o2 holt Einverständnis für telefonische Kontaktaufnahme ein und zeichnet es auf

  • Re: o2 holt Einverständnis für telefonische Kontaktaufnahme ein und zeichnet es auf


    Zitat

    Original geschrieben von stardustdreamer
    Heute rief ein o2-Mitarbeiter an, der erklärte, es werde nun bei allen o2-Kunden telefonisch um Erlaubnis gefragt, sie telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren, wenn es etwas Wichtiges mitzuteilen gäbe.


    Wenn etwas wichtiges zu klären ist kann o2 dich sowieso anrufen, dafür muss kein Werbeeinverständnis vorliegen.
    Wenn natürlich ein neues Produkt auf den Markt kommt und o2 es für wichtig hält dir das mitzuteilen, muss eine Einverständniserklärung vorliegen.


    Zitat

    Der Gesetzgeber hätte gefordert, dass diese Einverständniserklärung aufgezeichnet werden müsse. Hat da jemand eine ähnliche Erfahrung oder ähnliche Informationen erhalten?


    Das kann und wird nicht stimmen. Dieses Einverständnis kann natürlich genauso schriftlich vorliegen. o2 will nur ihr Werbeeinverständnis einholen/erneuern.


    Wenn ich an der Reihe sein sollte, werde ich mir den Gesetzestext schriftlich zusenden lassen und dann entscheiden, wie wichtig das sein sollte.


    Gruß Marco

  • Re: Re: o2 holt Einverständnis für telefonische Kontaktaufnahme ein und zeichnet es auf


    Klingt vernünftig.

  • Zitat

    Original geschrieben von Euroboy
    Kann mir mal jemand diese Geschichte hier erklären?
    Wo ist genau der Unterscheid zwischen dem 2. und dem 3. Punkt?


    Punkt zwei besagt, dass dich O2 mit "tollen Angeboten" in den von Dir gewählten Wegen belästigen darf. Punkt drei erlaubt ihnen, deine Kontaktdaten zu verkaufen und dass dich dann ein ganzer Haufen an Firmen belästigen darf. Hier gilt: Kooperationspartner = Adresskäufer

  • Zitat

    Original geschrieben von el_emka
    Punkt zwei besagt, dass dich O2 mit "tollen Angeboten" in den von Dir gewählten Wegen belästigen darf. Punkt drei erlaubt ihnen, deine Kontaktdaten zu verkaufen und dass dich dann ein ganzer Haufen an Firmen belästigen darf. Hier gilt: Kooperationspartner = Adresskäufer

    OK, danke.


    Mit anderen Worten:


    Punkt 2 --> O2 Werbung
    Punkt 3 --> Werbung von Allem und jedem.


    Nein Danke.

  • Zitat

    Original geschrieben von Euroboy
    Kann mir mal jemand diese Geschichte hier erklären?
    Wo ist genau der Unterscheid zwischen dem 2. und dem 3. Punkt?


    Punkt2 o2 und Marktforschung
    Punkt 3 Tochtergesellschaften von o2 bzw. Vertriebspartner/Kooperationspartner (externe Firmen)


    Marco

  • Die Bestandsdaten fuer Werbung und Marktforschung nutzen zu wollen finde ich okay - kann man machen


    Aber Verkersdaten dafuer zu verwenden und auch noch Kooperationspartnern zu ueberlassen geht einfach zu weit. Allenfalls vollkommen anonymisiert und in einem grossen Pool zusammengefasst, eg. alle o2 Kunden von 13-25 oder alle o2 Kunden mit InternetPack L - aber dafuer braeuchte o2 dann afaik keine Zustimmung mehr oder?

  • Zitat

    Original geschrieben von pithein
    Das wurde in einem anderen Thread (O2 kündigt nach 600 € Einheiten) geschrieben.
    Offensichtlich ist das relevant, was Telefonica passt, dann gehts auch telefonisch.

    Schon frech, hier meinen Beitrag aus dem Zusammenhang gerissen und gekürzt zu posten. Dafür wurden andere hier schon gesperrt. In meinem Post ging es (und das weißt Du auch) explizit um die Kündigungsgründe und um nichts anderes. Die Kündigung muss in dem Fall schriftlich erfolgen und nur diese schriftliche Kündigung zählt. Aber natürlich gibt es Dinge, die auch (fern-)mündlich "beschlossen" werden können, dazu gehört dieses "OptIn-Verfahren".


    Ich wurde auch schon angerufen und man sagt einfach 3x "Ja" oder "Nein" und fertig ist die Laube.

    iPhone 15 Pro im o2 Netz

  • Man muss unterscheiden:


    Anrufe, die ein konkret bestehendes Vertragsverhältnis betreffen (also etwa auch der Umfang der Nutzung einer Flatrate, technische Schwierigkeiten etc.) sind m.W. erlaubt (jedenfalls waren sie das immer).


    Verboten ist alles, was darüber hinausgeht; etwa die Verlängerung eines auslaufenden Vertrags, Tarifwechsel, Angebote zu Werbezwecken. Da sich in letzter Zeit aber viel geändert hat, möchte ich meine Hand dafür nicht unbedingt ins Feuer legen.


    Letztlich geht ein Anruf mit der Bitte um Erlaubnis von Telefonwerbung o.ä. schon weit über das bestehende Vetragsverhältnis hinaus, so dass ich den Anrufer bäte, die Aufzeichnung des Gesprächs mit mir gleich der BNetzA zu Beweiszwecken zukommen zu lassen.


    Frankie

  • john-vogel
    Forenbeiträge sind keine Doktorarbeit, da brauchts keine Vollzitate.
    Deine Kündigungsandrohung war überflüssig - hat das noch mit dem Frühstücksbesuch beim O2-Boss zu tun? Habe ich Deine Erkenntnisse überlesen oder hast Du Stillschweigen vereinbart?
    Wenigstens hat ein O2-Mitarbeiter auf einen provozierenden Beitrag geantwortet, wenn auch nicht sehr souverän.
    Warum kommt keine schriftliche Aussage zu den Kündigungen beim O2 o Kostenairbag?

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