ZitatOriginal geschrieben von Tuxracer
Hallo,
Bei uns sind NAchtarbeiten normale Arbeitszeit und es wird der normale Nachtzuschlag bezahlt, 11 Std. Ruhezeit vorher, 11 Std. Ruhezeit danach sind verpflichtend einzuhalten. Arbeite ich nach von 23 Uhr an bis 6 Uhr morgens, gehe ich dem Tag vorher um spätestens 12 Uhr nach Hause und hab am nächsten Tag frei.
Ok, bei uns sind die Schichten Wochenweise geregelt. Also hat man 5 Nachtschichten am Stück und es zählt als normale Zeit + Nachtzulage.