Küche an VM verkauft, jetzt bemängelt er einen "Riss"

  • Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.


    Ich habe ihm jetzt mal ein Schreiben aufgesetzt. Er kann sich die Kosten für die Behebung sonst wohin stecken.


    1. Gemäß seiner Aussage beim Auszug sollte der Nachmieter am 15.2. einziehen, jetzt auf einmal sind die am 13.5. eingezogen. Das kommt mir schon mal ein wenig spanisch vor


    2. Da er mir nicht beweisen kann, dass der Riß schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestand, werde ich das nicht übernehmen.


    Mal gucken was er antwortet, Geld wird er von mir keines mehr sehen.


    PS: Es wurde folgendes beim Übergabeprotokoll festgehalten:


    -Wohnung befindet sich im sauberen und geputztem Zustand
    -Bohrlöcher in den Fliesen im Bad
    -Spiegelschrank eine Tür fehlt (hier würde ich einen Abzug auch akzeptieren)
    -Zählerstände
    -Anzahl der Schlüssel bei der Übergabe


    Werde berichten.

  • Kein Kauf- / Übernahme-Vertrag für die Küche ?

    Gier frisst Hirn, soweit vorhanden | Rauchen bildet - Krebs Meine Frau starb daran.

  • Wieder einmal typisch, als Mieter sollte man am besten die ganze Wohnung auf Video aufnehmen und Fotografieren vor dem Einzug.


    Beim Einzugsprotokoll ist alles immer halb so wild usw, will man aber mal ausziehen wird jedes Bohrloch einzeln gezählt.


    Anscheinend sollte man sich beim Einzug genauso verhalten und jedes einzelne Bohrloch mit Lage ins Protokoll eintragen lassen, auch wenn man sich dabei doof und kleinlich vorkommt.


    Beim Auszug sind dann die "reichen" und großzügigen Vermieter auf einmal ganz kleinlich und halten die Hand auf.


    (Nicht falsch verstehen, es gibt sicherlich auch Mieter die Schäden anrichten, man will nur Gerechtigleit, wie man beim Threadersteller sieht wird die Kaution gerne mal mißbraucht)


    Da hätte ich gleich noch eine passende Frage, wie ist das, fordert ihr eure Zinsen ein, wenn ihr die Kaution dem Vermieter überwiesen habt und nicht auf ein Sparbuch angelegt habt?

  • Zitat

    Original geschrieben von 08a_a
    Da hätte ich gleich noch eine passende Frage, wie ist das, fordert ihr eure Zinsen ein, wenn ihr die Kaution dem Vermieter überwiesen habt und nicht auf ein Sparbuch angelegt habt?


    Warum denn nicht? :confused:

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Warum denn nicht? :confused:


    Na weil man eben mehr Anstand und Benehmen hat als der Vermieter, der es ohne darauf angesprochen zu werden gerne mal vergisst, und es wegen den paar € auf sich beruhen läßt?


    Wenn dann der Vermieter aber jedes Bohrloch einzeln zählt und gleichzeitig vergisst die Verzinsung auszuzahlen, ist es schon ärgerlich. (ist mir passiert, woraufhin ich dann doch die Zinsen eingefordert habe, die ich bei gütiger Einigung nicht eingefordert hätte, man ist ja nicht kleinlich)

  • Zitat

    Original geschrieben von .me
    Kein Kauf- / Übernahme-Vertrag für die Küche ?


    Es gibt eine Rechnung, die ich ihm ausgestellt habe. Explizit wurde die Gewährleistung ausgeschlossen, da Privatverkauf.



    @08_a: Bin da absoult deiner Meinung. Man sammelt seine Erfahrungen. In der jetztigen Wohnung bin ich wie folgt vorgegangen. Die offensichtlichen Schäden waren schon auf dem Übergabeprotokoll vermerkt. Hab im Nachhinein noch kleinere Schäden (in meinen Augen nicht allzu wild) gefunden, aber alles schriftlich mit Fotos festgehalten und meinen Vermieter auch darüber in Kenntnis gesetzt. Für den Fall, dass er beim Auszug alles vergessen hat und mir die Schuld in die Schuhe schieben will.


    Es ging hauptsächlich um 2 Löcher an der Balkontür (ich vermute, der Vorgänger hatte da sein Sat-Kabel durchgezogen gehabt).

  • Zitat

    Original geschrieben von 08a_a
    Na weil man eben mehr Anstand und Benehmen hat als der Vermieter, der es ohne darauf angesprochen zu werden gerne mal vergisst, und es wegen den paar € auf sich beruhen läßt?


    Ich weiß zwar nicht, was der Verzicht auf sein Eigentum mit Anstand und Benehmen zu tun hat, aber dann mach es doch einfach, wie du es für richtig hälst.

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