normaler vorgang beim media markt ??

  • Zitat

    Original geschrieben von 1160
    Ich frage mich auch, ob hier nicht der eine von Umtausch und der andere von Reparatur gesprochen hat. Also schön aneinander vorbei geredet haben.


    Ich hatte von nix geredet.. meinte nur dass mein Gerät defekt ist und dann ist er gleich mit den 14 Tagen Umtauschrecht nach Kauf gekommen und dass ich mich eben wegen der Reparatur an die Hotline wenden muss.

  • Zitat

    Original geschrieben von CLK
    Bisher hat der TE ja noch nichts zu dem Fehler gesagt. Besteht der Fehler darin, dass der Drucker mangels Tinte nicht mehr druckt oder er mal einen kurzen Freiflug genossen hat, kann ich die Reaktion des MM-Mitarbeiters verstehen.


    Die Schublade für das Papier rastet nicht mehr richtig ein und dadurch ensteht wohl mein Papierstau.
    Im übrigen hat er den Drucker nicht angeschaut... nichtmal den Kassenbeleg.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Achtung: Gefährliches Halbwissen!


    Es besteht keinesfalls ein zwingendes Recht auf einen Umtausch, man lese bitte beim § 439 auch immer bis zum Abs. 3: (...)
    Wer jetzt gleich zum Anwalt rennt wenn der MM einen Umtausch verweigert und meint er könne "sein Recht" einklagen der wird ggf. eine böse Überraschung erleben.

    Mir ist der durchaus bekannt. Ich hätte ihn allerdings gleich noch erwähnen und ausschließen sollen, da hast du schon recht.


    Wie schon der Eine oder andere schrieb, zieht Abs. 3 hier allerdings nicht. Da nicht davon auszugehen ist, dass der Drucker ein Unikat ist (sondern es sich eher um eine Gattungsschuld handelt), entstehen MM auch keine unverhältnismäßigen Kosten. MM macht auch nichts anderes, als das Ding beim Großhändler oder Hersteller umzutauschen bzw. wenigstens zu reklamieren. Dass MM dann ggf. ein Reparaturgerät zurückerhält und somit einen Minderwert hat, liegt in der Sache des Unternehmertums und ist ebenfalls nicht unter unverhältnismäßigen Kosten zu verbuchen.


    Insofern bleibt es dabei, der Käufer hat (in den allermeisten Fällen) das Wahlrecht, ob er einen sofortigen Umtausch in ein Neugerät will oder ob er sich auf eine wochenlange Reparatur einlässt.


    Bei einem Auto, irgendeiner sauteuren Spezialmaschine oder einem Maßanzug sieht es natürlich anders aus. Aber bei den Dingen des täglichen Lebens, bspw. also bei irgendwelchen Standard-Elektronikgeräten, besteht ein Recht auf Umtausch. Beim ersten Versuch. Aber klar ist leider auch, dass viel zu wenige diese Regelung kennen oder kennen wollen und man daher schon etwas vehement darauf beharren muss.



  • Klingt ja alles schon mal sehr schlau. Nur wo steht geschrieben, in welcher Höhe die Kosten nicht unverhältnismäßig sind? Urteile dazu?



    Gruß Kai

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!