nicht das ich wüsste habe den vertrag wenig genutzt aber pünktlich bezahlt bzw wurde es abgebucht
gab da nie rückbuchungen oder zahlungsausfälle
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nicht das ich wüsste habe den vertrag wenig genutzt aber pünktlich bezahlt bzw wurde es abgebucht
gab da nie rückbuchungen oder zahlungsausfälle
nein nicht das ich wüsste, zumindest habe ich das nie genutzt
(musste erstmal googlen was das überhaupt ist)
meine anrufe gingen immer zu d2 und ca 5 minuten im monat zu d1 aber innerhalb von o2 hab ich nie telefoniert
Tut mir Leid Iphony. Du warst eben der Quotenkunde, damit nicht alle später behaupten können, o2 würde nur Heavy-User kündigen. Dann kann die Pressestelle später schön erwähnen, dass die Kündigungen quer über alle Nutzungszeiten erfolgten.
Vielleicht war es aber auch ein Fehler.
Mich würde ja mal interessieren, wer gekündigt wurde obwohl er (wie man es ja immer machen sollte) nach Vertragsschluss der internen Auswertung seiner Telefoniedaten widersprochen hatte.
ZitatOriginal geschrieben von qwqw
Mich würde ja mal interessieren, wer gekündigt wurde obwohl er (wie man es ja immer machen sollte) nach Vertragsschluss der internen Auswertung seiner Telefoniedaten widersprochen hatte.
Ist das diese Zustimmung der "Verkehrsdaten"?
Naja, so ganz glaube ich noch nicht an diese 5-Minuten Kündigung. Warum sollte O2 so einen Kunden kündigen? Und bisher ist er auch nicht auf meinen Vorschlag eingegangen, das Schreiben mal online zu stellen. Merkwürdig!
wer spricht von gesamt 5 minuten? ich nicht. ich schrieb von einem umsatz von bis zu 5euro und 5minuten zu d1 der rest vom betrag zu d2
ob du das glaubst oder nicht ist mir eher egal,
gekündigt worden zu sein ist nun keine sache womit man angeben möchte
o2 darf Verkehrsdaten natürlich auch ohne Zustimmung des Kunden auswerten, soweit das zu Abrechnungszwecken erforderlich ist. D.h. bis zum Kostenairbag darf und muss zur Ermittlung des Rechnungsbetrags erfasst werden.
Anders ist das bei Flats - da ist eine Speicherung der Verbindungsdaten (zu denen auch die Gesprächsdauer gehört) ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden m.E. stets unzulässig, so dass es Kündigungen ohne entspreche Einwilligung des Kunden nicht geben dürfte.
Entsprechendes geben die NB m.W. auch als Grund dafür an, dass eine Anzeige des verbrauchten Datenvolumens (zur Abschätzung der Drosselung) nicht mehr möglich ist/sein soll. Für Telefonate gilt nichts anderes.
Frankie
Was o2 hier wieder losgetreten hat... aber ich glaube nicht das die das jemals lernen werden
Eventuell will man auch nur die o Kunden wieder los werden. Im schlimmsten Fall machen die keinen Umsatz oder sie überspannen den Bogen. Es zeigt aber eben auch dass die Preisspirale bei Allnet Flats wohl nicht weiter nach unten gehen kann.
Auf der anderen Seite kann man sich dann aber auch das Porto sparen, wenn O2 die Verträge dann nach x Monaten Inaktivität von selbst kündigt. Bei denen gibt es wohl nichts, das es nicht gäbe...
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