ZitatOriginal geschrieben von crooks
Eben. Nachher brummen sie Dir die Kosten einer Rücklastschrift noch auf
Kreditkarte, nicht Lastschrift :apaul:
Da läuft das leider etwas anders. Nur wenn man behauptet, die Zahlung nicht selbst vorgenommen zu haben, kann man da was machen. Da der Händler aber aufgrund der Paketzustellung den Beweis antreten kann, ist hier mit Konsequenzen seitens der kartenausgebenden Stelle zu rechnen, denn die bzw. das Kreditkartenunternehmen steht normalerweise für den Schaden gerade (bei online-Geschäften ohne Unterschrift hängt das aber auch von der Vertragsart des Händlers mit dem KK-Institut ab).