O2 Kündigung und Rufnummernportierung

  • Hallo,


    im Dez.läuft mein O2 Vertrag aus und ich bin am Überlegen den Anbieter zu wechseln.
    Kann ich jetzt erstmal bei O2 Kündigen und dann später noch die Rufnummernportierung bei O2 beantragen oder muss ich das gleich jetzt mit der Kündigung machen ?
    Es handelt sich um einen O2- Laufzeitvertrag.


    Gruß xberne

  • Die Portierung beantragst Du ja bei Deinem neuen Anbieter. Der kümmert sich dann darum. Ich würde die Portierung beim neuen Anbieter ca 4-6 Wochen vorher anstoßen. So bleibt genug Zeit, falls etwas nicht stimmt.

    Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
    Der RAY.

  • Bei einem Laufzeitvertrag brauchst du beim alten Anbieter weder die Portierung zu beantragen noch sie in der Küdigung erwähnen.
    Die Kündigung selbst gilt in dem Sinne als Freigabebestätigung der Nummer.

  • Ok danke für die schnellen Antworten.


    Noch eine Frage, falls ich einen Vertrag den ich schon gekündigt habe , doch Verlängern möchte, kann ich dann einfach die Vertragsverlängerung bei zb. einem TT- Händler abschließen und die Kündigung erlischt dann automatisch oder muss ich die Kündigung dann erst schriftliche zurücknehmen, warten bis diese bestätigt wird und kann dann die VVL machen?


    Gruß xberne

  • Es reicht eine VVL, dann ist ja klar, dass die Kündigung zurück gezogen wird.

    Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
    Der RAY.

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