Ich habe es auch geschafft, (vorerst) weiterhin die Rechnung in Papierversion für den gewohnten Preis (= 0 Euro) zu bekommen.
Vodafone bekam dieses Schreiben:
ZitatAlles anzeigenLiebes Vodafone-Team,
> Wegen gestiegener Kosten für die Erstellung und den Versand von
> Papierrechnungen sind wir leider gezwungen, die Zustellung zu bepreisen -
> dafür bitten wir um Ihr Verständnis.
Gemäss der für mich gültigen AGB ist dies für mich leider irrelevant.
Ich verweise auf den für *beide* Seiten gültigen Passus 1.2. der AGB:
Vodafone behält sich vor, die Leistungs- und Produktbeschreibung zu ändern, wenn die Änderung
…
- einer einheitlich erfolgenden Anpassung an den technischen Fortschritt dient, soweit sich dadurch keine Einschränkungen für die vom Kunden genutzten Dienste ergeben oder ein alternativer Dienst zur Verfügung steht, der eine vergleichbare Leistung beinhaltet.
…
Etwaige Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde das Vertragsverhältnis innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. In der Änderungsmitteilung weist Vodafone den Kunden auf sein Kündigungsrecht hin.
Soweit die AGB mit Stand Mai 2010, die für mich gültig sind, da ich einzig und allein diesen zugestimmt habe und desweiteren keine AGB-Änderung ohne meine Information erfolgt ist.
Aus diesem Passus ist zu schlussfolgern, dass Vodafone berechtigt ist, aus Gründen des "technischen Fortschritts" eine etwaige Änderung der Art der Rechnungszustellung durchzuführen; erfolgt jedoch diese, darf mir als Kunden kein Nachteil entstehen.
Das Verfahren der Online-Zustellung der Rechnung ist für mich allerdings nachteilig:
- ich muss Kosten für einen Internetzugang vorhalten
- ich muss Kosten aufwenden, um diese Rechnung zu Abrechnungszwecken auszudrucken
- ich muss Kosten aufwenden, um diese Rechnung über einen identischen Zeitraum wie bei einer Papierrechnung aufbewahren zu können.
Daher ist die Onlinerechnung eine Schlechterstellung meines bisherigen Status, was nicht akzeptiert werden kann.
> Übrigens: In unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen weisen wir auf die
> aktuelle Preisliste hin. In der Preisliste sind die Kosten für die
> Papierrechnung aufgeführt.
Ich stimme zu, dass Passus 1.4. der für mich gültigen AGB mit Stand Mai 2010 vorsieht, dass Vodafone berechtigt ist, Entgelte für Zusatzdienstleistungen zu ändern.
Gemäss gültiger deutscher Rechtsprechung, die für beide Vertragsparteien verbindlich ist, ist eine Rechnungserstellung jedoch *keine* irgendwie geartete Zusatzdienstleistung, sondern Grundbestandteil eines Vertrags.
Aus diesem Grund widerspreche ich erneut und ausdrücklich des Passus über die künftige kostenpflichtige Tarifierung einer Papierrechnung.
Sollte Vodafone entgegen der auch für diese Vertragspartei gültigen AGB widerrechtlich versuchen, den Betrag trotzdem auf einer Rechnung zu berechnen, erfolgen die via Lastschriftverfahren eingezogenen Beträge nur unter Vorbehalt einer späteren Nachforderung bzw es wird hiermit mitgeteilt, dass keine Ermächtigung seitens Vodafone besteht, diesen Betrag über das von meiner Seite zur Verfügung gestellte Girokonto einzuziehen!
Sollte es aus Gründen, die ausschliesslich Vodafone zu verschulden hat, nicht möglich sein, mir eine Papierrechnung weiterhin kostenfrei, gemäss den AGB, zur Verfügung zu stellen, erkläre ich hiermit meine sofortige ausserordentliche Kündigung des Vertrags zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Und Vodafone hat diesmal innerhalb von 18 Stunden reagiert:
Zitatvielen Dank für Ihre Mail.
Gerne hätten wir mit Ihnen persönlich gesprochen, haben Sie aber telefonisch nicht erreicht.
Aus Kulanz haben werden Sie die zukünftigen Rechnungen bis zur Vertragsverlängerung kostenlos per Post erhalten.
Schön, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten!