Haftung für offenen MiFi: IP-Adressen öffentlich?

  • Hallo,


    ich war gestern in den Niederlanden auf einem Bahnhof und total überrascht, dass mich dort ein Businesskasper ansprach und mir anbot, seinen MiFi mitzunutzen, dieser sei ohnehin nicht verschlüsselt. Also ran da und per VPN Mails gechekt / Nachrichten gelesen, alles problemlos. Auch ist mein System ganz ordentlich konfiguriert, sodass ich keine Angst haben musste, dass bei mir Daten mopst.


    Da kam mir die Idee: Das machst Du auch! MiFi umkonfigurieren auf "ohne Verschlüsselung", selbst den Zugang immer nur getunnelt nutzen und schon können sich andere Reisende, ob in der Bahn oder auf dem Flughafen, über kostenfreies Wlan freuen. Mir ist hierbei klar, dass andere Nutzer sich eingeladen fühlen könnten, das Wlan zu missbrauchen, aber wie ist das denn rein praktisch: Erhält man i.d.R. (Blau, Fonic, O2 Vertrag) eine nicht-öffentliche IP und tritt nach aussen hin als einer unter vielen mit einer identischen IP auf, sodass eine Nachverfolgung zumindest stark erschwert wird? Dann hätte ich damit auch keine Bauchschmerzen und teile gerne Bandbreite!


    Jetzt gerade sagt mir wieistmeineip z.B. die IP 188.46.0.238 (Simyo)


    Grüße
    Flatty

  • Nur weil Du nach außen hin eine (gemeinsam genutzte) IP hast, heißt das nicht, dass der Netzbetreiber die Verbindung nicht weiter (also auf Dich) zurückverfolgen kann. Rechtlich ist es das gleiche wie ein offenes WLAN-Netz zuhause am Festnetzanschluss.


    EDIT: Laut http://wiki.vorratsdatenspeich…auer_.28.C3.9Cbersicht.29 ist eine Rückverfolgung nur bei Vodafone möglich. Allerdings glaube ich nicht so recht daran, dass Telekom, E-Plus und o2 eine solche Lücke lassen...

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

  • Hallo,


    RECHTLICH ist mir die Lage absolut klar. Mir geht es aber darum, praktische Hindernisse vor die rechtliche Verfolgung zu stellen.


    Mir geht es nicht darum, was der NB kann.


    Mir geht es darum, dass z.B. das BKA sieht: OH, IP-Adresse x.y.z.a kündigt gerade einen Bombenanschlag auf dem Flughafen X an. Den schnappen wir uns mal - und schon klingelt mein Handy.


    Den Ärger will ich dann nicht haben. Wenn die IP-Adresse zu einer Hand voll Kunden führt, dann ist mir das egal. Wenn sie genau zu meiner Person führt, dann wäre das ärgerlich.

  • Zitat

    Original geschrieben von flatty
    RECHTLICH ist mir die Lage absolut klar.


    Der Threadtitel ("Haftung?") suggeriert was anderes.


    Zitat

    Mir geht es aber darum, praktische Hindernisse vor die rechtliche Verfolgung zu stellen.


    Mir geht es nicht darum, was der NB kann.


    Da die Netzbetreiber bestimmte Auskünfte erteilen müssen, geht es genau darum, was der Netzbetreiber gespeichert hat und welche Auskünfte er (technisch) erteilen kann (siehe EDIT im vorherigen Post).


    Zitat

    Mir geht es darum, dass z.B. das BKA sieht: OH, IP-Adresse x.y.z.a kündigt gerade einen Bombenanschlag auf dem Flughafen X an. Den schnappen wir uns mal - und schon klingelt mein Handy.


    Und genau wegen irgendwelchen Knallköpfen, die mit einem offenen Internetzugang sofort jeden Mist machen, würde ich die Idee lieber sein lassen.

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

  • Zitat

    Original geschrieben von flatty
    Hallo,


    RECHTLICH ist mir die Lage absolut klar. Mir geht es aber darum, praktische Hindernisse vor die rechtliche Verfolgung zu stellen.


    Das einzig praktikable Hindernis ist Verschlüsselung. Lässt du deinen Zugang offen und ein Dritter misbraucht den kannst du als Mitstörer belangt werden.


    Zitat

    Mir geht es darum, dass z.B. das BKA sieht: OH, IP-Adresse x.y.z.a kündigt gerade einen Bombenanschlag auf dem Flughafen X an. Den schnappen wir uns mal - und schon klingelt mein Handy.


    Die rufen bestimmt nicht an sondern kommen persönlich vorbei ;) Wenn du gerade auf einem Flughafen bist können die dich dank kleiner Zellen ziemlich präzise orten.
    Wesentlich realistischer ist aber dass jemand Filesharing betreibt und du dann kostenpflichtige Post von Anwälten bekommst.

    Zitat


    Den Ärger will ich dann nicht haben. Wenn die IP-Adresse zu einer Hand voll Kunden führt, dann ist mir das egal. Wenn sie genau zu meiner Person führt, dann wäre das ärgerlich.


    Neben der IP hat der Netzbetreiber noch IMEI, IMSI, MAC Adresse und Routinginformationen.
    Du solltest besser davon ausgehen dass du im Zweifelsfall zurückverfolgt werden kannst, auch wenn du eine Flatrate hast gibts eine Grauzone innerhalb derer der NB deine Verbindungsdaten speichern darf.
    Und da es in Deutschland de Facto kein Beweisverwertungsverbot gibt nützt es auch nichts wenn die Datensammlung oder Herausgabe durch den Netzbetreiber illegal war.

  • Zitat

    Original geschrieben von handytim
    Nur weil Du nach außen hin eine (gemeinsam genutzte) IP hast, heißt das nicht, dass der Netzbetreiber die Verbindung nicht weiter (also auf Dich) zurückverfolgen kann.


    In aller Regel funktioniert das nicht (Udo Vetter hat vor einiger Zeit mal darüber geblogt), da die "sich beschwerenden Stellen" in aller Regel keinen Source-Port vorweisen können. Der Source-Port ist bei einem Carrier-Grade NAT, jedoch das einzige Identifkationsmerkmal, wenn zur selben Zeit mehrere Personen auf derselben Webseite waren.

  • Zitat

    Original geschrieben von NoIdea
    Wesentlich realistischer ist aber dass jemand Filesharing betreibt und du dann kostenpflichtige Post von Anwälten bekommst.

    Bei den Uploadraten die mit UMTS oder EDGE gehen, ist es eher unwahrscheinlich.

  • Zitat

    Original geschrieben von leeredose
    In aller Regel funktioniert das nicht (Udo Vetter hat vor einiger Zeit mal darüber geblogt), da die "sich beschwerenden Stellen" in aller Regel keinen Source-Port vorweisen können. Der Source-Port ist bei einem Carrier-Grade NAT, jedoch das einzige Identifkationsmerkmal, wenn zur selben Zeit mehrere Personen auf derselben Webseite waren.


    Danke für die bisherige Diskussion.


    Genau DARAUF wollte ich hinaus. Dass der NB mehr hat: Klar. Dass Ermittlungsbehörden mehr haben KÖNNEN (wenn sie auf der Quellseite handeln wohl eher): Klar. Aber wenn man NUR die IP-Adresse hat (irgendwelche Islamistenforen, Filesharing, Beleidigungen in Weblogs, Spamming über SMTP) meine ich, bin ich nicht/seeeehr schwer nachverfolgbar, wenn ich mir eine IP mit dutzenden anderen Nutzern teile.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!