Ordnungsgeld wg. unentschuldigtem Fehler bei einer Gerichtsverhandlung

  • Sowohl Du als auch das Gericht verhalten sich aus meiner Sicht rechtmäßig, richtig ist es imho in beiden Fällen nicht.


    Hierzu noch einige Anmerkungen (persönliche Meinung):


    Ich möchte zunächst mal das Geschehen aufteilen.


    Die erste Frage ist doch, ob ich, wenn ich etwas Unrechtes sehe (oder sonst etwas relevantes beobachte) mich zur Verfügung stelle, um den unrechten Zustand zu beseitigen oder abzumildern. Dies muß nach deutscher Rechtsordnung jeder selbst entscheiden, mit Ausnahme einiger sehr schwerwiegenden Straftaten, die man
    anzeigen muß. Dennoch meine ich daß auch Du Frankie froh wärst, wenn sich jemand meldet der gesehen hat, wie Dein Auto angefahren wurdest oder der den identifizieren kann, der Dich grundlos an der UBahn vermöbelt hat. Ob man selbst bereit ist, dies für einen Anderen möglicherweise Unbekannten zu machen, muß man
    aber letztlich mit dem was wir Gewissen nennen ausmachen und nicht mit dem Gesetz. Insoweit sind wir also einer Meinung ;)


    Wenn man dazu aber nun bereit ist, und als Zeuge auftaucht, sei es freiwillig, oder weil man von jemanden benannt wurde, dann wandelt sich das ganze zur Pflicht, der geladene Zeuge hat nämlich zu erscheinen, dies im Interesse der Funktionsfähigkeit der Justiz und im Interesse der übrigen Verfahrensbeteiligten. Aus diesem Grund wird der grundlos nicht erschienene Zeuge auch geahndet. Nun ist es hier wohl so, daß eine Ladung, die beim "unauffälligen" Zeugen formlos erfolgt (oftmals sieht man schon, wenn der Zeuge "komisch" ist, da wird gleich zugestellt). Selbst Posthasser werden zugestehen müssen, daß die Quote nicht ankommender Briefe im Promillebereich liegt. Was also soll an der Entscheidung dem Zeugen, der mit 99,99% die Ladung bekommen hat und nur kein Bock hat zu kommen, falsch sein ? Noch dazu wo das Ordnungsgeld nach Aufklärung der wahren Sachlage völlig unbürokratisch wieder aufgehoben werden kann.


    Die Leute die hier davon sprechen, daß sich mal wieder die völlig machtbesessene Justiz gezeigt hat, um dem Großteil des unterdrückten Volks aufzuzeigen zu welcher Willkür der Staat fähig ist, die sollten sich mal länger wie 2 Sekunden hinsetzen und darüber nachdenken.


    Und wer sagt, daß er sich deswegen nicht mehr als Zeuge zur Verfügung stellt, naja ........


    Frankie: Zeugen werden durchaus auch (unbürokratisch) angerufen, schon aus Eigeninteresse des Richters, den Zeugen doch noch vernehmen zu können und so die Sache von Tisch zu bringen. Nicht immer ist aber eine Telefonnummer ermittelbar bzw. der Zeuge erreichbar .....

    Hier stand eine Signatur.

  • Diesmal muss ich Dir weitgehend Recht geben.


    Deine Ausführungen könnten durchaus als Grundlage für eine öffentliche Diskussion dienen. Käme man in der Folge zu einem Ergebnis, dass Hilfwillige respektvoll behandelt werden, wäre viel erreicht.


    Deine Einschätzung, dass 99,99% aller Postsendungen zugehen, kann ich aber bei weitem nicht teilen.


    1. So sind über Monate hinweg Postsendungen an meine Frau mit dem Vermerk "unbekannt verzogen" zurückgegangen, weil einem Postboten angeblich zu Ohren gekommen war, wir hätten uns getrennt - obwohl meine Frau tatsächlich nur eine Zeit lang auswärtig beschäftigt war. Das fiel erst auf, als Ärger drohte. Die Frage, warum er nicht einfach mal nachgefragt hat, konnte der Zusteller lediglich mit einem Schulterzucken beantworten.


    2. Zudem wohnte ich mal in einem Mehrfamilienhaus mit innenliegenden Briefkästen. Postboten verschiedener Zusteller warfen die Sendungen einfach durch den Briefschlitz ins Treppenhaus. Landeten Briefe zwischen Zeitungen a la Wochenanzeiger, konnte es durchaus passieren, dass alles gemeinsam im Altpapier verschwand, wenn ein älterer Herr im Erdgeschoss das Päckchen als erster fand und die Briefe einfach übersehen hat.


    Diese Liste ließe sich noch um etliche Punkte ergänzen. Eine Diskussion, wer nun Schuld trägt, halte ich für entbehrlich, weil der Zeuge selbst es jeddenfalls nicht ist.


    Berufen sich Gerichte vor diesem Hintergrund weiterhin auf die Fiktion einer Zustellung und schießen sofort mit Kanonen auf Betroffene, werde ich sicherstellen, dass ich nicht zum Kreis der pontenziell Betroffenen zähle. Das ist meine höchstpersönliche Entscheidung, die ich (im Gegensatz zu vielen anderen) auch offen zugebe - das werden bei weitem nicht alle tun. Bei einem anderen Umgang mit dem Bürger fiele mein Ermessensentscheidung möglicherweise ganz anders aus.



    So what


    Frankie

  • Fall 1 wäre ja im Ausgangsfall kein Problem, da würde der Brief ja immerhin als unzustellbar zurückkommen.


    Fall 2 ist leider durchaus realitätsnah, aber dafür kann man ja anrufen. Oftmals handelt es sich ja dann immerhin um gerichtsbekannte Adressen, weil dies dann ja auch häufiger vorkommt.


    Meine Einschätzung ist allerdings auch, daß nicht immer freundlich mit Zeugen umgegangen wird, was allerdings oftmals nicht an der Perspn des Richters liegen dürfte, sondern eher am System/Recht an sich. Dieses ist gerade im
    Strafrecht, wo im Vergleich zum Zivilrecht ungleich mehr Zeugen auftreten müssen (Arbeitsrecht/Verwaltungsrecht habe ich nicht so den Einblick) leider sehr auf die Rechte des Angeklagten und fast gar nicht auf die der Opfer bzw. sonstigen Zeugen fixiert (siehe zB. Kachelmann, wo sich reihenweise Zeugen bloßstellen lassen mußten, vor allem von diesem
    arroganten Verteitiger, wobei allerdings imho auch Gericht und vor allem StA ein extrem schlechtes Bild abgegeben haben, aber das ist ein anderes Thema).


    Nicht vergessen darf man auch, daß die Justiz vor allem aufgrund unzähliger Rechtsmittel (Ich bezeichne unseren Staat auch nicht mehr als Rechtsstaat, sondern als Rechtsmittelstaat ^^), aufgrund des Umstandes daß der "Gesetzgeber" seit längerem geneigt ist unsinnige und schlecht ausgearbeitete Gesetze zu schaffen, die noch dazu jeden nur erdenklichen Einzelfall regeln sollen (und natürlich wieder inkl. zahlreicher Rechtsmittel), völlig überlastet ist, so daß leider für den Einzelfall nicht mehr die erforderliche Zeit bleibt, womit solche Entscheidungen wie hier natürlich auch häufiger werden und möglicherweise dem Bürger nicht gerecht. Das was der Gesetzgeber eigentlich verhindern will wird hierdurch letztlich sogar noch gefördert.


    Womit wir wieder am Anfang wären. --> Wer dies höher bewertet als für jemand Unbekannten als Zeuge zur Verfügung zu stehen .....

    Hier stand eine Signatur.

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