Internationaler Anschlussflug verpasst - und nun?

  • Hallo,


    eine Bekannte wollte heute mit South African Airlines (SA) von Kapstadt via Johannesburg nach München fliegen (eine einzige Buchung). Von dort dann mit 3-4 Stunden Puffer nach Rom (separate Buchung mit Alitalia).


    Da der Flieger aus Kapstadt Verspätung hatte (offizieller Grund Vulkanasche, aber man suchte wohl auch nach einem vermissten Gepäckstück) wartete der Anschlussflug in Johannesburg unverständlicherweise wegen circa einer Viertelstunde nicht und sie muss einen ganzen Tag später fliegen. Gleichzeitig ist der Flug nach Rom nun ein wirtschaftlicher Totalschaden, da nicht umbuchbar gewesen.


    Die Frage ist nun, welche Rechte sie hat. Gilt das Montrealer Abkommen oder die EU-Regelung? Muss SA eine fixe Entschädigung zahlen? Muss SA auch für den verpassten Flug nach Rom aufkommen? Hat jemand Ahnung von der Materie?


    Beste Grüße

    »Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave« (Aristoteles)

  • Um es kurz machen:


    Für die halbe Stunde Verspätung gibt es nix. Jetzt die Frage: Ist der zweite Leg planmäßig geflogen? Ein Ticketing oder eine (Web) "Buchung"?


    Und der zweite Pax ist, da separat gebucht, Privatpech. Dafür gibt es auch nix.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Der zweite Flieger ging planmäßig ja. Kapstadt via Joburg nach München ist eine Buchung (komplett South African), ja.


    Sollte das Montrealer Abkommen gelten schreibt Wikipedia:


    "Für Schäden durch Verspätung bei der Beförderung von Personen haftet der Luftfrachtführer aus vermutetem Verschulden bis zu einem Betrag von 4.694 Sonderziehungsrechten je Reisendem (Art.19 und Art.22 Abs.1 MÜ) (Anmerkung: Anhebung der Haftungshöchstgrenze von 4.150 auf 4.694 SZR im Jahre 2009 nach Art.24 MÜ)."


    Vielleicht zählt der verpasste Flug Rom-München ja dazu?

    »Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave« (Aristoteles)

  • Wenn die Verspätung flugbetriebsbedingt ist, kann der verpasste Anschlussflug als Vermögensschaden geltend gemacht werden - würde ich sagen. Am besten direkt am Flughafen den Anspruch gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen und im Nachgang das ganze nochmal schriftlich einreichen mit den nötigen Belegen. Wenn die Gesellschaft antwortet, ist man schlauer. Wie es dann weitergeht hängt vom Inhalt des Antwortschreibens ab.

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Also ich denke für den Rom flug gibts nichts da nicht in einem ticket gebucht..für den rest evtl... Ruf doch einfach mal beim Luftfahrtbundesamt an. Ich hatte neulich 9h Verspätung bei einem Flug MUC-RAK und die waren SEHR hilfreich. LBA


    grüße
    Christian

  • Selbst wenn deutsches Recht gelten sollte, gibt es keine Entschädigung für den verpassten Flug nach Rom. Laut ständiger Rechtsprechung ist eine Flugreise kein absolutes Fixgeschäft. D.h. auch bei einer Verspätung wird der Vertragszweck noch ordnungsgemäß erfüllt. Eine Verspätung stellt noch nichtmal einen Mangel der Beförderungsleistung dar. Dies gilt unabhängig davon, ob das ganze auf einem Ticket gebucht wurde, oder separat. (vgl. BGH, Urteil v. 28.5.2009 - Xa ZR 113/08 = NJW 2009, 2743).


    Die "EU-FlugrechteVO" greift vorliegend ebenfalls nicht, da der FLug weder von einem EU Flughafen startete, noch von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt wurde (s. Art. 3 der VO).

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