Tethering und Vertrag/AGBs

  • Weiß jemand, ob Provider getethetes Volumen trotz "Flatrate" gesondert abrechnen dürfen, wenn PC Nutzung ausgeschlossen wurde? Ist dieses PC Nutzungsverbot rechtlich überhaupt haltbar? Ich habe dazu bisher nur einige vorsichtige Einzelmeinungen gelesen und würde das gerne mal konzentriert in einem Thread diskutiert wissen.






    Christian: Daran ist nun wirklich nichts auszusetzen!! Es geht hier um Nutzerschikane und Verbraucherschutz! Beim innereuropäischen Mobile Internet mußte die EU erst regulieren, bevor etwas passiert ist. Für mich ist Tethering ein ähnliches Anliegen.

  • Was du als vermeintliche Nutzerschikane bezeichnest, ist wohl das gute Recht eines Vertragspartners. Wenn man einen Vertrag mit einer Flat zur Nutzung mit dem Handy hat, fällt die Nutzung mit einem anderen Gerät wie Pc nicht in die Flat und der Provider/Netzbetreiber kann es extra abrechnen.
    Wenn Du eine Kneipe hast und deinen Gästen kostenlos Wasser anbietest, wirst Du denen das Bier auch in Rechnung stellen, obwahl es zu 99% aus Wasser besteht.

  • Zitat

    Original geschrieben von vzinn
    Was du als vermeintliche Nutzerschikane bezeichnest, ist wohl das gute Recht eines Vertragspartners. Wenn man einen Vertrag mit einer Flat zur Nutzung mit dem Handy hat, fällt die Nutzung mit einem anderen Gerät wie Pc nicht in die Flat und der Provider/Netzbetreiber kann es extra abrechnen.
    Wenn Du eine Kneipe hast und deinen Gästen kostenlos Wasser anbietest, wirst Du denen das Bier auch in Rechnung stellen, obwahl es zu 99% aus Wasser besteht.


    Gut gebrüllt Löwe! Allerdings finde ich Deine Metapher mehr als schlecht. Wenn ich eine Wasserflatrate habe, Zahle ich vielleicht 10€. Für jedes Bier zahle ich 5€ (extra teures Bier). D.h. 4 Wasser und 4 Bier (also 1:1) kosten mich 10+20€. Ist mehr als die "erwarteten" 10€, genau +200%, aber gut.


    Beim mobilen Internet ist es so: Ich zahle z.B. für 1000MB schnelles Internet 15€. Bei nicht wenigen Tarifen kosten 1 MB alternativ ohne "Flat" 0,49€. Das wären dann für die gleiche Leistung 490€ :eek:. Schon mal was von Verhältnismäßigkeit gehört? Eben haben wir 200% mehr bezahlt, jetzt sind es fast 3200%!


    Die gute Frau Reding räumt da in der EU zum Glück gerade auf, um Wucher zu verhindern (Schönes Beispiel, wenn auch nicht EU: Kai Diekmans Rechnug in Marokko). National steht das auch an.


    Und BITTE unterstellt mir hier nicht noch mal, ich würde "betrügen" wollen.

  • Einmal bitte durchatmen …

    Zitat

    Original geschrieben von tr0ya
    Die gute Frau Reding räumt da in der EU zum Glück gerade auf […]

    Willst Du über Oligopole diskutieren? Abgesehen das ich nicht weiß, warum man das in einem Internet-Forum zum Thema Mobilfunk überhaupt diskutieren möchte, rate ich Dir, Deine Hoffnung etwas zurückzuschrauben: Leider hat die Vergangenheit gezeigt, dass regulative Eingriff in diese Märkte … die beteiligten Anbieter wissen schnell, wie sie die Regulation ausnutzen. Auslandsroaming ist ein Beispiel, dass „es“ nicht geklappt hat.

    Zitat

    Original geschrieben von tr0ya
    Beim mobilen Internet ist es so: […] Schon mal was von Verhältnismäßigkeit gehört? Eben haben wir 200% mehr bezahlt, jetzt sind es fast 3200%!

    Bedenke, dass Du bei ein und demselben Anbieter beide Optionen zur Auswahl gestellt bekommst.

    Zitat

    Original geschrieben von tr0ya
    Ist dieses PC Nutzungsverbot rechtlich überhaupt haltbar?

    Hilft dies?

  • Zitat

    Original geschrieben von Abi99
    Einmal bitte durchatmen …Willst Du über Oligopole diskutieren? Abgesehen das ich nicht weiß, warum man das in einem Internet-Forum zum Thema Mobilfunk überhaupt diskutieren möchte,


    Wenn nicht da, wo sonst??


    Zitat

    Original geschrieben von Abi99 rate ich Dir, Deine Hoffnung etwas zurückzuschrauben: Leider hat die Vergangenheit gezeigt, dass regulative Eingriff in diese Märkte … die beteiligten Anbieter wissen schnell, wie sie die Regulation ausnutzen. Auslandsroaming ist ein Beispiel, dass „es“ nicht geklappt hat.


    Deinen Beweis, dass es nicht klappt hat, verstehe ich nicht? Es klappt doch - zumindest in der EU! Unternehmen können sich nämlich nicht alles erlauben und müssen sich genauso an Regeln halten. Es ist nur schlimm, dass die Situation zuerst hemmungslos ausgenutzt wird, bis reguliert wird. Mit der Regulierung wurde zumindest das Ausnutzen eingeschränkt.


    Zitat

    Original geschrieben von Abi99 Bedenke, dass Du bei ein und demselben Anbieter beide Optionen zur Auswahl gestellt bekommst.


    Ich weiß. Und in anderen Disziplinen würde man das als schizophren bezeichnen. Allerdings möchte ich auch stark bezweifeln, dass das Anbieten einer Flatrate-Option ein Alibi ist, auf der anderen Seite hemmungslos abzuzocken, oder?


    Zitat

    Original geschrieben von Abi99 Hilft dies?


    Nein. Hilft überhaupt nicht. Denn bei meiner Frage geht es nicht um eine individuelle Rechtsberatung sondern nur um eine Grundsatzfrage, die man sehr wohl diskutieren darf und sogar muß.


    Wenn jemand in so einem Fall wg. Wucher oder Sittenwidrigkeit (vermutlich eher zweiteres) klagen würde, wären seine Chancen in meinen Augen gar nicht so schlecht. Nicht ohne Grund werden häufig deutlich überhöhte Rechnungen von Seiten der Netzbetreiber auf "Kulanz" (wie gnädig!) verringert.


    Aber ich merke schon, solche kritischen Fragen sind hier nicht gern gesehen...

  • Für mich ist die Frage, inwieweit die Einschränkung in den AGB Wirksamkeit entfaltet. In einem anderen Thread hatte ich das Beispiel aus der Anfangszeit der Emails genannt, wonach Emails bei einigen Povidern keine "anzüglichen" Inhalte haben durften. Diese in den AGB fixierte Einschränkung hatte natürlich keine Rechtswirksamkeit entfaltet.


    Wenn im Rahmen der Inanspruchnahme der bezahlten Datenverbindung durch das Tethering für den Anbieter keinerlei Mehraufwand anfällt, dürfte diese Klausel das Papier nicht Wert sein, auf dem sie steht. Es sei denn, es ist eine Vertragsstrafe vereinbart, die wiederum einer rechtlichen Prüfung standhalten müsste.


    Jetzt auch eine Parabel von mir zum Wasser:
    Kauft jemand eine Flasche Wasser, auf dessen Etikett der offensichtliche Hinweis prangt (und Vertragsbestandteil wird - das setzen wir jetzt Voraus), aufgrund dessen sich der Käufer verpflichtet, das Wasser nur im Stehen zu trinken. Welche Rechtsfolge hat es wohl, wenn der Käufer beim Trinken sitzt ...


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von tr0ya
    [Die Roaming-Regulierung] klappt doch - zumindest in der EU.

    In Deutschland musst Du (je nach Vertrag) ins EU-Ausland höhere Gebühren zahlen, als vom Ausland nach Deutschland. Das liegt daran, weil hier eine nationale Regulierung einsetzen müsste. Außerdem telefoniere ich mit meinem Tarif aus dem Jahr 2002 dank Sekunden-Taktung (bis jetzt) im EU-Ausland günstiger als mit dem EU-Roaming. Die Tarife sind kurz vor Inkrafttreten angehoben worden und seit dem dürfen wir jetzt weltweit einheitliche Länderzonen bezahlen. Mein bisheriges Fazit: Die Regulierung hatte dem Wettbewerb auf Jahre geschadet und außerhalb der EU zu teils erheblichen Preiserhöhungen geführt. Erst seit ein paar Jahren ist wieder Bewegung im Markt.

    Zitat

    Original geschrieben von tr0ya
    In anderen Disziplinen würde man das als schizophren bezeichnen.

    Ich kann diesem Vergleich zwar nicht folgen, aber lass Dir gesagt sein: Ich kann diese Tarifstruktur ebenfalls nicht nachvollziehen. Auch Fach-Journalisten wie Dr. Michael Spehr beklagen dies. Wenn weder ein Newbie noch ein Lebenslänglicher dies in einem Mobilfunk-Forum verstehen, dann sind wir für das Thema im falschen Forum. Vielleicht ist ein Forum zum Thema Politik oder Wirtschaft sinnvoller. Ich wollte lediglich andeuten, dass sich die Netzbetreiber durch diese (zweigleisigen) Konstrukte auf der sicheren Seite wägen.

    Zitat

    Original geschrieben von tr0ya
    Bei meiner Frage geht es nicht um eine individuelle Rechtsberatung sondern nur um eine Grundsatzfrage […]

    Diesen konstruierten Unterschied kann ich leider nicht nachvollziehen. Du darfst das Thema gerne ansprechen, ob Du allerdings eine Reaktion erhältst … außerdem sollte nicht unerwähnt bleiben, dass Foren wie das Unsrige ein großes Problem für die Netzbetreiber darstellen: Finden sich Fehler in der Abrechnungssoftware oder vertragswidrige Klauseln (Stichwort: Sonderkündigungsrecht), verbreiten sich solche Details wie ein Lauffeuer und werden teils gnadenlos ausgenutzt. Ich denke, jeder muss seinen Weg finden, wie er mit Netzbetreibern umgehen möchte: Kundengewinnung, Kundenbindung, Preisanpassungen und Tarif-Vielfalt. Diese aktuell daraus resultierende Kompliziertheit, ja schon Chaos, ist bedenkenswert.

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