Ordnungsgeld wg. unentschuldigtem Fehler bei einer Gerichtsverhandlung

  • Die Postzustellung Deutscher Gerichte ist ein Witz!


    Ich habe vor etwa 1,5 Jahren angeblich falsch geparkt, habe Einspruch eingelegt und es zur Verhandlung kommen lassen. Das Auto ist auf meine Frau angemeldet gewesen, ich habe aber bereits in der Anhörung gesagt, das ich verantwortlich bin.


    Gerichtsverhandlung, habe ich verloren.


    Einge Wochen später wurde das Urteil an meine Frau zugestellt (gut, sie wußte alles, aber eigentlich ein klarer Verstoß gegen den Datenschutz).


    Ich habe das Urteil bis heute offiziel nie erhalten!


    Das war die Kurzform!


    Mir gehen pro Jahr auch etwa 5 Briefe (soweit mir bekannt) verloren, bisher zum Glück nichts wichtiges, aber einmal hat eine Gutschrift gefehlt, die ich für meine Buchhaltung brauchte. Rechnungen kamen aber leider bisher offenbar alle an.


    Neulich ein Brief vom Gericht mit dem Vermerk "gilt Ihnen 3 Tage nach Aufgabe zur Post als zugegangen".


    Es waren 8 Tage nach Aufgabe, als dieser mich erreichte. Auf dem Brief klebte ein Aufkleber der Post: Adresse nachermittelt, sie lautet ......... Witzig war nur, es war die gleiche Adresse, die das Gericht draufgeschrieben hatte, aber bei Gericht wurde der Biref verkehrt rum in die Frankiermaschine gelegt, sieht man auch auf dem Umschlag, so das der Postcomputer die Sendung offenbar aussortiert hat.


    Gruß Boris

  • Das ist schon bitter für den TE. Auch wenn sich so ein Sachverhalt aufklären lässt hat man erst mal die Rennerei und den Ärger am Hals, und das ist schon zuviel des Guten. Dann beim nächsten Mal lieber weg gucken, auch wenn so ein Verhalten eigentlich nicht o.k. ist, aber so Justizbehörden können einem die Entscheidung vermeintlich leicht machen.....

  • Menschen mit Zivilcourage verlieren diese doch nicht, nur weil sie jetzt mal einen Anruf tätigen wollen. Jetzt macht mal nen Punkt. :rolleyes:


    In den Augen des Gerichts ist der TE eben unentschuldigt nicht aufgetaucht. Sollen die jetzt noch einen Detektivbüro darauf ansetzen, ob die Ladung angekommen ist? Wenn selbst einfache Zeugenladungen per Gerichtsvollzieher zugestellt werden würden, wäre hier sicher wieder das Geschrei groß, weil Steuergelder verschwendet werden.


    Die Geschichte hat sich erledigt, sobald der TE sich bei Gericht meldet und gut ist. Beim nächsten mal schaut man natürlich nicht weg, wenn man sich irgendwo einmischen muss. Was für ein Schmarrn... :mad:

  • Die bräuchten doch nur ne Postkarte schicken bei der man ankreuzt, dass man zu dem Termin eincheckt.


    Wenn Du mit den Herrschaften hinreichend Erfahrung gesammelt hast wirst du auch schnell erkennen, dass es hier nicht um unkomplizierte Problemlösungen geht, sondern um recht primitive Machtspiele.

    Das Experiment erfordert, dass Sie weitermachen!

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    In den Augen des Gerichts ist der TE eben unentschuldigt nicht aufgetaucht. ...


    Beim nächsten mal schaut man natürlich nicht weg, wenn man sich irgendwo einmischen muss. Was für ein Schmarrn... :mad:


    Wenn ich mich einmischen muss, schaue ich natürlich auch nicht weg ... glücklicherweise sind diese Fälle gesetzlich abschließend geregelt. Der Fall des TE gehört im übrigen nicht dazu. Hätte er sich nur an die gesetzlichen Vorgaben gehalten, hätte er jetzt ein Problem weniger.


    Wenn Du meinst, das Gericht habe sich bei der Festsetzung des Ordnungsgelds an Recht und Gesetz gehalten, nehme auch in für mich in Anspruch, mich an Recht und Gesetz halten zu dürfen. Das ist doch ganz einfach. Wenn der Staat das so haben möchte ... bitte schön.


    Hätte der TE konsequent nur geltendes Recht beachtet, wäre gegen ihn kein Ordnungsgeld festgesetzt worden. Wenn wir schon die Rechtslage heranziehen, müssen wir das natürlich von Anfang an beachten.


    Für den "Luxus", über seine rechtlichen Verpflichtungen hinaus etwas unternommen zu haben, hat der TE nun die Quittung erhalten. Das darf der Fairness halber nicht unerwähnt bleiben!


    Frankie

  • Klar, und von den Postkarten kommen dann wie viele zurück? 20%? Und wie viele von den "Zusagen" erscheinen dann trotzdem nicht vor Gericht? Nochmal 20%?


    Wie gesagt, die Sache ist mit einem Anruf aus der Welt und man kann wieder zur Tagesordnung übergehen ohne ein riesen "das-haben-'die'-dann-davon,-ich-werde-mich-nie-mehr-als-Zeuge-melden-Fass" aufzumachen.


    Und glaub mir, den Richtern ist das sowas von egal, ob da Zeugen auftauchen oder nicht, erst Recht im Zivilverfahren. Nervig wird es nur, wenn alles Vorbereitet ist, die Parteien plus 3 Volljuristen dort sitzen und alles vergebens ist, nur weil ein Zeuge meint seiner Ladung nicht nachkommen zu müssen. Ich so einer Situation wird eben zum Ordnungsgeld gegriffen. Und das ist auch gut so, ansonsten macht das Gericht sich und die Parteien nämlich lächerlich.


    Frank: Dann wollen wir mal hoffen, dass sich auch in Fällen, in denen du einmal Hilfe von unbeteiligten Dritten benötigst alle streng an das Gesetz halten. Was für eine sympathische Einstellung. :flop:

  • "Denkt jeder an sich, ist an alle gedacht" ... oder wie heißt es so schön. ;)


    Allerdings ... ohne die latente Gefahr staatlicher Repression gegen gutwillige Menschen wäre ich jederzeit zum Umdenken bereit. Aber wenn den Richtern das egal ist ... kann ich auch mit meiner gegenwärtigen Einstellung leben.


    Frankie



    Erg.:
    Wie 1160 zu Recht feststellt, ist es nicht jedermanns Sache, ohne Not an solch primitiven Machtspielchen teilzunehmen. Es ginge nämlich auch anders! Eine ganz einfache Lösung hat 1160 aufgezeigt - und es gäbe noch andere.


    Und man bedenke: Mit meiner Einstellung bin ich keineswegs geboren worden! Sie ist das Ergebnis von Erfahrungen, die ich persönlich sammeln durfte. Es gibt durchaus noch Menschen, die aus Fehlern lernen ... und die Definition des Fehlers hat sich im Verlauf meines Lebens den tatsächlichen Erfordernissen angepasst. Und denselben Fehler begehe ich sicher kein zweites Mal.

  • "Staatliche Repression"? Mein Gottchen. Hier hat das Gericht von seinem Recht auf das Ordnungsgeld Gebrauch gemacht. Das sollte deiner Einstellung doch grundsätzlich entgegenkommen. Was erwartest du denn? Eine Unterscheidung in "guter Zeuge", "böser Zeuge"? Gute Zeugen dürfen dann alle Beteiligten Sitzen lassen und die Kosten in die Höhe treiben?


    Nochmal: Das Gericht hat nicht gewusst, dass der TE die Ladung nicht bekommen hat. Es ging davon aus, dass er unentschuldigt nicht erschienen ist. Für solche Fälle ist das Ordnungsgeld gut und wichtig. Der TE ruft dort am Montag an und klärt die Angelegenheit auf. Fertig. Muss man da so ein riesen Fass aufmachen?

  • Mach ich doch gar nicht. Wäre ich in der Situation des TE gewesen, würde es weder ein gerichtliches Verfahren, noch ein Ordnungsgeld oder diesen Thread geben.


    Das Fass haben wohl andere geöffnet ...

  • Natürlich, die anderen waren es.


    Na, da kann der Autofahrer ja froh sein, dass er dem TE und nicht dir begegnet ist und so nicht auf seinem Schaden sitzen bleibt. Schade, dass dir das bisschen Zivilcourage noch nichtmal einen Anruf wert ist. Du wunderst dich dann wahrscheinlich auch nicht über Menschenmassen, die zusehen wie andere Menschen verprügelt werden, anstatt sich einzumischen. Gesetzlich verpflichtet sich in Gefahr zu begeben und einzugreifen ist man in solchen Fällen nämlich auch nicht. Aber was weiß schon ich, bin ja nur ein "vorgeblicher Gutmensch", gell? Gute Nacht.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!