ZitatOriginal geschrieben von phonefux
Wenn der Anbieter die (versehentliche oder absichtliche) Vertragsänderung auf Beanstadung des Kunden wieder zurücknimmt, ist es eben nichts anderes. Was macht es z.B. für einen Unterschied, ob (versehentlich oder absichtlich) Tarife aufgrund einer nicht gebuchten Option abgerechnet werden oder ob (versehentlich oder absichtlich) eine Option geändert wird und dann aufgrund dieser Option richtig abgerechnet wird?
Ganz einfach: Bei versehentlichen Änderungen besteht kein Recht auf Sonderkündigung.
Es macht schon einen Unterschied ob man plötzlich keinen Empfang mehr am Wohnort hat, weil ein Sturm den Sendemast lahmgelegt hat oder ein Programmierer einen Computer der Schaltzentrale lahmgelegt hat, oder ob die Gesellschaft absichtlich für ihr Geschäft entschieden hat, den wenig profitablen Sender abzubauen.