Kündigung im 2. Halbjahr - Urlaubsanspruch fürs volle Kalenderjahr??

  • Warum willst du den Urlaub unbedingt nehmen?
    Du hast ja dann überhaupt keinen Urlaubsanspruch bei der "neuen" Firma.


    Wenn die PA sich quer stellt, sollen sie dich halt von der Arbeit (bei voller Bezahlung) freistellen.
    Dann hast du auf der ganzen Linie gewonnen und je nach Beruf ist das eigentlich auch üblich!?

  • Zitat

    Original geschrieben von Tuxracer
    Hallo,


    Schau in dienen Arbeitsvertrag, euren Tarifvertrag oder entsprechende Betriebsvereinabrungen, den diese sind verbindlich wenn deren Regelung besser ist als das Gesetz.


    In diesem Fall existiert nur ein Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarungen oder Tarifvertrag gibt es nicht.


    Zitat

    Normalerweise ist es so, das dir pro Monat 1/12 des Jahresurlaubs zustellen.


    Offenbar drehen wir uns ein wenig im Kreis - s.o.
    "Normal" ist hier wohl der komplette Jahresanspruch zu gewähren.


    Zitat

    Original geschrieben von Chrishnx246
    Warum willst du den Urlaub unbedingt nehmen?
    Du hast ja dann überhaupt keinen Urlaubsanspruch bei der "neuen" Firma.


    Da sowieso zunächst mindestens mal 3 Monate Probezeit sind, wäre das in diesem Jahr unwahrscheinlich noch mal Urlaub zu bekommen.


    Zitat

    Wenn die PA sich quer stellt, sollen sie dich halt von der Arbeit (bei voller Bezahlung) freistellen.
    Dann hast du auf der ganzen Linie gewonnen und je nach Beruf ist das eigentlich auch üblich!?


    Wenn sie sich schon bei dem Urlaub querstellen sollte, wieso sollte die Personalabteilung sich auf eine Freistellung einlassen? :confused:

  • Zitat

    Original geschrieben von TMausHB


    Da sowieso zunächst mindestens mal 3 Monate Probezeit sind, wäre das in diesem Jahr unwahrscheinlich noch mal Urlaub zu bekommen.


    Die meisten Firmen lassen auch in der Probezeit Urlaub zu, weil es für die Firma schwieriger ist wenn du deinen Urlaub auf einmal nehmen musst (weil zunächst Probezeit und kein Urlaub) und dann fehlst du z.B. den ganzen Dezember.


    Alle Ag die ich bisher hatte und alle in meinem Umfeld konnten in der Probezeit Urlaub nehmen.
    Selbst bei gorßen unflexiblen Firmen wie Daimler oder dergleichen.


    Zitat

    Original geschrieben von TMausHB


    Wenn sie sich schon bei dem Urlaub querstellen sollte, wieso sollte die Personalabteilung sich auf eine Freistellung einlassen? :confused:


    Na den Urlaub nicht zu gewähren begründen sie ja mit einer angeblichen rechtlichen Regelung.
    Die Freistellung ist gänzlich unabhängig von irgend welchen gesetzlichen Regelungen und soll ja dazu führen, dass du tatsächlich freigestellt wirst oder im ungünstigsten Fall nochmal nachgedacht/geprüft wird ob das mit dem Urlaub so überhaupt stimmt. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Chrishnx246
    Na den Urlaub nicht zu gewähren begründen sie ja mit einer angeblichen rechtlichen Regelung.
    Die Freistellung ist gänzlich unabhängig von irgend welchen gesetzlichen Regelungen und soll ja dazu führen, dass du tatsächlich freigestellt wirst oder im ungünstigsten Fall nochmal nachgedacht/geprüft wird ob das mit dem Urlaub so überhaupt stimmt. ;)


    :confused: Sorry, ich verstehe überhaupt nicht, was Du damit sagen willst!
    Was sollte die HR dazu bewegen, jemanden für eine Zeit freizustellen, in der der AN eigentlich seine Arbeitskraft dem Unternehmen widmen würde? Nichts! Wenn HR der Ansicht sein sollte, dass Urlaubsansprüche nicht gerechtfertigt sind, würde man mit Sicherheit keine Freistellung für den entsprechenden Zeitraum aussprechen.


    Nebenbei: Es hat bislang noch niemand irgendetwas begründet usw., lediglich wurde der Resturlaubsanspruch anhand der Zwölftelungsregelung beziffert, was aber meiner Ansicht nach eben inkorrekt ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von Chrishnx246
    Die meisten Firmen lassen auch in der Probezeit Urlaub zu, weil es für die Firma schwieriger ist wenn du deinen Urlaub auf einmal nehmen musst (weil zunächst Probezeit und kein Urlaub) und dann fehlst du z.B. den ganzen Dezember.


    Alle Ag die ich bisher hatte und alle in meinem Umfeld konnten in der Probezeit Urlaub nehmen.
    Selbst bei gorßen unflexiblen Firmen wie Daimler oder dergleichen.

    Probezeit und Urlaub hat auch nicht unbedingt nur etwas mit "können" zu tun, sondern ggf. auch etwas mit "sollen" oder "wollen". Der eine oder andere bevorzugt es einfach, während seiner Probezeit so oft wie möglich da zu sein und durch Leistung zu glänzen anstatt durch Abwesenheit. ;)

  • Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von Chrishnx246
    Die meisten Firmen lassen auch in der Probezeit Urlaub zu, weil es für die Firma schwieriger ist wenn du deinen Urlaub auf einmal nehmen musst (weil zunächst Probezeit und kein Urlaub) und dann fehlst du z.B. den ganzen Dezember.


    Ist bei uns auch so, bei 6 Monaten Probezeit geht das nicht anders, wann sollen die Leute dann ihren Urlaub nehmem und das bei einer Firma wie unseren, die eher einer Behörde gleicht.
    Ich kenne auch persönlich keine Firma, die anders macht.


    Der AN hat auch bei Kündigung Anspruch auf seinen Resturlaub, er hat aber keinen Anspruch auf eine Freistellung, die würde der AG nur dann aussprechen, wenns dafür auch entsprechende Gründe gibt, z.b. wenns "Vertraunsverhältniss" AG-AN massiv gestört ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von TMausHB
    Nebenbei: Es hat bislang noch niemand irgendetwas begründet usw., lediglich wurde der Resturlaubsanspruch anhand der Zwölftelungsregelung beziffert, was aber meiner Ansicht nach eben inkorrekt ist.


    Was genau meinst du? Die Rechtslage ist doch geklärt. Du hast Anspruch auf den kompletten Urlaub, s.o. Deine Frage ist also eigentlich beantwortet. ;)
    Wenn der AG das nicht anerkennt, ist es natürlich schwierig diesen Anspruch auch tatsächlich durchzusetzen. Ob du kurz vor Schluss einen Anwalt einsetzen möchtest, kannst nur du wissen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Was genau meinst du? Die Rechtslage ist doch geklärt. Du hast Anspruch auf den kompletten Urlaub, s.o. Deine Frage ist also eigentlich beantwortet. ;)


    Möge die Schlacht beginnen! :D


    Zitat

    Wenn der AG das nicht anerkennt, ist es natürlich schwierig diesen Anspruch auch tatsächlich durchzusetzen. Ob du kurz vor Schluss einen Anwalt einsetzen möchtest, kannst nur du wissen.


    Egal. Den Arbeitgeber gibt es streng genommen nicht mehr, sondern nur noch die Insolvenzverwaltung. Wenn die noch großartiges Interesse an Auseinandersetzungen haben... ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Tuxracer
    ... er hat aber keinen Anspruch auf eine Freistellung, die würde der AG nur dann aussprechen, wenns dafür auch entsprechende Gründe gibt, z.b. wenns "Vertraunsverhältniss" AG-AN massiv gestört ist.


    Das ist ja klar.
    deswegen ja auch mein Zusatz "Die Freistellung ist gänzlich unabhängig von irgend welchen gesetzlichen Regelungen".
    Die Freistellung ist häufig Berufs/ Branchen bezogen.


    Z.B. im Dienstleistungsbereich


    Wenn ich Angst habe mein gekündigter MA könnte versuchen Kunden mitzunehmen


    Oder z.B. bei Führungskräften oder Spezialisten, die so viel Detail wissen haben, dass man die aus dem operativen Geschäft besser sofort raus nimmt.

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