Kostenbescheid aufgrund fehlender Versicherung

  • Hallo,


    habe zum Jahreswechsel meine Versicherung gewechselt und hat auch alles reibungslos funktioniert. Der erste Halbjahresbeitrag wurde von der neuen Versicherung bereits eingezogen.
    Im März kam dann ein Brief von der Kreisverwaltung, das kein Versicherungsschutz bestehe und ich 7 Tage Zeit habe die Sache zu klären. Sofort bei der Versicherung angerufen, die haben anscheinend etwas falsch gemacht und ich solle bitte sofort eine Kopie des KFZ-Scheins senden. Gesagt getan kam heute, also etwa zwei Monate später, ein erneuter Brief von der Kreisverwaltung.
    In der steht:"Für die von mir durchgeführten Tätigkeiten werden Gebühren sowie Auslagen erhoben in Höhe von 37,63€......."


    Weiterhin soll ich den Betrag zahlen, auch wenn ich der Meinung wäre, dass der Fehler nicht bei mir lag, sondern bei meinem Versicherer. Diese Regelung kommt mir merkwürdig vor. Ich habe mir nichts zu Schulden kommen lassen und verstehe nicht, wieso ich jetzt derjenige sein soll, der hinter seinem Geld herlaufen wird. Was wenn die Versicherung sich schief und die Zahlung verweigert. Was sagt ihr dazu. Hatte jemand ein ähnliches Problem und wie ist es ausgegangen.

  • Ein Freund von mir hatte mal so etwas ähnliches, da ging aber die Versicherungsgesellschaft in die Insolvenz und er hatte schon seit Wochen keinen Versicherungsschutz mehr.


    Auf den Gebühren der Stadt/ Landeskreis ist er sitzen geblieben.

  • Wie wäre es denn damit, sich mal mit der Kreisverwaltung in Verbindung zu setzen? Lege gegen den Kostenbescheid Einspruch ein, schreibe den Sachverhalt nieder, füge die Kopie des Versicherungsscheins hinzu und als Übergabe-Einschreiben ab damit zur Kreisverwaltung (direkt an den Sachbearbeiter adressiert).

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  • Re: Kostenbescheid aufgrund fehlender Versicherung


    Zitat

    Original geschrieben von serkosum
    ...
    Im März kam dann ein Brief von der Kreisverwaltung, das kein Versicherungsschutz bestehe und ich 7 Tage Zeit habe die Sache zu klären. Sofort bei der Versicherung angerufen, die haben anscheinend etwas falsch gemacht und ich solle bitte sofort eine Kopie des KFZ-Scheins senden. Gesagt getan kam heute, also etwa zwei Monate später, ein erneuter Brief von der Kreisverwaltung. ...


    Was wollte denn die Stadtverwaltung damals genau von Dir und was hast Du getan?
    Die Stadtverwaltung hat ja Dich angeschrieben und nicht die Versicherung.

  • Die Versicherung wird keine Meldung an die Zulassungsstelle eingereicht haben. Der alte Versicherer hat den Versicherungsnachweis "eingezogen", also muß ein neuer her.


    Ich sehe das Verschulden auch bei der neuen Versicherung! Ein Anruf dort sollte Klarheit verschaffen, das Meldungen vergessen werden passiert häufiger..


    greetz
    weesel

  • Zitat

    Original geschrieben von Benjamin911
    Ein Freund von mir hatte mal so etwas ähnliches, da ging aber die Versicherungsgesellschaft in die Insolvenz und er hatte schon seit Wochen keinen Versicherungsschutz mehr.


    Auf den Gebühren der Stadt/ Landeskreis ist er sitzen geblieben.


    Nur ist in diesem Fall die Versicherung nicht insolvent, daher wird sie wenn sie die Meldung versäumt hat kaum drumherum kommen dem Threadersteller den Schaden zu ersetzen.
    Dass die Zulassungsstelle den TE angeschrieben hat ist klar, woher sollte sie wissen an welche Versicherung sie sich wenden soll, schließlich ist die Meldung ausgeblieben.
    Oder die Zulassungsstelle hat die Meldung verschlampt, daher wäre es vor Bezahlung der Gebühr sinnvoll zu klären wer das verbockt hat und wer folglich die Kosten bzw. die Erstattung übernimmt.

  • Zahlen. Du bist als Halter für den Versicherungsschutz verantwortlich; ist ähnlich wie bei einem Strafzettel, da bist Du als Halter ja auch immer dran.


    Du kannst den Betrag allerdings von Deiner Versicherung zurück fordern. Das sollte auch kein Problem sein, da Übermittlungsfehler auch bei den elektronischen Versicherungsbestätigungen keine Seltenheit sind.


    Früher wurde das alles noch händisch gemacht - da waren solche Fehler an der Tagesordnung.

    - still loving WebOS -

  • Auf welche Rechtsgrundlage stützt die Verwaltung ihre Forderung?


    Die müsste man sich erst genau ansehen. Ich kenne die Tendenz der Straßenverkehrsämter, Gebühren einzufordern, die ihnen nicht zustehen. Ich selbst war auch schon betroffen. Da lohnt sich schon mal das nachlesen. Nicht jeder Handschlag ist nämlich gebührenpflichtig.


    Frankie

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