Mein lieber Jimmy,
es ist doch was völlig anderes, ob ich ein gegenwärtiges oder drohendes Ereignis vor mir habe, das durch mein Eingreifen einen einen günstigeren Verlauf nehmen könnte, oder ob sich meine Mitwirkung darauf beschränkt ist, ein vollendetes Delikt den Behörden anzuzeigen.
Bei Gefahr für Leib und Leben einer Person schließe ich mein Eingreifen ganz sicher nicht aus. Hier würde ich selbstverständlich nicht untätig bleiben. Ich hoffe, Dir leuchtet ein, dass zum Sachververhalt dieses Threads ein gravierender Unterschied besteht.
Frankie