Ordnungsgeld wg. unentschuldigtem Fehler bei einer Gerichtsverhandlung

  • Man bemerkt, dass die Justiz einer der wenigen Behördenzweige ist, der haushaltsrechtlich sog. "unbewirtschaftete Titel" verwaltet.


    Will heißen:


    Gewöhnliche Behörden verfügen zur Bestreitung ihrer Ausgaben über ein Budget, mit dem sie ein Haushaltsjahr lang wirtschaften müssen. Ist der Topf vor Jahresende leer, entsteht ein Problem. Zusätzlich dann, wenn die zuständige Regierung eine Haushaltssperre verhängt.


    Bei den unbewirtschafteten Titeln ist das anders: Wenn man reinlangt, ist Geld da. Sie können nie versiegen. Da kann man auch schon mal einen Zeugen abholen lassen oder sonstigen Unfug treiben ohne ökonomische Konsequenzen auch nur anzudenken. ;)


    Frankie


  • Und dann wundern die sich auch noch über immer weiter nachlassende Zivilcourage :flop:
    Jimmythebob: Bringt einen die Polizei nach der Verhandlung eigentlich auch wieder nach Hause?

  • Ich kann mir nicht vorstellen, dass Richter wirtschaftliche Aspekte völlig außer Acht lassen. Wenn die Schuldfrage so klar ist, wie es hier scheint und der Angeklagte / Verurteilte in der Lage ist, die Kosten zu tragen, so finde ich den Aufwand durchaus gerechtfertigt.


    Zum Glück ziehen nicht alle Menschen voreilig ihre Lehren aus ein paar Beiträgen aus diesem Thread.


    Für mich sind die Beiträge des TE die bislang wichtigsten. Sie lassen mich keineswegs zu einer negativen Meinung gegenüber dem System kommen. Sicherlich hat der TE jetzt mehr Aufwand als nötig und üblich, aber die rechtlichen Schritte sind nachvollziehbar.


    Bis jetzt steht nur eine Verhandlung mit unentschuldigtem Fehlen der Zeugen zu Buche. Als Richter wäre ich extrem frustriert, wenn aussichtsreiche Fälle an so etwas scheitern. Ordnungsgeld und Polizeieskorte sind wahrscheinlich das Standardvorgehen. Wenn es nach dem schriftlichen Einwand immer noch bei diesen Sanktionen bleibt, stimme ich eurem Klagelied ein. Vielleicht tritt dann auch der TE eurem Chor bei. Bisher handhabt er die Angelegenheit bermerkenswert sachlich. :top:


    Wer zu sehr mit sich selber beschäftigt ist, sollte aber unbedingt lernen, seinen inneren Gutmenschen zu unterdrücken. Denn auch ohne das beschriebene Hickhack wird man nicht gerade unerheblichen Zeitaufwand haben.


    Ich glaube nicht, dass die mangelnde Hilfsbereitschaft der Menschen in der Furcht vor Sanktionen begründet ist, sondern andere Gründe hat. MMn sind die Hauptgründe das höhere Risiko und der zunehmende Egoismus.

  • Zitat

    Original geschrieben von *Hirschi*
    Also ich habe aus diesem Thread bisher gelernt, dass man manchmal am besten Augen und Ohren schliesst, und sich unauffällig entfernt! :eek:


    Man muss sich aber auch mal überlegen, ob man eine funktionierende gesellschaft will oder nicht. Natürlich kann einem für die Erfüllung gesellschaftlicher Aufgaben auch mal Aufwand entstehen. Aber bei allem Unmut wird an Schore da nichts hängen bleiben, wenn er sich nicht ganz blöd anstellt. ;) ("Unfälle" gibts natürlich wie in jedem Bereich immer mal).


    Ich persönlich möchte nicht erleben, dass jemand meien Frau über den Haufen fährt oder mein Fahrzeug beschädigt oder was auch immer, und unerkannt entkommt. Dementsprechend fühl ich mich verpflichtet, selbst gemachte Beobachtungen auch entsprechend zu bestätigen.


    Wenn keiner mehr bereit ist, ein bisschen Aufanwand und Unananehmlcihkeuten in Kauf zu nehmen, sehe ich wirklich schwarz.


    Und letztlich würde ich Euch bitten, erst mal abzuwarten, wie die Sache hier endet. Wenn schore am Ende 3000 € zahlen muss, in Handschellen in die grüne Minna gesetzt wird und mit Blaulicht zum Gericht gefahren wird, könnt Ihr Euch meinetwegen Eure entsprechende Meinung bilden. Aber aufgrund eines bislang noch "normalen" Verhaltens, bei dem wir nichtmal wissen, wie es dazu gekommen ist, gleich allem abzuschwören, versteh ich nicht.

  • Wenn ich schon keinen Dank erwarte:


    Wird mir als Folge meiner Hilfsbereitschaft ein Tritt verpasst, reicht mir das völlig. Dass es auch drei oder vier hätten sein können, macht es doch nicht besser! :mad:


    Frankie



    Selbstverständlich bin in als Hilfswilliger bereit, Unannehmlichkeiten in Kauf zunehmen. Aber definitiv nicht von einer Seite, die ein Interesse an meiner Hilfeleistung hat!

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau

    Wird mir als Folge meiner Hilfsbereitschaft ein Tritt verpasst, reicht mir das völlig. Dass es auch drei oder vier hätten sein können, macht es doch nicht besser! :mad:


    Das System wird aber nicht funktionieren, wenn jeder permanent in Watte geapckt wird. Im Übrigen geht es hier um den strafrechtlichen Aspekt. Wäre ich der geschädigte Autofahrer, würde ich mir durchaus eine kleine "Belohnung" gegenüber dem zeugen einfallen lassen, der mir eine Schadenregulierung ermöglicht hat. Man man, Du wirkst doch sonst auch nicht so, als wärst Du völlig aus Pappe. Wenn der Richter absichtlich ein Ordnungsgeld verhängt hätte, um schore zu ärgern, wäre das alles für mich nachvollziehbar, aber so versteh ich einfach nicht, dass man beim kleinsten "Tritt" - der einen bemerkenswerter Weise nicht einmal selbst getroffen hat - gekniffen den Schwanz einzeiht und beschließt, die Zivilcourage an den Nagel zu hängen.


    Aber da können wir uns jetzt vermutlich noch Tage die Köpfe heiß reden - neue Argumente wirds wohl nicht geben. Daher nach wie vor mein Vorschlag, abzuwarten.

  • Zitat

    Original geschrieben von horstie
    ...
    Aber da können wir uns jetzt vermutlich noch Tage die Köpfe heiß reden - neue Argumente wirds wohl nicht geben. Daher nach wie vor mein Vorschlag, abzuwarten.


    Es ist vollkommen egal was am Ende rauskommt. Die Geschichte ist nur ein weiterer Sargnagel für die eh schon nachlassende Zivilcourage.
    Warum schickt man nicht erstmal einen Anhörungsbogen statt gleich mit der Bußgeldkeule zuzuschlagen und wenn wenn bei der Zustellung wirklich ein Fehler passiert ist dann gnädigerweise auf das Bußgeld zu verzichten? Und dass man dann "hintenrum" erfährt dass man zum nächsten Termin (der einem bis dahin noch gar nicht mitgeteilt wurde) von der Polizei abgeholt werden soll setzt das der Selbstgefälligkeit unseres Justizapparates die Krone auf.
    Klar ist es für den geordneten Ablauf eines Verfahrens wichtig dass geladene Zeugen auch erscheinen, nur sollte die Justiz dann von ihrer Seite auch alles tun die ordnungsgemäße Information der Zeugen auch sicherzustellen, und sei es mit einer formlosen telefonischen Nachfrage.

  • Die Justiz wird stets Zwangsmaßnahmen einer formlosen kontaktaufnahme vorziehen. Das Ganze hört auf den Namen „Arroganz dar Macht". Und ihr hat sich der Bürger widerspruchslos unterzuordnen, wenn er Kontakt zu Behörden sucht. Das ist in der Tat so und dem will ich auch gar nicht widersprechen.


    Auf freiwillige Kontaktaufnahmen verzichte ich daher in der Regel. Wer das anders sieht, kann es gern anders machen ... bitte schön.


    Frankie

  • Ich möchte euch mal sehen, wenn ihr vor Gericht, sei es Straf oder Zivil, auf einen Zeugen angewiesen seit und der dann einfach nicht kommt und der Richter dann nichts macht.


    Im übrigen ist das ganze auch nicht Ausdruck einer "selbstgefälligen Willkürjustiz", sondern steht exakt so im Gesetz (auch die Vorführung). Es ist schon irgendwie typisch für die deutsche Rechtsmittelmentalität, daß sogar bei einer solchen Nebenentscheidung Anhörungen etc. verlangt werden. Außerdem wurde der TE ja nun angehört und die Richterin trifft eine sog. Abhilfeentscheidung und ich bin mir zu 99% sicher daß sämtliche Maßnahmen gegeb den TE aufgehoben werden.


    Und daß die Justiz nicht budgetiert ist, ist Ausdruck der Unabhängigkeit der Richter (die Justiz hängt aber durchaus andersweitig am Tropf der Exekutive). Oder wie würdet ihr es finden wenn dann zB. im September wenn das Budget aufgebraucht ist, nichts mehr geht ? Soll man dann die Verbrecher die bis dahin nicht "fertig" sind rauslassen ? Und die Zivilverfahren bis zum
    nächsten Haushaltsjahr einstellen ?


    Das ist doch Unsinn.


    Es muß auch mal erlaubt sein, zügige Entscheidungen, gerade in so einer Angelegenheit, zu treffen, oder wielange soll man warten
    bis sich der Zeuge bequemt zu kommen.


    Daß es dabei einmal einen falschen trifft muß man ex ante in Kauf nehmen, sofern es wie hier ja problemlos und mit einem "Einzeiler" korrigiert werden kann.


    Es gibt keine 100% ige Gerechtigkeit, es ist immer ein Abwägen von Wahrscheinlichkeiten.

    Hier stand eine Signatur.

  • Zitat

    Original geschrieben von Maarthok
    ...
    Daß es dabei einmal einen falschen trifft muß man ex ante in Kauf nehmen, ....


    Man muss es nicht ... man kann es in Kauf nehmen ... oder eben auch nicht.


    Die Verpflichtung zur Anzeige von Straftaten ist nur in einigen ganz wenigen Fällen gesetzlich vorgesehen. Und wenn sich der Bürger brav an Recht und Gesetz hält (warum sollte man des lediglich der Justiz zugestehen?), muss er derartiges eben nicht in Kauf nehmen.


    So ist das mit Recht und Gesetz ... ich habe Verständnis für das Vorgehen des Gerichts ... und das Gericht hat Verständnis für meines, weil auch ich mich völlig rechtmäßig verhalte.


    Jetzt müsstest Du doch eigentlich zufrieden sein ... Alle haben alles richtig gemacht. Diesen Eindruck erweckst Du aber nicht ...


    Frankie

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