Fragen zum Freibetrag (weg zur Arbeit)

  • Nur die 50 Tage anzugeben, führt garantiert zu Ungereimtheiten, Rückfragen und
    u.U. zu einer falschen Rückerstattung.


    Also die vollen Arbeitstage angeben und in Zeile 40 der AnlageN den Zuschuss
    unter Punkt -pauschal besteuert- eintragen.


    Dieser Betrag steht in deiner Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber in
    Zeile 18.
    Diese Daten sind elektronisch ans FA übermittelt worden und werden automatisch
    bei der Bearbeitung deiner EKSt übernommen.


    Gibst du jetzt nur die 50 Tage an und den Zuschuss nicht - geht die rote Lampe
    an.
    So, und je nach Typ der da sitzt, gibt es eine Rückfrage oder er lässt auf Basis
    der 50 Tage ./. Zuschuss die Steuererklärung durch, mit dem Effekt dass sie
    letztendlich aufgrund deiner Angaben nicht stimmt.


    GP

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