Datenschutz - trotz vertraglich verkürzte Speicherung - volle Speicherung

  • Szenario:


    Mobilcom-Debitel Vertrag mit verkürzter Speicherung der Daten, sowie verkürzter Anzeige der Rufnummer im Einzelverbindungsnachweis (EVN).
    Ab 27.05.2011 Änderung auf volle Darstellung der Rufnummer im EVN.


    In der EVN werden nun aber alle Daten mit voller Rufnummer, auch vor dem 27.05.2011, aufgelistet.


    Wie kann Mobilcom-Debitel die Daten vor dem 27.05.2011 auflisten, wenn Sie laut Vertag diese nur verkürzt bis zum 26.05.2011 speichern?
    Es ist Interessant, dass obwohl eine verkürzte Speicherung Seitens Mobilcom-Debitel vorlag, dass die Daten doch gespeichert wurden.


    Ist dies bei jedem anderen Anbieter auch der Fall? Wofür wird vertraglich geregelt, dass die Telefonnummern nur verkürzt gespeichert wird, wenn Die Daten doch voll gespeichert werden?


    Sollten hier Datenschützer nicht hellhörig werden?


    Werden die Zielrufnummern eigentlich direkt nach Anruf verkürzt gespeichert (wenn vertraglich vereinbar) oder liegt hier eine Frist vor, damit bsp. die Strafverfolgungsbehörden darauf zugreifen können?


    Wenn diese nicht verkürzt gespeichert werden, wofür regelt man dies dann vertraglich?

  • Ich kann zwar nicht für Mobilcom-Debitel sprechen, aber für die Telekom und ich kann mir vorstellen, dass es da ähnlich ist.


    Man muss unterscheiden zwischen der Gesprächsdatenspeicherung einerseits und der Darstellungsart auf dem Einzelverbindungsnachweisen andererseits. Es kommt öfters vor, dass die volle Rufnummer in der Gesprächsdatenspeicherung gespeichert wird, aber nur die verkürzte Nummer auf dem EVN aufgeführt wird.
    Hintergrund: Wenn der Kunde bei Vertragseinrichtung nichts anderes angibt, wird immer die volle Rufnummer gespeichert, aber gar kein EVN (weder verkürzt noch vollständig = einfach gar keiner!) eingerichtet. Wenn dann hinterher vom Kunden doch noch ein EVN mit verkürzter Darstellung der Rufnummer beauftragt wird, entsteht genau die Situation wie jetzt bei Dir bei Mobilcom-Debitel: Auf dem EVN verkürzte Nummer, aber in der Speicherung die komplette Nummer.
    Selbstverständlich kann auch die Gesprächsdatenspeicherung von vollständig auf verkürzt umgestellt werden, das macht aber in der Praxis kaum ein Kunde. Es ist sogar möglich, zu beauftragen, dass die Gesprächsdaten sofort nach Rechnungserstellung gelöscht werden. Das ist aber nicht sinnvoll, weil man dann keine Rechnung mehr reklamieren kann.

  • Zitat

    Original geschrieben von Erdenbewohner
    Ich kann zwar nicht für Mobilcom-Debitel sprechen, aber für die Telekom und ich kann mir vorstellen, dass es da ähnlich ist.


    Man muss unterscheiden zwischen der Gesprächsdatenspeicherung einerseits und der Darstellungsart auf dem Einzelverbindungsnachweisen andererseits. Es kommt öfters vor, dass die volle Rufnummer in der Gesprächsdatenspeicherung gespeichert wird, aber nur die verkürzte Nummer auf dem EVN aufgeführt wird.
    Hintergrund: Wenn der Kunde bei Vertragseinrichtung nichts anderes angibt, wird immer die volle Rufnummer gespeichert, aber gar kein EVN (weder verkürzt noch vollständig = einfach gar keiner!) eingerichtet. Wenn dann hinterher vom Kunden doch noch ein EVN mit verkürzter Darstellung der Rufnummer beauftragt wird, entsteht genau die Situation wie jetzt bei Dir bei Mobilcom-Debitel: Auf dem EVN verkürzte Nummer, aber in der Speicherung die komplette Nummer.
    Selbstverständlich kann auch die Gesprächsdatenspeicherung von vollständig auf verkürzt umgestellt werden, das macht aber in der Praxis kaum ein Kunde. Es ist sogar möglich, zu beauftragen, dass die Gesprächsdaten sofort nach Rechnungserstellung gelöscht werden. Das ist aber nicht sinnvoll, weil man dann keine Rechnung mehr reklamieren kann.


    Wenn ich das richtig berstanden habe, würde es dann ja bedeuten, wenn ich kein EVN haben möchte, die Rufnummern der Verbindungen dennoch im System abgespeichert wurden?


    Dann bedeutet es doch auch, das ich reklamieren könnte, wie die Verbindungen zusammengesetzt wurden in einer Rechnung, da bspw. Telekom nachvollziehen kann, wann welche Verbindungen durchgeführt wurden?

  • Zitat

    Original geschrieben von Erdenbewohner
    Wenn der Kunde bei Vertragseinrichtung nichts anderes angibt, wird immer die volle Rufnummer gespeichert, aber gar kein EVN (weder verkürzt noch vollständig = einfach gar keiner!) eingerichtet.


    Bei Vertragsbeginn wurde schriftlich bestätigt, dass Gesprächsdatenspeicherung und Auflistung der EVN nur in verkürzter Form gespeichert wird.


    Was mich wundert, da die vollen Rufnummern auch vor der Umstellung auf volle Anzeige der Rufnummer aufgelistet werden.


    Das heißt also, dass Mobilcom-Debitel immer die volle Rufnummer speichert, obwohl vertraglich anders festgehalten und auch bestätigt.

  • Gespeichert werden muss ja auch immer die volle Nummer; wie sollte sonst eine Abrechnung erfolgen?


    edit:
    By the way: Kann es sein dass du die verkürzte Speicherung der Daten falsch verstehst?
    Es geht nicht darum, ob die Nummer vollständig gespeichert wird oder nicht (wie oben genannt muss sie immer voll gespeichert werden), sondern wie lange die Daten beim Anbieter gespeichert werden.
    Standardmässig werden die Verbindungsdaten nach 80 Tagen gelöscht. Bei verkürzter Speicherung m.E. nach Rechnungserstellung.

  • Re: Datenschutz - trotz vertraglich verkürzte Speicherung - volle Speicherung


    Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von getec
    Wie kann Mobilcom-Debitel die Daten vor dem 27.05.2011 auflisten, wenn Sie laut Vertag diese nur verkürzt bis zum 26.05.2011 speichern?


    Weil die Daten immer in voller Länge gespeicher werden, da dies für Abrechnungszwecke notwendig ist. Einzig für die Rechnung an den Kunden werden die ggf. gekürzt


    Zitat

    Verbindungsdaten nach 80 Tagen gelöscht.


    Nach 180 Tagen werden Verbindungsdaten gelöscht, nach 10 Jahren Rechnungsdaten - ist Gesetzlich so verankert

  • Re: Re: Datenschutz - trotz vertraglich verkürzte Speicherung - volle Speicherung


    Zitat

    Original geschrieben von Tuxracer
    Nach 180 Tagen werden Verbindungsdaten gelöscht, nach 10 Jahren Rechnungsdaten - ist Gesetzlich so verankert


    Steht wo?
    Telekom und Mobilcom-Debitel löschen nach 80 Tagen, o2 nach 8 Wochen.
    Optional können die Daten auch sofort nach Rechnungserstellung gelöscht werden.

  • Speicherdauer der Mobilfunker:


    Vodafone:
    Verbindungsdaten (eingehende Verbindungen) einschließlich IMSI und Standortdaten: 7 Tage (wenn gebührenpflichtig, dann ohne Standortdaten 30 Tage).
    Verbindungsdaten (ausgehende Verbindungen) einschließlich IMSI und Funkzelle: 180 Tage (IMSI und Standortdaten: 30 Tage).
    IMEI: 80 Tage.
    IP-Adressen UMTS-Netz: Rückverfolgung offenbar möglich (NAT mit Portspeicherung).


    O2:
    Verbindungsdaten (eingehende Verbindungen): 30 Tage (für Verbindungen von Telefonica-Kunden 7 Tage).
    Standortdaten (eingehende Verbindungen): 7 Tage.
    Verbindungsdaten (ausgehende Verbindungen): 30 Tage.
    Standortdaten (ausgehende Verbindungen): 30-182 Tage.
    IP-Adressen bei Internetzugang: 7 Tage.
    IP-Adressen UMTS-Netz: keine Rückverfolgung möglich (NAT ohne Portspeicherung).


    T-Mobile:
    Verbindungsdaten (eingehende Verbindungen): 30 Tage.
    Verbindungsdaten (ausgehende Verbindungen): 80-180 Tage.
    Standortdaten (ein- und ausgehende Verbindungen): 30 Tage.
    IP-Adressen bei Internetzugang: 30 Tage.
    IP-Adressen UMTS-Netz: keine Rückverfolgung möglich (NAT ohne Portspeicherung).


    Eplus:
    Verbindungsdaten (eingehende und ausgehende Verbindungen) sowie IP-Adressen: 90 Tage.
    Standortdaten (eingehende und ausgehende Verbindungen): 90 Tage.
    IP-Adressen bei Internetzugang über UMTS-Netz: keine Rückverfolgung möglich (NAT ohne Portspeicherung).

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!