Frage wegen Abfindung & Aufhebungsvertrag

  • Hallo zusammen
    ich hab mal ne Frage. Folgende Situation:
    Meine Familie und ich sind vor 4,5 Jahren von Stuttgart nach München gezogen da ich dort einen Job bekommen hab. Jetzt haben wir erfahren, dass unsere Firma komplett geschlossen wird; also der Standort wird aufgelöst. Diesen Monat bekommen die Leute ihre Kündigungen und die meisten werden am 31.12.2011 weg sein. Nur ganz wenige (ca 5 von 70 Leuten) werden bis Ende 2012 im Betrieb bleiben um den Rest abzuwickeln. Es wurde auch ein toller solzialplan ausgearbeitet so dass die Leute auch anrecht auf Abfindung haben - und zwar nicht nur die gekündigt werden, sondern auch die die im Zuge der schliessung ihren Job verlieren werden und im beiderseitigen Einverständnis die Firma verlassen werden (wie gesagt, es wird auf jeden Fall zugemacht)
    Da meine Tochter im Sommer eingeschult wird haben wir uns also entschlossen, auf mitte September (zur Einschulung) wieder zurück nach stuttgart zu ziehen; notfalls wäre ich eben noch 3 monate in München geblieben und wäre dann nachgekommen. Außerdem haben wir in stuttgart die Option, dass wenn ich bis dahin keine arbeit gefunden habe, meine Frau wieder zu ihrem alten Arbeitgeber zurück kann und ich dann den Hausmann spiel (zumindest vorübergehend).


    Jetzt habe ich aber erfahren, dass alle Betriebsratsmitglieder (ich bin Ersatzmitglied) keine Kündigung erhalten werden.


    Wie ist das denn, wenn ich zB dann auf Ende Dez einen Aufhebungsvertrag mache und mich dann in Stuttgart Arbeitssuchend bzw Arbeitslos melde? Bekomm ich dann eine Sperre und wird meine Abfindung auf das ALG angerechnet? Ich habe ja vom AG keine Kündigung erhalten; aber der Verlust der Arbeitsplatzes ist ja sicher. Angenommen natürlich der Fall, dass ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe - also meine Frau bei den Kindern bleibt oder wir eine Betreuung zB durch die Oma oder Kindertagesstätte haben


    Kann mir hier jemand weiterhelfen wie es in einem solchen Fall aussieht??
    Vielen Dnak schonmal

  • Hier mal was zum lesen:


    http://www.management-praxis.d…ten-beim-arbeitslosengeld


    http://www.hensche.de/Rechtsan…ndbuch_Abfindung_Alg.html


    Grds. gilt: Wer unverschuldet seinen Arbeitsplatz durch Aufhebungsvertrag aufgibt und deswegen hilfebedürftig wird muss ggf. mit einer Sperrfrist rechnen.


    In Fällen in denen nachweislich ein Aufhebungsvertrag statt einer vom AG ausgesprochenen betriesbedingten Kündigung (die also nicht vom AN verursacht wurde) zur Anwendung kommt bedeutet nicht zwingend eine Sperrfrist, da hier der Aufhebungsvertrag ja nur der Kündigung "zuvorkommt".


    Im Ergebnis wirst Du das mit Deinem Fallmanger im Arbeitsamt besprechen müssen. Gleiches gilt für die mögliche Anrechnung der Abfindung, auch hier ist es letztendlich eine Einzelfallentscheidung ob dies in der von Dir geschilderten Konstellation relevant ist oder nicht. Sofern durch den Aufhebungsvertrag die sonstige Kündigungsfrist "verkürzt" wird, der AN also früher als unbedingt notwendig auf staatliche Hilfe angewiesen wäre kann es sein dass eine (teilweise) Anrechnung der Abfindung erfolgt.

  • ...es spielt keine Rolle wie Du deinen Job los bist (Kündigung oder Aufhebungsvertrag), Abfindungen werden grundsätzlich angerechnet, sofern nicht nahtlos in einer neuen Stelle gewechselt wird.


    Aber warum fragst Du nicht den Betriebsrat, bist ja quasi "Insider" - gerade der müsste das doch auch wissen...


    Gruss

  • Zitat

    Original geschrieben von Waggl Daggl
    ...es spielt keine Rolle wie Du deinen Job los bist (Kündigung oder Aufhebungsvertrag), Abfindungen werden grundsätzlich angerechnet, sofern nicht nahtlos in einer neuen Stelle gewechselt wird.


    Aber warum fragst Du nicht den Betriebsrat, bist ja quasi "Insider" - gerade der müsste das doch auch wissen...


    Gruss


    Das mit der grundsätzlichen anrechung ist ja eben nicht richtig; und unser BR hat davon (leider) mal gar keine Ahnung, weil bei denen war ich als erstes...

  • Zitat

    Original geschrieben von Waggl Daggl
    ...es spielt keine Rolle wie Du deinen Job los bist (Kündigung oder Aufhebungsvertrag), Abfindungen werden grundsätzlich angerechnet, sofern nicht nahtlos in einer neuen Stelle gewechselt wird.


    Nicht richtig. Es gibt zu diesem Behufe ein Formular „Fragebogen zur Abfindung“. Danach wird entschieden, ob die Abfindung angerechnet wird oder aber nicht.

  • Re: Frage wegen Abfindung & Aufhebungsvertrag


    Zitat

    Original geschrieben von halphas Jetzt habe ich aber erfahren, dass alle Betriebsratsmitglieder (ich bin Ersatzmitglied) keine Kündigung erhalten werden.


    Und wo sollst Du dann im Betrieb arbeiten, wenn Du nicht gekündigt wirst, und wenn der Standort geschlossen wird?

  • der standort wird noch bis Ende 2012 bleiben, zwar werden da nur noch 2-3 Leute sein die den Rest vollends abwickeln (Controlling), aber ARBEIT gibt es keine mehr

  • Zitat

    Original geschrieben von halphas der standort wird noch bis Ende 2012 bleiben, zwar werden da nur noch 2-3 Leute sein die den Rest vollends abwickeln (Controlling), aber ARBEIT gibt es keine mehr


    Dann hättest Du noch 1,5 Jahre Zeit, um in München einen neuen Job zu finden. Sollte eigentlich nicht das Problem sein (Qualifikation "TT- Mitglied" reicht da sicherlich)... Da verstehe ich Dein ganzes Anliegen nicht :rolleyes: .


    Wenn Du unbedingt aus Bayern weg willst, egal ob Du dort Arbeit hast oder nicht, ist das eine andere Situation, zu der ich nix beitragen kann. Diese hat dann aber mit der Betriebsschließung nix zu tun.

  • Zitat

    Original geschrieben von Olaf44
    Dann hättest Du noch 1,5 Jahre Zeit, um in München einen neuen Job zu finden. Sollte eigentlich nicht das Problem sein (Qualifikation "TT- Mitglied" reicht da sicherlich)... Da verstehe ich Dein ganzes Anliegen nicht :rolleyes: .


    Wenn Du unbedingt aus Bayern weg willst, egal ob Du dort Arbeit hast oder nicht, ist das eine andere Situation, zu der ich nix beitragen kann. Diese hat dann aber mit der Betriebsschließung nix zu tun.


    Na ganz so isses ja nicht; ich wohn ja nicht in München, sondern ca 50km weg mitten inne pampa. Ist also nix mit kurz nach München rein Und es geht hier nicht drum ob ich in Bayern bleiben will oder nicht. in BaWü hat meine Frau nen sicheren Job und deswegen gehen wir dahin zurück; hier draussen ists mit Jobangeboten eher schlecht. Aber wie gesagt, um das gehts hier ja nicht

  • Was wird hier für ein Halbwissen verquirlt?


    @ halphas
    Nehme dir einen Anwalt, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist.
    Sollte dir dein Geld wert sein und wenn die Abfindung in deiner Tasche ist.. um so besser.


    Es kann klappen, die Vollprofis wissen mehr!


    Gruß
    Händy-Män

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