nach Zugang des Rechungsabschlusses zu erfolgen.
Die Höhe ist meines Erachtens nicht streitig. Die Buchung hätte nicht erfolgen dürfen und kann damit dar nicht von der vorliegenden Einzugsermächtigung abgedeckt sein.
Das ewig nicht stimmt ist aber richtig, aber die 6 Wochen nach Quartalsabschluss sehe ich nicht.
Marco
Deutlicher: Wenn dem Abbuchenden grundsätzlich eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, gilt die genannte Frist. Da dies vorliegend der Fall ist, solle die Frist zur Vermeidung weiterer Streitigkeiten berücksichtigt werden.
wo die Einwilligung zum Lastschriftverfahren entzogen wurden ist, darf man auch nicht einziehen.
Interessiert den Laden aber leider nicht. Angeblich steht das zuunrecht eingeforderte Geld zur Auszahlung bereit, aber es kommt irgendwie nicht auf meinem Girokonto an.
Dies ist wieder eine neue "Masche" von Mobilcom um an Geld zu kommen -was denen nicht zusteht.
Der Verein hat echt clevere Buchhalter- Manche Hotlinemitarbeiter tuen mir aber schon leid, die wissen nicht, wie abgezockt ihr Arbeitgeber ist.
Mir ist das langsam alles zu blöd geworden und ich gebe die Geschichte spätestens in 2 Wochen wieter.
Stimmt. Sofern der Widerruf der Einzugsermächtigung per Einschreiben bzw. anderweitig beweissicher erfolgte, sollte damit auch ein späterer Widerruf klappen. Allerdings sollte ein Widerruf dennoch zeitnah erfolgen, da Dich Mitwirkungspflichten treffen. Laut AGB ist der Kunde regelmäßig zu "unverzüglichen" Hinweisen an die Bank verpflichtet.
Gruß,
Bexman
Normale Post kommt bei dem Konzern sowieso nicht an.
In vier Jahren hatte ich min. schon 10 Probleme versucht schriftlich (normaler Brief 0,55€) mit dem Konzern zu klären, jedeglich auf Einschreiben / Rückschein haben die reagiert.
Ehrlich - ich kann nur warnen vor dem Verein, ich habe fast einen Aktenordner voll mit Schriftverkehr.
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