Fernabsatzgesetz, wer klärt mich auf?

  • Zitat

    Original geschrieben von crooks
    Eben. Nachher brummen sie Dir die Kosten einer Rücklastschrift noch auf


    Kreditkarte, nicht Lastschrift :apaul: ;)


    Da läuft das leider etwas anders. Nur wenn man behauptet, die Zahlung nicht selbst vorgenommen zu haben, kann man da was machen. Da der Händler aber aufgrund der Paketzustellung den Beweis antreten kann, ist hier mit Konsequenzen seitens der kartenausgebenden Stelle zu rechnen, denn die bzw. das Kreditkartenunternehmen steht normalerweise für den Schaden gerade (bei online-Geschäften ohne Unterschrift hängt das aber auch von der Vertragsart des Händlers mit dem KK-Institut ab).

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Es gibt für Pixelfehler sogar eine ISO Norm: ISO 13406-2


    Darin ist Definiert wieviele Fehler ein Display welcher Fehlerklasse haben darf.


    Gruß Norge

    Irgend wann ab in den Norden.


    Mitglied NR.33 und Schlafmütze im S///-Lampenbesitzer-Club


    Ironie ist, wenn der Mensch, den du liebst, vergeben ist, obwohl er monatelang hinter dir her war.

  • Zitat

    Original geschrieben von Nebelfelsen
    Kreditkarte, nicht Lastschrift :apaul: ;)


    Da läuft das leider etwas anders. Nur wenn man behauptet, die Zahlung nicht selbst vorgenommen zu haben, kann man da was machen.


    Das hängt von der Kreditkartengesellschaft ab. Ich habe auch schon eine Zahlung rückgängig machen lassen, die ich selber veranlasst hatte. Die bestellte Dienstleistung wurde nicht erbracht, was meiner Kartengesellschaft als Begründung völlig ausreichte.


    Besser ist's aber, dem Händler zunächst eine Frist zur Rückzahlung einzuräumen. Wenn er die nicht einhält, kann er froh sein, durch einfache Rückbuchung aus der Sache rauszukommen.


    Gruß
    db

  • Nur fürs Protokoll: Das Fernabsatzgesetz gibt es nicht mehr! Mit Wirkung des 1.1.2002 ist das ehemalige Fernabsatzgesetz ins Bürgerliche Gesetzbuch übernommen worden. Viele Dinge sind geblieben, ein paar hinzugekommen, auch zum 1.8.2002 gab es noch ein paar Änderungen. Wenn man aber viele AGB´s von Internethändlern anschaut wird deutlich, dass die meisten das noch nicht verstanden haben. Verbraucherzentralen haben schon Abmahnungen verschickt, dass die AGB´s geändert werden. Aber wie gesagt, nur fürs Protokoll, die richtigen Passagen wurden hier ja schon genannt...

  • Zitat

    Original geschrieben von blieswood
    Das hängt von der Kreditkartengesellschaft ab. Ich habe auch schon eine Zahlung rückgängig machen lassen, die ich selber veranlasst hatte. Die bestellte Dienstleistung wurde nicht erbracht, was meiner Kartengesellschaft als Begründung völlig ausreichte.


    Besser ist's aber, dem Händler zunächst eine Frist zur Rückzahlung einzuräumen. Wenn er die nicht einhält, kann er froh sein, durch einfache Rückbuchung aus der Sache rauszukommen.


    Gruß
    db


    Das hab ich vergesse: Wenn die Leistung nicht erbracht wurde geht es natürlich auch. Aber sobald geliefert wurde mischt sich das KK-Unternehmen eigentlich nicht mehr rein. Dann hast Du was vom Händler bekommen und dafür bezahlt, der Rest ist dann mit dem Händler zu klären.


    Einige Kreditkarten haben ja Zusatzversicherung, auch gegen Diebstahl (nicht Raub) oder Beschädigung durch Fahrlässigkeit. Manchmal auch ganz praktisch.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Zitat

    Original geschrieben von blieswood
    "Gemäß § 357 III BGB hat der Verbraucher bei Rücksendung Wertersatz für eine Verschlechterung zu leisten, die durch die bestimmungsmäßige Ingebrauchnahme der Sache entstanden ist. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. Die Tatsache somit, dass ein Verbraucher eine Sache ausgepackt hat und sie dadurch gegebenenfalls durch den Unternehmer nicht mehr zu verkaufen ist, fällt dem Verbraucher nicht zur Last."


    von folgender Seite kopiert:
    http://www.internetrecht-rostock.de/SNewsH/FernAbsG.htm


    Gruß
    db



    Zu diesem Punkt habe ich mal eine konkrete Frage:


    Was passiert, wenn man einen Computer erwirbt und eigene Software installiert - kann man den dann noch problemlos zurückgeben und erhält den Kaufpreis zurück oder stellt die Installation von Software eine Verschlechterung der Sache dar?

  • Mit dieser Verschlechterung ist eine Wertminderung gemeint, die darin liegt, dass die Sache nicht mehr als neu verkauft werden kann.


    Ich würde nicht sagen, dass eine installierte Software dazu führt, dass man einen PC nicht mehr als neu verkaufen kann. Es tritt keine Wertminderung auf, da die Software leicht deinstalliert werden kann, bzw. das System neu aufgesetzt werden kann, ohne dass Schäden entstehen.


    Außerdem ist diese Installation möglicherweise zum testen gerade dringed notwendig.


    Fazit: Die Installation von Software dürfte keine Verschlechterung darstellen, die eine Ersatzpflicht begründet.


    Gruß
    Chris

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