ZitatOriginal geschrieben von Timba69
Wenn ich Hertha wäre, würde ich nach dem DFB-"Bundesgericht" die ordentliche Gerichtsbarkeit anrufen. Denn für die Ligaverträge und sonstiges ist nunmal das Amtsgericht zuständig, da es sich wohl um Verträge nach dem BGB handeln dürfen....
Das Amtsgericht würde deine Klage als unzulässig abweisen. In den von dir angesprochenen Verträgen nach dem BGB ist es nämlich möglich, sich einer Schiedsgerichtsbarkeit zu unterwerfen, die den Weg zu den ordentlichen Gerichten abschneidet. Dies ist in der Wirtschaft gang und gäbe.
Im Regelfall ist es dann nur noch möglich, das Schiedsurteil durch ein staatliches Gericht auf (ganz bestimmte) Formfehler überprüfen zu lassen (§ 1059 ZPO).