Hallo zusammen,
kurze Vorgeschichte:
Ich habe in einem Parkhaus gesehen, wie Autofahrer A, dass Auto von Autofahrer B beschädigt hat und sich unerlaubt entfernt hat.
Dies habe ich dem Security Dienst des Parkhauses gemeldet und diese haben die Polizei gerufen. Meine Daten wurden auch aufgenommen.
2 Stunden später, als ich zurück kam, stand nun die Polizei an dem beschädigten Auto und hat sich alles angeschaut. Da ich direkt daneben parkte, habe ich die Polizei angesprochen und gesagt, dass ich das alles gemeldet habe.
Alles jut...
Ca. 3 Wochen später erhielt ich einen Anruf von einem Herren der Polizei und er befragte mich nochmal und sagte mir ich solle bitte das alles aufschreiben und Ihm zukommen lassen. Kurze Zeit später erhielt ich einen "Zeugen-Bogen". Diesen füllte ich aus und habe ich dann verschickt.
In der Zwischenzeit passiere nichts. Kein Anruf, kein Brief oder sonstwas.
Heute mache ich den Briefkasten auf und es lacht mich ein "Gelber Brief" vom Amtsgericht an.
Als ich den aufgemacht habe, traf mich der Schlag!
Gegen mich wird ein Ordnungsgeld i. H. v. 100,- festgesetzt, für das unentschuldigte Fernbleiben von der Gerichtsverhandlung gegen den Autofahrer A.
Sollte man nicht zuerst geladen werden, bevor man für´s Fernbleiben einen druff kriegt?!
Die werden es sicherlich öfters hören (höre ich auch jeden Tag aufgrund meines Berufes), dass nichts angekommen sei, aber es ist nunmal nichts angekommen.
Wie soll ich den Herrschaften dass nun beweisen? Oder müssen die eher mir beweisen, dass was angekommen ist?!
In Brief ist noch folgender Passus interessant:
"Er hat durch sein unentschuldigtes Ausbleiben verursachten Mehrkosten zu tragen."
Also können mir jetzt noch Anwaltskosten vom Autofahrer A auferlegt werden? Wo möglich auch noch Gerichtskosten?!
Das kann doch alles nicht sein!
Da hilft man jemanden und meldet einen Schaden und man ist am Ende selber der Gelackmeierte!!!
Ich werde morgen einen RA anrufen und mir einen Termin holen, aber vielleicht hatte jemand den gleichen Fall mal gehabt und kann mir da ein Tipps geben.
Sehe ich es falsch, aber mir muss doch erstmal nachgewiesen werden dass ich einen Brief bekommen habe, oder?! Und das kann man nur durch ein Einschreiben bzw. mit Postzustellungsurkunde. Und dies erfolgte zu 100% nicht!
Es kam gar nichts an!
Danke schonmal für eure Tipps.
Gruß,
schore3000