Ordnungsgeld wg. unentschuldigtem Fehler bei einer Gerichtsverhandlung

  • Hallo zusammen,


    kurze Vorgeschichte:


    Ich habe in einem Parkhaus gesehen, wie Autofahrer A, dass Auto von Autofahrer B beschädigt hat und sich unerlaubt entfernt hat.


    Dies habe ich dem Security Dienst des Parkhauses gemeldet und diese haben die Polizei gerufen. Meine Daten wurden auch aufgenommen.


    2 Stunden später, als ich zurück kam, stand nun die Polizei an dem beschädigten Auto und hat sich alles angeschaut. Da ich direkt daneben parkte, habe ich die Polizei angesprochen und gesagt, dass ich das alles gemeldet habe.


    Alles jut...



    Ca. 3 Wochen später erhielt ich einen Anruf von einem Herren der Polizei und er befragte mich nochmal und sagte mir ich solle bitte das alles aufschreiben und Ihm zukommen lassen. Kurze Zeit später erhielt ich einen "Zeugen-Bogen". Diesen füllte ich aus und habe ich dann verschickt.


    In der Zwischenzeit passiere nichts. Kein Anruf, kein Brief oder sonstwas.


    Heute mache ich den Briefkasten auf und es lacht mich ein "Gelber Brief" vom Amtsgericht an.


    Als ich den aufgemacht habe, traf mich der Schlag!


    Gegen mich wird ein Ordnungsgeld i. H. v. 100,- festgesetzt, für das unentschuldigte Fernbleiben von der Gerichtsverhandlung gegen den Autofahrer A.


    Sollte man nicht zuerst geladen werden, bevor man für´s Fernbleiben einen druff kriegt?!


    Die werden es sicherlich öfters hören (höre ich auch jeden Tag aufgrund meines Berufes), dass nichts angekommen sei, aber es ist nunmal nichts angekommen.


    Wie soll ich den Herrschaften dass nun beweisen? Oder müssen die eher mir beweisen, dass was angekommen ist?!


    In Brief ist noch folgender Passus interessant:


    "Er hat durch sein unentschuldigtes Ausbleiben verursachten Mehrkosten zu tragen."


    Also können mir jetzt noch Anwaltskosten vom Autofahrer A auferlegt werden? Wo möglich auch noch Gerichtskosten?!


    Das kann doch alles nicht sein!


    Da hilft man jemanden und meldet einen Schaden und man ist am Ende selber der Gelackmeierte!!!


    Ich werde morgen einen RA anrufen und mir einen Termin holen, aber vielleicht hatte jemand den gleichen Fall mal gehabt und kann mir da ein Tipps geben.


    Sehe ich es falsch, aber mir muss doch erstmal nachgewiesen werden dass ich einen Brief bekommen habe, oder?! Und das kann man nur durch ein Einschreiben bzw. mit Postzustellungsurkunde. Und dies erfolgte zu 100% nicht!


    Es kam gar nichts an!


    Danke schonmal für eure Tipps.


    Gruß,
    schore3000

  • man kann deren art des postversands nicht pauschalisieren.
    mir ist es auch schon öfters passiert.
    mal hatte ich es per einwurf mal nur als normale post.
    am einfachsten ist es doch, dass du mal morgen dort anrufst bzw. sogar mal dorthin
    dackelst, um dich mit dem zuständigen sachbearbeiter darüber zu unterhalten.


    die sache lässt sich so einfacher klären.


    sollte die einladung als normale post an dich verschickt worden sein, dann hast du einfach nichts erhalten und legst widerspruch ein.




    gruss

  • Vielen Richtern reicht es als Beweis der Zeugenladung aus, wenn der normale Brief nicht ans Gericht zurückgekommen ist.


    Dennoch lässt sich sowas in der Regel mit einem Anruf bzw. einem kurzem Schreiben aus der Welt schaffen.

    Hier stand eine Signatur.

  • Wenn sowas Schule macht, dann hat man nie wieder einen zeugen, weil sich freiwillig keiner mehr meldet :flop:

    Gier frisst Hirn, soweit vorhanden | Rauchen bildet - Krebs Meine Frau starb daran.

  • Zitat

    Original geschrieben von Maarthok
    Vielen Richtern reicht es als Beweis der Zeugenladung aus, wenn der normale Brief nicht ans Gericht zurückgekommen ist.
    ...


    Das wäre ja mehr als bitter (und leider auch weltfremd). Mir sind in den letzten 12 Monten schon drei Briefe abhanden gekommen und selbst ein Einwurfeinschreiben hat mich nicht erreicht. :flop:
    Von fremder Post in meinem Briefkasten mal ganz abgesehen!


    Da sollten die Richter dieser Welt auch das scheinbar Unmögliche einkalkulieren, dass die Dt. Post doch nicht immer sooo zuverlässig ist!

  • Deswegen sag ich doch, Anruf genügt normalerweise. Wenns so war wie es der TE schildert, wirds da keine Probleme geben, das Ordnungsgeld aufzuheben.

    Hier stand eine Signatur.

  • Zitat

    Original geschrieben von Potty
    Da sollten die Richter dieser Welt auch das scheinbar Unmögliche einkalkulieren, dass die Dt. Post doch nicht immer sooo zuverlässig ist!


    Das Problem ist eben, dass dem Richter ab und zu der Kragen platzt, wenn die Hälfte der geladenen Personen nicht erscheinen - ärgerlich ist das ja auch, wenn ein Haufen Beteiligte wieder von dannen ziehen können, weil einer nicht erschienen ist.


    Aber wie Maarthook schon sagte, dürfte sich das in der Regel leicht aus der Welt schaffen lassen. Ich würde auch erstmal anrufen, Sachverhalt schildern und wenn dann ddie Mitarbeiterin der Geschäftsstelle nicht entgegnet, dass laut Akte die Ladung aber zugestellt wurde, dürfte sich die Sache erledigt haben. Dafür wirst Du jedenfalls voraussichtlich keinen Anwalt brauchen.


    Und nicht zu sehr ärgern, weil das passiert ist und bei der nächsten Beobachtung die Augen verschließen...

  • Zitat

    Original geschrieben von horstie
    ...
    Und nicht zu sehr ärgern, weil das passiert ist und bei der nächsten Beobachtung die Augen verschließen...


    Traurig aber wahr ... auch mein Sehvermögen hat ob diverser Vorkommnisse schon stark gelitten.


    Frankie

  • Soetwas scheint alltäglich vorzukommen.


    Bei einer Gerichtsverhandlung sollte ein Freund vorgeladen werden, alle erhielten eine Vorladung, nur dieser nicht. Und dann heisst es ruck zuck unentschuldigt bei Gericht nicht erschienen.

  • Staatliche Stellen bemängeln immer wieder, dass das Interesse der Bürger, Opfern von Straftaten zu helfen, stark zurückgegangen ist.


    Leider verschweigen sie dabei, dass es genau diese staatlichen Stellen sind, die diese Entwicklung durch Gängelei oder gar (strafrechtliche) Sanktionierung Hilfswilliger zum wesentlichen Anteil selbst zu verantworten haben.


    Anstatt also die Folgen eigenen Fehlverhaltens zu bejammern, sollten staatliche Institutionen lieber die Art ihres Umgangs mit hilfsbereiten Bürgern prüfen!


    Einen allgemeinen Rat verkneife ich mir an dieser Stelle, um nicht zum Prügelknaben vorgeblicher Gutmenschen zu werden.


    Frankie

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!