GLeiche Problematiken kamen ja auch schon hier des öfteren zur Sprache. Offensichtlich kann man sowas ja durchaus erfolgversprechend vor Gericht klären lassen. Das Aktenzeichen des Urteils wäre natürlich auch interessant. Oder auch, welcher Betreiber da so forsch meinte den Kunden hinauszuwerfen und zu verklagen.
Folgendes stammt vom Heise Newsticker (Samstag 17:43):
Internet per Handy: Gericht widerspricht 1600-Euro-Forderung
Das Landgericht Arnsberg stellt Mobilfunkrechnungen, bei denen Internetnutzung nach Datenvolumen abgerechnet werden, grundsätzlich infrage. Ein klagender Kunde braucht jetzt statt der geforderten 1600 Euro nur 3,83 Euro zu bezahlen.
Ein Mobilfunkkunde aus dem sauerländischen Menden hat sich erfolgreich gegen eine vierstellige Handy-Rechnung wehren können. Insgesamt 1600 Euro für Gebühren, vorzeitige Vertragskündigung und Schadensersatz hatte sein Anbieter von ihm gefordert, insbesondere für mobile Datennutzung.
Der Mann konnte vor Gericht glaubhaft machen, sein Telefon nur für einige Anrufe und SMS genutzt zu haben, Datenverkehr habe er zumindest nicht bewusst verursacht. Das Gericht folgte seiner Argumentation und bemängelte zudem die fehlende Nachvollziehbarkeit der Rechnung. Dem Provider billigte das Gericht bloß 3,83 Euro für Gespräche und Kurzmitteilungen zu.
In dem am Freitag bekanntgemachten Urteil bemängelten die Richter, dass die Tarife nicht gedeckelt seien und erst bei einer vierstelligen Summe eine Sicherheitssperre greife. Weiterhin sei für den Kunden die Rechnung nicht nachvollziehbar, der Einzelverbindungsnachweis nenne für Datenverbindungen nur Zeitangaben und immer dieselbe Formulierung. "Wer in einem solchen Fall die Beweislast hat, hat den Prozess von vornherein verloren", so der Vorsitzende Richter der Zivilkammer. Bei der Datennutzung im Ausland innerhalb der Europäischen Union greift die Kostenbremse bereits bei 50 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer pro Abrechnungsmonat.