In meinen Augen müsste die BNetzA endlich darauf hinwirken, dass Mobilfunkverträge im Verbraucherinteresse transparent ausgestaltet werden müssen. Will heißen: gibt es Nutzungsbeschränkungen, müssen sie im Vertrag deutlich benannt werden (also nicht nur in den AGB). Sind keine vereinbart, darf die Nutzungsintensität in keiner Weise sanktioniert werden (also auch nicht durch Kündigung).
Zusätzlich muss jede Kündigung mit einer für den Kunden nachvollziehbaren Begründung versehen sein - was im übrigen auch für Vertragsablehnungen gelten könnte. Ggf. müssten gesetzliche Grundlagen angepasst werden. Mit ein wenig gutem Willen ließe sich der TK-Sumpf mittelfristig trockenlegen.
Frankie