Hallo,
eine Bekannte wollte heute mit South African Airlines (SA) von Kapstadt via Johannesburg nach München fliegen (eine einzige Buchung). Von dort dann mit 3-4 Stunden Puffer nach Rom (separate Buchung mit Alitalia).
Da der Flieger aus Kapstadt Verspätung hatte (offizieller Grund Vulkanasche, aber man suchte wohl auch nach einem vermissten Gepäckstück) wartete der Anschlussflug in Johannesburg unverständlicherweise wegen circa einer Viertelstunde nicht und sie muss einen ganzen Tag später fliegen. Gleichzeitig ist der Flug nach Rom nun ein wirtschaftlicher Totalschaden, da nicht umbuchbar gewesen.
Die Frage ist nun, welche Rechte sie hat. Gilt das Montrealer Abkommen oder die EU-Regelung? Muss SA eine fixe Entschädigung zahlen? Muss SA auch für den verpassten Flug nach Rom aufkommen? Hat jemand Ahnung von der Materie?
Beste Grüße