Frage zu Privatkauf und -verkauf

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Meinen betroffenen Beitrag habe ich zur Vermeidung von Missverständnissen redaktionell ergänzt.


    Das ist sehr freundlich. Eine Danke an die Redaktion. ;)

  • Zum Beitrag von horstie:


    Aktuell haben wir aber eine Zwei-Klassen-Gesellschaft auf Verkäuferseite.


    1. Einmal die Cleveren, die die Gewährleistung ausdrücklich ausschließen. Zum Kreis der Cleveren dürften im Zweifel auch diejenigen gehören, die den von Dir benannten "Halbschrott" noch zu Geld machen wollen.


    Hier brauchen wir uns nichts vorzumachen: Wer unlautere Absichten hat, wird die Gwewährleistung stets ausschließen.


    2. Die Gutmütigen und Dummen, die besten Gewissens handeln und ihr Recht, die Gewährleistung auszuschließen entweder nicht kennen oder die Wichtigkeit des Ausschlusses nicht absehen können.


    Im Klartext:
    Wer in Anbetracht der gegenwärtigen Rechtslage als Privatverkäufer von seinem Recht auf Gewährleistungsausschluss keinen Gebrauch macht, ist meist entweder nur nicht gebildet oder beschlagen genug - also "everybodies Depp" im Sinne der Worte von F.J.S.


    Letztlich geht es mir darum, beide Gruppen gleich zu behandeln - also wenigstens eine gewisse Chancengleichheit im Privatbereich zu schaffen. Zwar wird der Clevere immer im Vorteil sein - auch dann, wenn er die schlechteren Karten hat. Eine gesetzliche Regelung, die das aber noch fördert und den gutmütigen (und eher faireren) Teil der Verkäufer systhematisch benachteiligt, halte ich aber für unangebracht.


    Just my two cents (oder wie man in Neudeutsch etwa formuliert)


    Frankie

  • Der Grundsatz, dass es (bei Privatverkäufern) keine Gewährleistung geben sollte, widerspricht aber dem Wesen des Kaufvertrages. Hierbei hat der Käufer die Plicht, den Kaufpreis zu zahlen und der Verkäufer hat die Pflicht, dem Käufer das Eigentum an der Sache zu verschaffen; und zwar frei von Sach- und Rechtsmängeln!


    Wenn die Sache nun doch einen Mangel hat, hat der VK seine Pflicht aus dem Kaufvertrag nicht eingehalten. Ich sehen keinen Grund, warum man hier die Verkäufer schützen sollte. Mit den Privatverkäufern hat der Gesetzgeber ja schon genug einsehen gehabt, indem er diesen als Ausnahme vom Grundsatz das Recht einräumt, die Gewährleistung auszuschließen. Das muss reichen. Wer sich am Rechtsverkehr beteiligt, muss sich eben informieren, wer das nicht tut und deshalb die Gewährleistung nicht ausschließt, ist m.E. selber schuld und muss nicht noch geschützt werden.

  • Hallo,


    kurze Zwischeninfo:


    Ich habe das Toolkit und auch den Javaloader von T-Mobile ausprobiert: Nichts.
    Keines der Programme bekommt eine Verbindung zum Gerät.


    Mit dem Blackberry-Desktopmanager konnte ich lediglich die Daten vom alten auf das neue (aktuelle) Gerät transferieren.
    Kann kein Programm installieren, sprich keine Appworld: Nicht kompatibel und mittlerweile geht's Internet gar nicht mehr!?



    Verkäufer weigert sich hartnäckig das Gerät zurückzunehmen!

  • Darf ich mal fragen ob das Gerät von Anfang an Registriert werden MUSS? Falls ja müsste dem Käufer doch klar gewesen sein, das ein Gebrauchtes Blackbarry eventuell dann auch schon registriert worden sein muss.


    Was mich aktuell sehr stört ist, dass man immer so wenig wie möglich bezahlen will ( mich eingeschlossen ) aber genau den Zustand erwartet wie bei einem "Neu" Gerät.


    Das kann und wird nicht funktionieren, erinnert mich alles irgendwie an den Fall.


    http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=485659


    Da wird ein defektes Iphone 4 gekauft und sich beschwert dass es defekt ist...

  • BartHD:
    Wenn ich ein gebrauchtes Gerät kaufe, das im Inserat als technisch einwandfrei deklariert ist, erwarte ich auch ein 100% funktionierendes Gerät. Das der optische Zustand nicht neuwertig sein wird ist mir klar und sekundär.


    Die Registrierung ist überhaupt kein Problem und v.a. nicht mein eigentliches Problem! Bitte lies das Thema durch VOR der Antwort :)
    Es geht um eine sog. IT-Policy die das Gerät in gewissen Funktionen blockiert und mich damit als Nutzer am Blackberryservice für Privatkunden nur eingeschränkt teilhaben lässt.



    edit:
    mittlerweile habe ich das Gerät über ein Programm "getötet" und die IT-Policy beseitigt und meine Daten erfolgreich überspielen können. Was ein Aufwand...
    Speicherkarte wird nachwievor nicht erkannt.

  • Zitat

    Original geschrieben von system02
    edit:
    mittlerweile habe ich das Gerät über ein Programm "getötet" und die IT-Policy beseitigt und meine Daten erfolgreich überspielen können. Was ein Aufwand...
    Speicherkarte wird nachwievor nicht erkannt.


    Das Problem evtl. hast Du durch deine Aktion mit dem ändern der Software oder was auch immer wahrscheinlich nicht mal mehr Gewährleistung/Garantie durch den Hersteller :confused: ?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!