ZitatOriginal geschrieben von Nebelfelsen
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Man könnte jetzt natürlich auch argumentieren, dass man sonst die Ware nicht erhalten hätte (ohen Geld keine Ware), aber es gibt ja eine richtige Rechnung und der Händler kann ja auch die Ware liefern und auf spätere Zahlung hoffen.
Allerdings: wie will wiederum der Händler beweisen, dass er die Ware ausgeliefert hat, falls der Kunde das bestreitet? Bei Saturn z.B. ist es so: Entweder ich kaufe ganz normal und kriege bei Bezahlunng einen Kassenbon, der Kaufbeleg und Zahlungsbeleg in einem ist, oder aber ich verlange eine Rechnung, auf der dann ich den Warenerhalt quittieren muss und der Verkäufer durch Anheften des Zahlungsbelegs den Gelderhalt quittiert...
Der TE hatte nach der Rechtslage gefragt. Und die beurteilt sich zunächst einmal völlig unabhängig von der Beweislage. Hieraus resultiert oft der im wahren Leben vielbeschworene Unterschied zwischen "Recht haben" und "Recht bekommen".
Frankie