Wobei ICH es für unwahrscheinlich halte das wenn man in diesem Fall das Gerät über Lexmark zweimal tauscht (und ich glaube die tauschen 1:1und reparieren nicht) und dann ggfls. im Anschluss im Rahmen der Gewährleistung bei MM sein Geld wiederhaben möchte..das dann der MM rumzickt. Weil etwas anderes als den 1:1 Tausch einzuleiten macht der MM ja auch nicht. Und ja ich weiss das es nicht so 100% wasserdicht ist. Aber die Realität spricht eine andere Sprache.
normaler vorgang beim media markt ??
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Original geschrieben von PhilipK-Obh
Das ist mir durchaus klar, aber der TE hat hier nach 2 Monaten ein Gerät, das defekt ist. Jetzt raten ihm hier einige dazu, die Garantie zu nutzen, anstatt über die Gewährleistung vor zu gehen und das ist - entschuldigt, dass ich es so ausdrücken muss - einfach sau dumm!NACH den 6 Monaten ist klar, dass man die Garantie nutzen wird (außer man hat bei so kulanten Händlern wie Amazon bestellt, dann würd ich auch noch nach 2 Jahren eher zum Händler, als zum Hersteller), aber davor?
Das mag ja richtig sein, nur bezog sich mein Posting auf deine Aussage:
ZitatOriginal geschrieben von PhilipK-Obh
Deswegen würde ICH auch immer zum Verkäufer gehen und auch immer diesen um Nacherfüllung anhauen.Gruß Kai
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Original geschrieben von smoerf
Kurz und knapp: hier im Mediamarkt ist so ein Verhalten nicht typisch!Bislang wurde jede Reklamation bei Defekt des Gerätes sehr freundlich aufgenommen und meistens direkt durch Rückgabe des Geldes (auch deutlich nach 6 Monaten!) zu meiner Zufriedenheit gelöst!
Gruß
SmoerfBisher hat der TE ja noch nichts zu dem Fehler gesagt. Besteht der Fehler darin, dass der Drucker mangels Tinte nicht mehr druckt oder er mal einen kurzen Freiflug genossen hat, kann ich die Reaktion des MM-Mitarbeiters verstehen.
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Ich frage mich auch, ob hier nicht der eine von Umtausch und der andere von Reparatur gesprochen hat. Also schön aneinander vorbei geredet haben.
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Original geschrieben von sin-4711
Wenn man sich mal überlegt, wieviel Energie man nun hierauf verwendet, nur weil MM sich nicht kulant verhält, kann ich nur mit dem Kopf schütteln.Kulant? Du setzt geltendes Recht mit einer freiwilligen Leistung gleich? Ernsthaft?
ZitatZusammengerechnet:
2x Hin und Rückfahrt zum MediaMarkt, 2x in den meistens etwas volleren Service inklusive Wartezeit, 2x das Disskutieren mit dem Angestellten mit zweifelhaften Ergebnis, eventuell eine dritte Fahrt, um das Gerät nach Reparatur wieder abzuholen. Was das an Zeit beinhaltet, will ich gar nicht erst ausrechnen.Es wird ja wohl keiner so doof sein und freiwillig eine Reparatur wünschen. Es besteht ein Recht auf Umtausch, § 439 BGB ist diesbezüglich einschlägig, wozu sich also auf eine wochenlange Reparatur einlassen?
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Original geschrieben von basti12
Es besteht ein Recht auf Umtausch, § 439 BGB ist diesbezüglich einschlägig, wozu sich also auf eine wochenlange Reparatur einlassen?Achtung: Gefährliches Halbwissen!
Es besteht keinesfalls ein zwingendes Recht auf einen Umtausch, man lese bitte beim § 439 auch immer bis zum Abs. 3:
"Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt."
Wer jetzt gleich zum Anwalt rennt wenn der MM einen Umtausch verweigert und meint er könne "sein Recht" einklagen der wird ggf. eine böse Überraschung erleben.
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Zitat
Original geschrieben von ChickenHawk
Achtung: Gefährliches Halbwissen!Es besteht keinesfalls ein zwingendes Recht auf einen Umtausch, man lese bitte beim § 439 auch immer bis zum Abs. 3:
"Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich
Die Personalkosten seitens Mediamarkt und das porto zum Hersteller sind aber keine unverhältnismäßigen kosten. Denn Mediamarkt repariert ja nicht selbst.
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In der Regelung geht es eher darum, ob ein typgleiches Austauschgut überhaupt noch zu besorgen ist. Bei manchen Gütern ist das nämlich nicht immer der Fall...
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sorry aber wozu kauft man denn noch beim media markt, wenn man sich dann sowieso mit dem hersteller rumschlagen muss?
das ist doch der letzte grund FÜR media markt und generell offline-händler. eben dass man einfach hingehen kann, wenn was ist.
so kann man ja gleich online kaufen, viel geld sparen und hat den gleichen "service".ich versteh das voll und ganz dass man sich da nicht so einfach abwimmeln lassen will.
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Ich habe gestern das ganze noch per Mail zum Media Markt geschickt. Heut Mittag dann der Anruf vom Marktleiter !
Ich darf das Gerät gerne bringen , oder es eben über die Hotline machen.. wie ich möchte.
Na , geht doch
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