Sowohl Du als auch das Gericht verhalten sich aus meiner Sicht rechtmäßig, richtig ist es imho in beiden Fällen nicht.
Hierzu noch einige Anmerkungen (persönliche Meinung):
Ich möchte zunächst mal das Geschehen aufteilen.
Die erste Frage ist doch, ob ich, wenn ich etwas Unrechtes sehe (oder sonst etwas relevantes beobachte) mich zur Verfügung stelle, um den unrechten Zustand zu beseitigen oder abzumildern. Dies muß nach deutscher Rechtsordnung jeder selbst entscheiden, mit Ausnahme einiger sehr schwerwiegenden Straftaten, die man
anzeigen muß. Dennoch meine ich daß auch Du Frankie froh wärst, wenn sich jemand meldet der gesehen hat, wie Dein Auto angefahren wurdest oder der den identifizieren kann, der Dich grundlos an der UBahn vermöbelt hat. Ob man selbst bereit ist, dies für einen Anderen möglicherweise Unbekannten zu machen, muß man
aber letztlich mit dem was wir Gewissen nennen ausmachen und nicht mit dem Gesetz. Insoweit sind wir also einer Meinung
Wenn man dazu aber nun bereit ist, und als Zeuge auftaucht, sei es freiwillig, oder weil man von jemanden benannt wurde, dann wandelt sich das ganze zur Pflicht, der geladene Zeuge hat nämlich zu erscheinen, dies im Interesse der Funktionsfähigkeit der Justiz und im Interesse der übrigen Verfahrensbeteiligten. Aus diesem Grund wird der grundlos nicht erschienene Zeuge auch geahndet. Nun ist es hier wohl so, daß eine Ladung, die beim "unauffälligen" Zeugen formlos erfolgt (oftmals sieht man schon, wenn der Zeuge "komisch" ist, da wird gleich zugestellt). Selbst Posthasser werden zugestehen müssen, daß die Quote nicht ankommender Briefe im Promillebereich liegt. Was also soll an der Entscheidung dem Zeugen, der mit 99,99% die Ladung bekommen hat und nur kein Bock hat zu kommen, falsch sein ? Noch dazu wo das Ordnungsgeld nach Aufklärung der wahren Sachlage völlig unbürokratisch wieder aufgehoben werden kann.
Die Leute die hier davon sprechen, daß sich mal wieder die völlig machtbesessene Justiz gezeigt hat, um dem Großteil des unterdrückten Volks aufzuzeigen zu welcher Willkür der Staat fähig ist, die sollten sich mal länger wie 2 Sekunden hinsetzen und darüber nachdenken.
Und wer sagt, daß er sich deswegen nicht mehr als Zeuge zur Verfügung stellt, naja ........
Frankie: Zeugen werden durchaus auch (unbürokratisch) angerufen, schon aus Eigeninteresse des Richters, den Zeugen doch noch vernehmen zu können und so die Sache von Tisch zu bringen. Nicht immer ist aber eine Telefonnummer ermittelbar bzw. der Zeuge erreichbar .....