Prepaid Minus - Anspruch des Anbieters erfolgreich durchgesetzt-Fälle bekannt ?

  • Hallo,


    in der Vergangenheit waren Fälle bekannt geworden das Prepaid Karten insbesondere des Anbieters Drillisch teilweise in Extremfällen bis mehrere Tausend € überzogen wurden,durch Datenverkehr.


    Nun geht jeder eigentlich davon aus das bei Prepaid kein Minus entstehen darf.


    Jetzt meine Frage: Sind schon Fälle bekannt wo ein Kunde die Karte überzogen hat,und sich geweigert hat das Minus auszugleichen
    der Anbieter diesen Anspruch erfolgreich-Durch Gerichtsurteil- geltend machen konnte.


    Gruß.

    "Ein Prolet ist, wer von anderen ausgebeutet wird. Ein Großbürger ist, wer andere ausbeutet. Ein Kleinbürger ist, wer sich selbst ausbeutet."(Martin Walser)

  • Nö. Es geht i.d.R. um Beträge bis 10 EUR, da wird kein halbwegs vernünftiges Unternehmen klagen.

  • Drillisch vertreibt ja oft Pseudoprepaidtarife. Dies sind aber keine Prepaidverträge im herkömmlichen Sinne, sondern in der Tat werden Sondernummern, Auslandskosten und Datenverbindungen und auch andere Kosten wie Sms, die vergessen wurden im Monats des Verbrauchs abzurechnen, natürlich und wie jeder weiss und wissen sollte, im Nachhinein abgerechnet. Weil jeder die AGB gelesen und bestätigt hat wo es ja auch explizit drin steht, steht dem Unternehmen das Geld auch zu. Wer Drillich kennt, weiss dass sie automatisch mahnen und oft auch klagen wenn sie im Unrecht sind.


    Etwas anderes ist es natürlich, wenn man bei reinem Prepaid wie Callya ins Minus gerät. Da sind es aber meist auch nur zwei Euro.


    Bei schadhaften Prepaidkarten, die man trotzdem ausnutzt steht aus Vertragsgründen dem Anbieter trotzdem die Geldleistung zu auch wenn die Karte z.B. kaputt ist und daher die Sms nicht abrechnet und der Kunde dies weiss und 1000e Sms verdendet. Wenn der Kunde es aber nicht bemerkt und nicht bemerken konnte, weil er nicht soviel genutzt hatte, sieht es natürlich schlecht aus für den Anbieter sein Geld wiederzubekommwn.

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Zitat

    Original geschrieben von flatty
    Nö. Es geht i.d.R. um Beträge bis 10 EUR, da wird kein halbwegs vernünftiges Unternehmen klagen.


    meistens wird Kontoabbuchung vereinbart, da holen sich die Anbieter den Betrag selber. Wenn man dann zurückbucht sind nochmal 5-10 Euro Bankkosten oben drauf + eventuell Mahngebühren, dann lohnt es sich schon langsam.


    Aber mir wäre auch noch kein Urteil in diesem Bereich bekannt.

    Weitgehend harmlos ...

  • Re: Prepaid Minus - Anspruch des Anbieters erfolgreich durchgesetzt-Fälle bekannt ?


    Zitat

    Original geschrieben von meon96
    Nun geht jeder eigentlich davon aus das bei Prepaid kein Minus entstehen darf.


    Dass bei Prepaid kein minus entstehen darf, davon gehen nur diejenigen aus, die die AGB nicht lesen.
    Wer eine Drillisch AGB liest, dem müsste bekannt sein, dass ein Minus entstehen kann, dass unverzüglich auszugleichen ist.
    Wer die AGB`s nicht liest, ist selber Schuld. Von daher gehe ich davon aus, dass der Anbieter gute Chancen hat, die Überziehung des Guthaben gerichtlich einzufordern.

  • Aber bei echte Verträgen wird eine Schufa Auskunft eingeholt.bei Prepaid nicht.
    Also liegt es doch auch im Sinne des Anbieters wenn kein Minus entstehen kann.


    Oder ist es bei Drillisch wohl Absicht,um dann "Kulanterweise" den Betrag zu erlassen aber dafür den Kunden ein 2 Jahres Vertrag aufzuhalsen?


    Denn Lies die AGB ist das eine.
    Beweis des ersten Anscheines,und überraschende Klauseln das andere.

    "Ein Prolet ist, wer von anderen ausgebeutet wird. Ein Großbürger ist, wer andere ausbeutet. Ein Kleinbürger ist, wer sich selbst ausbeutet."(Martin Walser)

  • Falls eine echte Prepaid ins Minus geraten sollte, gehe ich davon aus, dass eine gerichtliche Durchsetzung des Minus-Betrags für den Prepaid-Anbieter selbst dann zum Glücksspiel wird, wenn seine AGB einen entsprechenden Passus enthalten. Meine Wenigkeit etwa hielte eine solche Bestimmung für überraschend und mithin unwirksam.


    Anders sieht es natürlich bei Veträgen aus, bei denen normal abgerechnet wird und die "Prepaid"-Zahlungen lediglich den Charakter eines Abschlags auf den Rechnungsbetrag haben. Solche Verträge können selbstverständlich ins Minus rutschen. Daran ist rein gar nichts überraschend und ich sehe keinen Grund, warum der Kunde zu einer Ausgleichung des Rechnungsbetrags nicht verpflichtet sein sollte. Wer so etwas ohne Not abschließt, dem ist in meinen Augen nicht mehr zu helfen. Diese Konstrukton vereint die Nachteile beider Zahlungssysteme. Aber hier ist halt jeder seines Glückes Schmied ...


    Und wer sagt, das sei für den Laien nicht zu erkennen, dem halte ich entgegen, dass der Name des Anbieters unschwer auszumachen ist (Impressum o.ä.). Mehr als diesen Namen muss man nicht wissen. Wer dann noch was abschließt, ist - gelinde gesagt - selbst Schuld.


    Frankie

  • kleines Beispiel...
    http://www.discotel.de/tariffs?siteid=16365


    da entnehmen wir:
    "keine Haken und Ösen"
    "Prepaid" (bei Wahl des Smart Tarifes)


    Darauf muß sich jeder verlassen können ohne erst die AGB s durchwühlen zu müssen.

    "Ein Prolet ist, wer von anderen ausgebeutet wird. Ein Großbürger ist, wer andere ausbeutet. Ein Kleinbürger ist, wer sich selbst ausbeutet."(Martin Walser)

  • :rolleyes: Au Weh - gerade die sind doch Weltmeister in merkwürdigem Verhalten.
    Da stand früher sogar "Prepaid" auf der Seite und nach hunderten von Beschwerden wurde das jetzt entfernt wegen irreführender Werbung.


    Es gab schon einige Urteile, die insbesondere den Daten- und Roamingwucher abgeurteilt haben - zu Lasten der Anbieter. Bis 100.- € wird der Kunde wohl nachzahlen müssen. Mehr wird wegen den letzten Urteilen (versäumte Mitwirkungspflichten des Anbieters) nicht durchsetzbar sein.

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