Rechtsfrage: Zu geringer Betrag bei EC-Kartenzahlung

  • Verbindlich ist die Rechnung, und wenn die den korrekten Betrag in Euro und Cent ausweist, dann besteht seitens des Händlers auf jeden Fall eine rechtlich abgesicherte Forderung in der vollen Höhe des ausgewiesenen Betrags.


    Die Rechnung ist sozusagen der schriftliche Beweis dafür, dass ein rechtsverbindliches Geschäft "Ware wie ausgewiesen" gegen "Geldbetrag wie ausgewiesen" stattgefunden hat.


    Den vom Käufer bislang per EC-Karte entrichteten Betrag würde man diesbezüglich wohl als Anzahlung/erste Rate deklarieren. ;)

    Viele Grüße und einen Happy Day


    Guy Fawkes was the only person ever to enter Parliament with honest intentions.

  • Zitat

    Original geschrieben von CLK
    Warum frägst du dann überhaupt?


    1160: Die Rechnung, die er bekommen hat, war korrekt und hat nichts mit dem Zahlvorgang zu tun. Kaufmännisch gesehen wird mit der Rechnung ein Debitorenkonto ims Soll gestellt und durch den Zahlvorgang ausgeglichen. Und solange das Debitroenkonto noch einen Soll-Saldo aufweist, besteht bei dem Händler eine Forderung.


    Ich meine Rechnung im Sinne von Terminalbeleg.
    Ist ja auch egal, am Tagesende wird beim Händler eine Differenz erscheinen, weil Summe aller Zahlungsmittel < Totalverkauf ist. Damit weiß der sofort dass nicht aus Versehen die Zahlungsart falsch gebucht wurde und fertig ist die Laube.


    Übrigens sind Geldschulden Bringschulden, der Käufer hat für korrekte Zahlung zu sorgen, nicht der Verkäufer.

    Das Experiment erfordert, dass Sie weitermachen!

  • Re: Rechtsfrage: Zu geringer Betrag bei EC-Kartenzahlung


    Zitat

    Original geschrieben von system02
    (...) dann habe ich nach Blick auf die Rechnung auch gesehen, das ich ein extremes Schnäppchen gemacht haben muss
    (...)
    Ich habe die Ware gestern via EC-Karte (mit PIN-Eingabe) bezahlt, den EC-Beleg sowie die ausgedruckte Rechnung bekommen

    Ah, moment, das hatte ich vorhin überlesen - also hast du eine Rechnung, auf der der korrekte Preis (nicht der bezahlte!) ausgegeben ist? Dann ist es natürlich so, das du den Rest nachzahlen musst.


    Ich dachte, es war ein Kauf eines Kleinteiles (bspw. CD-Rohlinge oder sowas) ohne Artikel-Rechnung, also nur die Quittung...

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • hat der Händler auf der Rechnung quitiert "Betrag korrekt erhalten" ? Dann wäre evtl etwas möglich würde ich sagen. Allerdings auch nicht 100%...
    Aber durch den Hinweis würde er sich ja komplett in die Beweispflicht bringen dass es nicht so war, es kann ja auchs ein dass du nur einen kleinen Teil mit EC-Cash bezahlt hast und den Rest bar. Anders sieht es aus wenn da steht "Betrag durch EC-Cash, Vorgangsnummer etc... " erhalten, dann ist das ja komplett nachvollziehbar dass ein Fehler vorliegt.


    Aber ansonsten eben nicht - geh mal zu dem hin, zahle und evtl kannst du ja für deine Mühe einen Einkaufsgutschein oder so raushandeln :)

  • Wie's auf der Rechnung aussieht weiss ich nicht, muss ich zu Hause nachsehen. Auf dem EC-Beleg im Portemonnaie steht definitiv der Cent-Betrag

  • Also ehrlich gesagt finde ich es erschreckend, dass hier nach der "rechtlichen Lage" gefragt wird. Hast Du allen Ernstes überlegt, den Betrag nicht vollständig zu begleichen? (Vorsicht, rethorische Frage)

  • Zitat

    Original geschrieben von The_ExoRcist
    Also ehrlich gesagt finde ich es erschreckend, dass hier nach der "rechtlichen Lage" gefragt wird. Hast Du allen Ernstes überlegt, den Betrag nicht vollständig zu begleichen? (Vorsicht, rethorische Frage)


    Was er weiter oben doch schon einmal eindeutig beantwortet hat: :rolleyes::rolleyes:


    Zitat

    CLK: Ich habe nicht gesagt, das ich nicht bezahlen will und das muss ich mir auch nicht unterstellen lassen!


    Mich interessiert ausschliesslich die rechtliche Lage.



    Es fällt mir immer öfter auf, das bei einfachen ( und teilweise wirklich interessanten ! ) Nachfragen
    immer gleich böse Absichten unterstellt, bzw. nicht zwischen Theorie und Praxis unterschieden wird...

  • Zitat

    Original geschrieben von The_ExoRcist
    Also ehrlich gesagt finde ich es erschreckend, dass hier nach der "rechtlichen Lage" gefragt wird. Hast Du allen Ernstes überlegt, den Betrag nicht vollständig zu begleichen? (Vorsicht, rethorische Frage)


    Mir war schon klar, das meine Frage u.U. negativ interpretiert werden würde - aber generell bin ich auf diesem Gebiet sehr interessiert und neugierig.
    Bezahlen tue ich sowieso, ich will auch weiterhin in den Spiegel schauen können :)

  • es zählt was auf der rechnung steht.
    wenn da auch nur der geringe betrag steht, bist du fein raus.
    steht da aber der "richtige" betrag musst du nachzahlen.

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