Prepaid Minus - Anspruch des Anbieters erfolgreich durchgesetzt-Fälle bekannt ?

  • AGB solllte man grundsätzlich nicht überbewerten, da steht oft manches drin, was juristisch nicht haltbar ist und vor Gericht keinen Bestand hat. Nachträgliche Geldforderungen bei echten Prepaid kann der Anbieter vor Gericht nicht durchsetzen, da helfen meist auch keine entsprechenden Passagen in den AGB. Der eigentliche Sinn von Prepaid würde ja ins Gegenteil verkehrt, wenn jeder Anbieter nach Lust und Laune nachträglich Leistungen in Rechnung stellen könnte. Er muß die Leistung stoppen, wenn das Guthaben verbraucht ist, wenn er das versäumt ist es auch sein Risiko.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Und daher vermeiden die Anbieter von PSEUDO-Prepaid auch das Wort Prepaid.
    Leider schreitet die Bundesnetzagentur nicht ein und meint "alles ok"

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