ZitatOriginal geschrieben von Timba69
Bin doch da...zwar nicht vollständig, rechtlich aber keine schwierigkeiten.....
Seit wann bist du Anwalt?
Die Anspruchsgrundlage für den mündlich erteilten VA, den Flohmarkt zu verbieten, wurde übrigens auch noch nicht genannt. "Ist doch klar warum", ist kein Argument. Falls die fehlende Geschäftsfähigkeit das Problem sein soll, kann man das duch die (konkludente) Zustimmung der Erziehungsberechtigten beseitigen. Außerdem steht es doch in der Wahl jedes Käufers, ob er etwas von Kindern kauft und damit die Gefahr eingeht, dass das Rechtsgeschäft später nicht genehmigt wird. Polizeilichen Schutz bedarf es da sicher nicht.