Discotel sperrt Internet bei negativem Guthaben

  • Hallo,


    ich habe mir vor zwei Monaten eine Discotel Karte zum Ausprobieren gekauft, dazu gab es drei Monate eine mobile Internetflat. Nun habe ich in diesem Monat mein Guthaben aufgebraucht und bin mit meinem Kontostand 0,04 EUR im Minus. Discotel sperrte mir daraufhin, nach einem Hinweis, dass das Guthaben aufgebraucht ist, den Internetzugang.
    Nun frage ich mich, ob so ein Verhalten rechtens ist, da ich ja die Internetflat für den Monat schon bezahlt habe (auch wenn sie in diesem Fall kostenlos war). Was sagt ihr dazu?


    Es gibt dazu ja auch ein aktuelles Urteil vom BGH: http://www.teltarif.de/bgh-urt…dy-sperre/news/43178.html

  • Aber nicht alles was Anbieter in ihre AGBs schreiben ist rechtens. Finde es nur sehr merkwürdig, dass eine bezahlte Leistung deaktiviert werden darf, nur weil das Konto ins Minus gerutscht ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von Sebasti0n
    Aber nicht alles was Anbieter in ihre AGBs schreiben ist rechtens.


    Es ist rechtens, insofern sie, die Kündigung, angekündigt wird – so jedenfalls das von dir verlinkte Urteil.

  • Zitat

    Original geschrieben von skater
    Was hindert Dich, aufzuladen?


    Daran hindert mich nichts, nur wenn ich z.B. per Überweisung auflade, dauert es ja mindestens einen Tag, bis das Geld gutgeschrieben wird. In der Zeit kann ich nicht surfen.


    Fand es halt einfach merkwürdig, dass Discotel so vorgeht. Wenn die meisten Leute das für in Ordnung halten nehme ich das mal so hin.

  • Hast du denn die AGB vor der Bestellung nicht gelesen? ;)


    Du solltest dich lieber glücklich schätzen, wenn du für eine fällige Entsperrung nicht auch noch eine Bearbeitungsgebühr zahlen darfst. Steht nämlich auch in den AGB.

  • Zitat

    Original geschrieben von Pankoweit
    Hast du denn die AGB vor der Bestellung nicht gelesen? ;)


    Vmtl. genauso wenig wie 99,5% der Bevölkerung es auch nicht tut.

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • Ich habe mir den angesprochenen Punkt aus den AGB mal rausgesucht:


    Zitat

    4. Insbesondere kann aufgrund von verzögerten Abbuchungen (vgl. Klausel VI.1) ein Negativsaldo auf dem Guthabenkonto des Kunden entstehen. In diesem Fall hat der Kunde die Differenz unverzüglich auszugleichen. Der Kunde kann bis zum Ausgleich des Saldos für abgehende Verbindungen gesperrt werden. Gleicht der Kunde trotz Mahnung vom Diensteanbieter den Saldo nicht innerhalb von drei (3) Tagen aus, kann die Sperrung des Anschlusses bis zum Ausgleich des Saldos für abgehende wie auch für ankommende Verbindungen erfolgen. Der Diensteanbieter erhebt für die Entsperrung eine Bearbeitungsgebühr gemäß der zum Zeitpunkt der Entsperrung gültigen Servicepreisliste. Die Servicepreise sind einsehbar unter http://www.discoTEL.de.


    Dort steht "... kann bis zum Ausgleich des Saldos für abgehende Verbindungen gesperrt werden". Heißt bei AGB kann, dass es auch immer so gemacht wird? Und ich verstehe ja, dass ausgehende Verbindungen gesperrt werden, für die man noch nicht bezahlt hat und die somit auch nicht vom nicht mehr vorhandenen Guthaben abgebucht werden können. Warum das Internet, für das man ja schon gezahlt hat, gesperrt wird, kann ich immer noch nicht ganz nachvollziehen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Roadrunner0778
    Vmtl. genauso wenig wie 99,5% der Bevölkerung es auch nicht tut.


    Ebendas hatte ich mit dem Smiley hinter meiner Frage sagen wollen ...

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