QUICKHANDY ist INSOLVENT (vorläufige Insolvenzverfahren bereits eröffnet)

  • Zitat

    Original geschrieben von TT_Peri
    14-tägiges Widerrufsrecht geltend machen?


    vorsicht falls was gezahlt worden ist, dann keine ware zurück schicken! geld gibts sicher keins mehr zurück!

  • Re: QUICKHANDY ist INSOLVENT (vorläufige Insolvenzverfahren bereits eröffnet)


    Zitat

    Original geschrieben von maxtox


    Jemand ein Rat was man in diesem fall wegen den Gutschriften (Monatliche Grundgebühr) machen kann?


    Du kannst die Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden, wird aber wahrscheinlich nicht viel bringen da bei einer GmbH in der Regel nichts zu holen ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von Woler
      stanglwirt


    Tja es wurde etwas gezahlt aber leider keine ware versendet....kommt wohl auch nicht mehr.


    Wieviel wenn ich fragen darf?


    (Neugier)

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • Zitat

    Original geschrieben von bug78
    und die Seite wird weiter betrieben...


    Das ist idr usus und rechtlich möglich.

  • Zitat

    Original geschrieben von Woler
    @Road


    149€ für ein Galaxy Tab!



    In jedem Fall Anzeige wegen Insolvenzverschleppung erstatten. Bringt zwar nicht viel, aber vielleicht muss der Betroffene persönlich haften.

    MfG


    HH

  • @road


    Na ja für ihn schon .... ich hatte ihm die händler von TT empfohlen ;)



    Happy


    Er geht heute mittag zum anwalt .... hoffe er hat keine selbstbeteiligung sonst lohnt es sich nicht.

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