Fragen zum Freibetrag (weg zur Arbeit)

  • Hi,


    ich schlage mich gerade mit dem Thema Freibetrag rum und bin am verzweifeln.


    Ich hatte Leute gefragt, die sich damit auskennen sollten und habe mir dann einen Freibetrag eintragen lassen. Heute hatte ich gebeten mir mal eine Probegehaltsabrechnung mit dem neuen Freibetrag zu machen und hab nun plötzlich 75€ mehr netto, was eigentlich nicht der Fall sein sollte bzw. für mich eher schlecht ist (denke ich)


    Ich zeichne mal kurz auf worum es geht.


    bisher:


    fiktives Gehalt: 3000€
    Fahrtweg zur Arbeit: 7km
    Firmenwagen


    jetzt (nach Umzug der Firma):


    fiktives Gehalt: 3000€
    Fahrtweg zur Arbeit: 40km
    gleicher Firmenwagen



    Da der Fahrtweg ja versteuert werden muss, wollte ich mir einen Freibetrag eintragen lassen, damit meine monatliche Belastung ungefähr gleich bleibt. Ich habe also bei unserer Buchhaltung gefragt, was ich machen muss.


    Aussage:


    230 Tage x 0,30 x 40 km = 2760€ Freibetrag


    Davon werden noch mal 920€ abgezogen (weil default schon für jeden). Macht einen effektiven Freibetrag von 1840€


    Was ich noch beachten sollte war, dass mein Arbeitgeber schon einen Teil der Fahrtkosten für mich versteuert. Mir wurde gesagt, dass das wie folgt gerechnet wird:


    180 Tage x 0,30 x 40 km = 2160€


    Mir wurde gesagt, dass ich eigentlich nun hingehen und meinen Freibetrag (2760€) abzüglich dem was mein Arbeitgeber schon zahlt (2160€) als Freibetrag eintragen lassen (600€) müsste.


    Das würde aber nicht gehen, weil 600€ unter einer bestimmten Grenze liegt und sich damit nicht eintragen lässt.


    Mir wurde also gesagt, ich solle mir den vollen Betrag (2760€ - 920€ = 1840€) eintragen lassen. Wenn ich dann im nächsten Jahr meine Steuererklärung mache, sollte ich einfach die Daten von meiner Lohnsteuerabrechnung im Steuerprogramm eintragen, womit dann auch automatisch erfasst wird, dass die Firma schon einen Teil der Fahrtkosten versteuert.


    Ich würde dann im Endeffekt bei 0 rauskommen und auch monatlich wäre das zu vorher nur ein kleiner Unterschied von ein paar € (einstelliger bereich).


    Wenn ich nun aber höre (nach der Probeabrechnung), dass ich mit dem neuen Freibetrag plötzlich 75€ mehr Netto habe, kann ich mir nicht vorstellen, dass ich bei meiner Steuererklärung dann mit +/- 0 rauskomme, sondern würde behaupten, dass ich dann recht ordentlich nachzahlen darf.


    Ich versteh nun gar nichts mehr und weiss auch nicht, was ich jetzt machen muss um meine monatliche Belastung klein zu halten. Natürlich könnte ich nun hingehen und mir einen fiktiven Zweitwohnsitz im Ort des Arbeitgebers suchen um wieder einen geringen Fahrtweg zu haben, aber sowas wollte ich eigentlich nicht machen, weshalb ich mich extra erkündigt hatte, wie man sowas legal und ordentlich macht, ohne dabei jeden Monat einen Betrag x weniger zu haben (denn man dann halt über die Steuererklärung zum Teil wieder bekommt).


    Ich hoffe mir kann hier jemand helfen.


    Danke und Gruß
    Sebastian

  • Passt ja auch hierein:
    http://www.telefon-treff.de/sh…489&highlight=Firmenwagen


    Ansonsten verstehe ich Dein Problem eigentlich nicht so richtig. Solange Du nur 7km Arbeitsweg und keinen Freibetrag eingetragen hattest wurde der Firmenwagen normal besteuert, im Rahmen der jährlichen Steuererklärung hast Du dann Deine Werbungskosten geltende gemacht und wenn das deutlich über dem Pauschbetrag lag entsprechend eine Erstattung bekommen.


    Jetzt hast Du einen längeren Arbeitsweg und entsprechend mehr km zu versteuern, im Gegenzug wird jetzt der Freibetrag gegengerechnet, dass was Du also sonst als Erstattung bekommen hättest gibt es jetzt schon als "Mehrnetto" pro Monat.


    Ansonsten ist die Rechnung der Buchhaltung da auch etwas wirr, es gab einen neuen Erlass für 2011 der das mit der Versteuerung nach tatsächlichen Fahrten anstellte der pauschalen % gestattet, macht aber nur Sinn wenn man unter 180 Tagen bleibt, da sonst die Pauschalversteuerung günstiger kommt.
    Aber dass können die ja eigentlich nicht gemeint haben. Was heißt denn in diesem Fall der AG versteuert "einen Teil" der Fahrtkosten?


  • danke für deine Antwort.


    Also bisher habe ich nie eine Steuererklärung gemacht, weil die bei mir immer bei +/- 0 war. Zumindest war es so gering, dass sich der ganze Aufwand nicht gelohnt hätte.


    Bzgl. der Versteuerung:


    mir wurde gesagt, dass dies quasi eine Nettigkeit des AG ist. Er versteuert für mich schon einen Teil der Fahrtkosten (die Höchstgrenze sind wohl die genannten 180 Tage), wodurch ich dafür halt keine Lohnsteuer zahlen muss. Wie das nun aber genau heisst hab ich nicht mehr im Kopf. Leider ist jetzt keiner mehr in der Buchhaltung und ich hab keine Gehaltsabrechnung hier.

  • Danke für den Link.


    Die Pauschalbesteuerung (ganz unten) scheint genau das zu sein, was mein AG macht.


    Leider weiss ich nun immer noch nicht, ob der Freibetrag den ich mir hab eintragen lassen korrekt ist, oder ob ich (vorallem wegen der vorhandenen Pauschalbesteuerung) irgendwas falsch hab eintragen lassen bzw. ob ich so wie es jetzt ist am bei meiner Steuererklärung eine (negative) Überraschung erlebe.

  • und wo ist nun eigentlich das problem?


    wenn du angst vor einer nachzahlung hast, leg doch einfach die 75€ beiseite und schaue was bei der steuererklärung rauskommt. die musst du jetzt so oder so machen auch wenn du dich mit einem freibetrag irgendwie so hinrechnest, dass du genausoviel netto wie vorher hast.


    unterm strich zahlst du egal ob mit oder ohne freibetrag genau gleich viel steuern...

  • Naja, ein bisschen Logik hilft hier auch weiter.


    Was verändert sich:
    Bisher 7km, für 180Tg. Zuschuss AG, verbleiben für die 50Tag á 7x0,30 = 105€ Werbungskosten, liegen unterm Pauschbetrag, insofern steuerlich 0


    Jetzt erhöht sich Zuschuss des AG, verbleiben 50 Tg. á 40km x 0,30 = 600€
    liegt ebenfalls unterm Pauschbetrag, also auch steuerlich 0.


    Insofern macht der Freibetrag keinen Sinn, sofern nicht weitere Werbungskosten
    angesetzt werden können. Werbungskostenpauschbetrag für 2001 ist 1.000€.


    Für alles was darüber ist, kann dann ein Freibetrag eingetragen werden.


    Übrigens, der Zuschuss müsste in der Steuerbescheinigung unter "steuerfreie Zuschüsse des AG"
    aufgeführt sein.


    GP

  • Zitat

    Original geschrieben von avalox
    Leider weiss ich nun immer noch nicht, ob der Freibetrag den ich mir hab eintragen lassen korrekt ist, oder ob ich (vorallem wegen der vorhandenen Pauschalbesteuerung) irgendwas falsch hab eintragen lassen bzw. ob ich so wie es jetzt ist am bei meiner Steuererklärung eine (negative) Überraschung erlebe.


    Na ja was heißt hier korrekt, Du hast Dir einen Freibetrag in einer Höhe eintragen lassen die so nicht zutreffend ist, insofern ist es logisch, dass das Nettogehalt höher ausfällt, in der Tat wäre in dieser Konstellation allerdings der vom AG versteuerte Zuschuss für 180 Tage in der jährlichen Erklärung anzugeben wodurch der Anspruch für die Werbungskosten egalisiert wird. Das kann daher in der Tat zu einer Nachzahlung führen, da Du effektiv ja nur für die restlichen 50 Tage Kosten geltend machen kannst die hier dann sogar noch unter dem eigentlichen Pauschbetrag liegen.


    Peeck hat das soweit ja schon vorgerechnet. Ich würde daher auf die Eintragung eines Freibetrags vollkommen verzichten, er bringt Dir durch den AG Zuschuss keine Vorteile sondern beschert nur eine Rückzahlung.

  • danke für eure Antworten.


    Genau das hat mir unsere Buchhaltung heute nach der Probeabrechnung auch gesagt, nachdem es zuerst komplett anders gesagt wurde. Von alleine bin ich ja nicht auf die Idee gekommen mir einen Freibetrag eintragen zu lassen.


    Werd den Freibetrag dann wieder austragen lassen :-/


    versteh ich das dann richtig, dass mir somit für mich eigentlich nichts ändert?

  • Zitat

    Original geschrieben von avalox
    [...]
    Werd den Freibetrag dann wieder austragen lassen :-/


    versteh ich das dann richtig, dass mir somit für mich eigentlich nichts ändert?


    Ich wuerde sagen ja (nach dem Austragen des Freibetrags).


    Ausser Du hast noch weitere Werbungskosten - aber das ist dann ja wiederum ein anderes Kapitel).

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