Rechtsfrage: Zu geringer Betrag bei EC-Kartenzahlung

  • Zitat

    Original geschrieben von Nebelfelsen
    ...


    Man könnte jetzt natürlich auch argumentieren, dass man sonst die Ware nicht erhalten hätte (ohen Geld keine Ware), aber es gibt ja eine richtige Rechnung und der Händler kann ja auch die Ware liefern und auf spätere Zahlung hoffen.


    Allerdings: wie will wiederum der Händler beweisen, dass er die Ware ausgeliefert hat, falls der Kunde das bestreitet? Bei Saturn z.B. ist es so: Entweder ich kaufe ganz normal und kriege bei Bezahlunng einen Kassenbon, der Kaufbeleg und Zahlungsbeleg in einem ist, oder aber ich verlange eine Rechnung, auf der dann ich den Warenerhalt quittieren muss und der Verkäufer durch Anheften des Zahlungsbelegs den Gelderhalt quittiert...


    Der TE hatte nach der Rechtslage gefragt. Und die beurteilt sich zunächst einmal völlig unabhängig von der Beweislage. Hieraus resultiert oft der im wahren Leben vielbeschworene Unterschied zwischen "Recht haben" und "Recht bekommen". ;)


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Hieraus resultiert oft der vielbeschworene Unterschied zwischen "Recht haben" und "Recht bekommen".


    Genau wg. dieser Problematik hatte ich in dem Posting auch so weit ausgeholt...

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Zitat

    Original geschrieben von Nebelfelsen
    Interessant, war mir in dieser Auslegung noch gar nicht bekannt, klingt aber nicht unlogisch.


    Ich bin mal gespannt, was die Leute hinter mir in der ALDI-Schlagen sagen (oder drohen...), wenn ich versuche, den Kassierer zu einem Vermerk "Betrag erhalten" und einer Unterschrift auf dem Bon zu bewegen, bevor ich gehe. Ich bezweifle aber, dass ich diese Bestätigung dann auch bekomme...


    Man bekommt AFAIR auch bei ALDI eine Quittung. Dazu wird der Kassenbon an ein A5-Blatt getackert, auf dem alle Angaben stehen und die Kassiererin sollte auch unterschreiben.


    Bei Conrad wird sogar noch ein Stempel aufgebracht, der Bon und Blatt überlappt, um Fälschungen zu erschweren.

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