Szenario:
Mobilcom-Debitel Vertrag mit verkürzter Speicherung der Daten, sowie verkürzter Anzeige der Rufnummer im Einzelverbindungsnachweis (EVN).
Ab 27.05.2011 Änderung auf volle Darstellung der Rufnummer im EVN.
In der EVN werden nun aber alle Daten mit voller Rufnummer, auch vor dem 27.05.2011, aufgelistet.
Wie kann Mobilcom-Debitel die Daten vor dem 27.05.2011 auflisten, wenn Sie laut Vertag diese nur verkürzt bis zum 26.05.2011 speichern?
Es ist Interessant, dass obwohl eine verkürzte Speicherung Seitens Mobilcom-Debitel vorlag, dass die Daten doch gespeichert wurden.
Ist dies bei jedem anderen Anbieter auch der Fall? Wofür wird vertraglich geregelt, dass die Telefonnummern nur verkürzt gespeichert wird, wenn Die Daten doch voll gespeichert werden?
Sollten hier Datenschützer nicht hellhörig werden?
Werden die Zielrufnummern eigentlich direkt nach Anruf verkürzt gespeichert (wenn vertraglich vereinbar) oder liegt hier eine Frist vor, damit bsp. die Strafverfolgungsbehörden darauf zugreifen können?
Wenn diese nicht verkürzt gespeichert werden, wofür regelt man dies dann vertraglich?