Rechtsfrage: Zu geringer Betrag bei EC-Kartenzahlung

  • Moin,



    ich habe etwas im Geschäft via EC-Karte bezahlt. Weder mir noch dem Händler ist aufgefallen, das er den Euro-Betrag in Cent eingegeben hat.
    Gestern Abend rief der Händler dann an, das ihm ein Fehler hinsichtlich der Zahlung unterlaufen sei und ich mich bitte melden soll wie das zu klären sei; dann habe ich nach Blick auf die Rechnung auch gesehen, das ich ein extremes Schnäppchen gemacht haben muss ;-)


    Wie sieht die rechtliche Lage diesbezüglich aus?


    Ich habe die Ware gestern via EC-Karte (mit PIN-Eingabe) bezahlt, den EC-Beleg sowie die ausgedruckte Rechnung bekommen und bin dann mit der Ware nach Hause gegangen.

  • Re: Rechtsfrage: Zu geringer Betrag bei EC-Kartenzahlung


    Zitat

    Original geschrieben von system02
    Wie sieht die rechtliche Lage diesbezüglich aus?

    Genauso, wie wenn die Dame an der Tanke den falschen Literpreis eintippt. Es ist nicht deine Schuld, wenn der VK einen Fehler macht. Wenn du nett bist, zahlst du den fehlenden Betrag nach................. ;)

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Der Verkäufer wird ihm sicher den richtigen Preis genannt haben. Von daher: nachzahlen ;)

    Das Experiment erfordert, dass Sie weitermachen!

  • Re: Rechtsfrage: Zu geringer Betrag bei EC-Kartenzahlung


    Zitat

    Original geschrieben von system02
    Wie sieht die rechtliche Lage diesbezüglich aus?


    Kennt der Verkäufer dich, hast du dort deine Telefonnummer hinterlassen?

  • Danke!


    Der Verkäufer kennt mich nicht direkt, meine Telefonnummer hat er aus der Kundendatenbank des Herstellers.
    Normalerweise bin ich bei einem anderen Händler, nur war der spontan näher.

  • Re: Rechtsfrage: Zu geringer Betrag bei EC-Kartenzahlung



    Zahlungsmittel sind Scheine und Münzen, die EC-Zahlung wird zur Verringerung deiner Verbindlichkeit trotzdem akzeptiert. Solange du deine Rechnung nicht komplett gezahlt hast (Fehler bei der Abbuchung, Rücklastschrift mangels Kontodeckung, Widerspruch gegen die Lastschrift,...) stehst du noch in der Kreide.


    Abet BTW: Wie kommst du überhaupt auf die Idee, dass du den Rest nicht zahlen müsstest? Versetz dich doch mal in die Lage des Händlers...

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

  • CLK: Ich habe nicht gesagt, das ich nicht bezahlen will und das muss ich mir auch nicht unterstellen lassen!


    Mich interessiert ausschliesslich die rechtliche Lage.


    also wer hat recht, Quindan oder CLK? ;-)

  • Im Prinzip hast Du eine falsche Rechnung bekommen. Das ist unabhängig vom Kauf und logischerweise zu korrigieren.
    Deine Identität ist auch durch die Scheckkarte eruierbar - von daher ist es egal ob der Händler Dich kennt.

    Das Experiment erfordert, dass Sie weitermachen!

  • Ist die Idendität für den Händler erkennbar? Die Zahlung durch die Karte ist sicherlich ordnungsgemäß verlaufen (keine Rüchlastschrift etc). Somit wird die Bank keine Daten an den Händler rausgeben.

    MagentaMobil XL flex ff
    Samsung Galaxy S23U, Galaxy S9

  • Zitat

    Original geschrieben von system02
      CLK: Ich habe nicht gesagt, das ich nicht bezahlen will und das muss ich mir auch nicht unterstellen lassen!


    Warum frägst du dann überhaupt?


    1160: Die Rechnung, die er bekommen hat, war korrekt und hat nichts mit dem Zahlvorgang zu tun. Kaufmännisch gesehen wird mit der Rechnung ein Debitorenkonto ims Soll gestellt und durch den Zahlvorgang ausgeglichen. Und solange das Debitroenkonto noch einen Soll-Saldo aufweist, besteht bei dem Händler eine Forderung.

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

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