Fahrzeugummeldung, Zulassungsbezirk bleibt gleich - neues Kennzeichen?

  • Aloha!


    Ich habe einen gebrauchten PKW-Anhänger gekauft, den ich nun (natürlich) auf mich ummelden möchte. Der Zulassungsbezirk des Fahrzeugs bleibt gleich.
    Nun ist es so, dass das Fahrzeug noch ein altes Kennzeichen hat, also ohne den blauen Euro-Balken auf der linken Seite. Muss ich bei Ummeldung ein neues prägen lassen, oder kann ich das alte Kennzeichen (körperlich) behalten? Die Infohotline des entsprechenden Zulassungsbezirkes konnte mir da leider nicht helfen, und in die Zulassungsstelle verbinden konnte man heute nicht (war wohl zu viel los). Im Internet finde ich dazu bislang keine verlässlichen Informationen.


    Sollte ich ohnehin ein neues Kennzeichen bezahlen müssen, lass ich den Anhänger vielleicht auch gleich umkennzeichnen, wenn ich ein chices Wunschkennzeichen finde. ;)


    Dank und Gruß


    Tobias

  • Tante Sufu, welche sich weltweit mit den Problemchen vieler Menschen beschäftigt, hat mir folgendes erzählt:

    Zitat

    Ich hatte mir vor ein paar Monaten 'Sorgen' um meine alten Kennzeichen gemacht. Die Auskunft meiner Zulassungsstelle aus dem schönsten Bundesland der Welt (Schleswig-Holstein) zu diesem Thema war: es gibt unbegrenzten Bestandsschutz für die DIN-Kennzeichen, solange sie intakt sind und an dem Fahrzeug bleiben, für das sie ausgegeben wurden. Der Wagen kann problemlos mit den alten Kennzeichen immer wieder in dem Zulassungsbezirk an- und abgemeldet werden. Bei Verlust, Beschädigung und Unleserlichkeit der alten Kennzeichen muß auf die EU- Kennzeichen gewechselt werden. Ein Ersatz durch ein neues DIN-Nummernschild ist nicht möglich.


    http://www.motor-talk.de/forum…kennzeichen-t1636949.html

  • Zitat

    Original geschrieben von TMausHB
    In meinem Fall geht's jedoch leider weder um Schleswig-Holstein, noch um eine Ab- oder An-, sondern um eine Ummeldung.


    Und damit wir weiterraten, verrätst du auch lieber nicht, um welches Bundesland es geht - das ist natürlich sinnvoll. ;)
    Im Ernst: Deine Zulassungsstelle wird es wissen, warte doch einfach ab.

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Hallo,


    meines Wissens ist das EU-Kennzeichen verpflichtend, so das du eine neues machen lassen musst.
    War zumindest so hier in NRW bei einem Bekannten von mir und das gilt soweit ich weiss budnesweit.


    Aber die Zulassungsstelle ist da sicherlich der zuverlässigere Auskunfsgeber.

  • Also ich habe vor einigen Jahren kein neues Kennzeichen bekommen. Das war 2004, also nach dem eigentlichen Umstellungsstichtag.


    Wenn der Zulassungsbezirk gleich ist, mußt Du meines Wissens nur die Papiere, nicht aber das Kennzeichen vorlegen!


    Ich bin damals wegen meinem Wohnwagen mit dem Brief und dem Schein und dem Code (alte Deckungskarte) zur Behörde und es war kein Problem!


    Aber: Trotz gleicher Anfangsbuchstaben im Kennzeichen muß es nicht zwangsläufig der gleiche Zulassungsbezirk sein! Also meine Aussage gilt nur, wenn es wirklich der gleiche Bezirk ist!


    In einem anderen Fall bekam ich bei einer Ummeldung innerhalb der Familie den alten Brief in eine neue Zulassungsbescheinigung umgeschrieben, auch da wollten sie das Kennzeichen nicht sehen!


    Aber: Manchmal erwischt man jemand im Amt, der meint, er wäre der Größte. Dann kann es zu sehr langen (meist sinnlosen) Diskussionen kommen. Z.B. bei der Tempo 100 Plakette, wenn diese zwar im Brief steht aber kein extra Gutachten des TÜVs vorliegt! Ist mir schon mal passiert, da durfte ich dann nochmals zum TÜV! Der schaute mich blöd an, aber erstellte dann nochmals ein Gutachten!


    Gruß Boris

  • Was du auf jeden Fall bezahlen musst, sind die neuen Zulassungsdokumente (Teil 1 & 2). Einen alten Schein bekommst du nämlich nicht mehr.


    Boris
    Die Unterscheidung zwischen Land und Stadt gibt es so nicht mehr. Wer im gleichen Zulassungsbezirk zwischen Stadt und Land (oder umgekehrt) wechselt, muss nicht mehr Umkennzeichnen.

  • Zitat

    Original geschrieben von flashhawk
    Und damit wir weiterraten, verrätst du auch lieber nicht, um welches Bundesland es geht - das ist natürlich sinnvoll. ;)
    Im Ernst: Deine Zulassungsstelle wird es wissen, warte doch einfach ab.


    das ist bei ihm geheim - steht nicht mal im profil oder im namen....... :D

    "Sind das die Nazis, Walter? – Nein, Donny… Diese Männer sind Nihilisten! Du brauchst keine Angst zu haben…"

  • Zitat

    Original geschrieben von UHT
    Was du auf jeden Fall bezahlen musst, sind die neuen Zulassungsdokumente (Teil 1 & 2). Einen alten Schein bekommst du nämlich nicht mehr.


    Boris
    Die Unterscheidung zwischen Land und Stadt gibt es so nicht mehr. Wer im gleichen Zulassungsbezirk zwischen Stadt und Land (oder umgekehrt) wechselt, muss nicht mehr Umkennzeichnen.


    Theorie ist das eine, Praxis die andere!


    Ich weiß von diversen Bekannten, das bei dem Kennzeichen HP- xx xx trotz angeblich theoretischer bestehender Regelung trotzdem andere Kennzeichen und andere Plaketten benötigt werden!


    Gruß Boris

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