Internet per Handy: Gericht widerspricht 1600-Euro-Forderung

  • GLeiche Problematiken kamen ja auch schon hier des öfteren zur Sprache. Offensichtlich kann man sowas ja durchaus erfolgversprechend vor Gericht klären lassen. Das Aktenzeichen des Urteils wäre natürlich auch interessant. Oder auch, welcher Betreiber da so forsch meinte den Kunden hinauszuwerfen und zu verklagen.


    Folgendes stammt vom Heise Newsticker (Samstag 17:43):


    Internet per Handy: Gericht widerspricht 1600-Euro-Forderung


    Das Landgericht Arnsberg stellt Mobilfunkrechnungen, bei denen Internetnutzung nach Datenvolumen abgerechnet werden, grundsätzlich infrage. Ein klagender Kunde braucht jetzt statt der geforderten 1600 Euro nur 3,83 Euro zu bezahlen.


    Ein Mobilfunkkunde aus dem sauerländischen Menden hat sich erfolgreich gegen eine vierstellige Handy-Rechnung wehren können. Insgesamt 1600 Euro für Gebühren, vorzeitige Vertragskündigung und Schadensersatz hatte sein Anbieter von ihm gefordert, insbesondere für mobile Datennutzung.


    Der Mann konnte vor Gericht glaubhaft machen, sein Telefon nur für einige Anrufe und SMS genutzt zu haben, Datenverkehr habe er zumindest nicht bewusst verursacht. Das Gericht folgte seiner Argumentation und bemängelte zudem die fehlende Nachvollziehbarkeit der Rechnung. Dem Provider billigte das Gericht bloß 3,83 Euro für Gespräche und Kurzmitteilungen zu.


    In dem am Freitag bekanntgemachten Urteil bemängelten die Richter, dass die Tarife nicht gedeckelt seien und erst bei einer vierstelligen Summe eine Sicherheitssperre greife. Weiterhin sei für den Kunden die Rechnung nicht nachvollziehbar, der Einzelverbindungsnachweis nenne für Datenverbindungen nur Zeitangaben und immer dieselbe Formulierung. "Wer in einem solchen Fall die Beweislast hat, hat den Prozess von vornherein verloren", so der Vorsitzende Richter der Zivilkammer. Bei der Datennutzung im Ausland innerhalb der Europäischen Union greift die Kostenbremse bereits bei 50 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer pro Abrechnungsmonat.

    Je suis Charlie

  • Hallo,


    das ganze ist aber eher eine Einzelfallentscheidung u nd somit keine allgemeine Bedeutung hab - das nächste Gericht, ein anderer Richter kann ganz anders entscheiden.

  • Zitat

    Original geschrieben von Tuxracer
    das ganze ist aber eher eine Einzelfallentscheidung u nd somit keine allgemeine Bedeutung hab - das nächste Gericht, ein anderer Richter kann ganz anders entscheiden.


    ... wie praktisch *jede* Gerichtsentscheidung in Deutschland, bis auf Entscheidungen z.B. des BGHs, aber selbst die sind nicht in Stein gemeißelt ;).

  • Re: Internet per Handy: Gericht widerspricht 1600-Euro-Forderung


    Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    Weiterhin sei für den Kunden die Rechnung nicht nachvollziehbar, der Einzelverbindungsnachweis nenne für Datenverbindungen nur Zeitangaben und immer dieselbe Formulierung.


    Ich frage mich, was denn dort stehen soll? Soll der Netzbetreiber etwa den gesamten Datentransfer kontrollieren so daß da dann "2 MB duch E-Mails, 1 MB durch Google Maps und 1 MB durch Surfen" dasteht? Da werden die Datenschützer wohl hoffentlich was dagegen haben.
    Irgendwie hört sich das so an, als ob der Richter wenig Ahnung von der Materie Mobilfunk/Internet hat, was ja aber anscheinend kein Einzelfall sein soll.

  • Re: Re: Internet per Handy: Gericht widerspricht 1600-Euro-Forderung


    Zitat

    Original geschrieben von schinge
    Ich frage mich, was denn dort stehen soll? Soll der Netzbetreiber etwa den gesamten Datentransfer kontrollieren so daß da dann "2 MB duch E-Mails, 1 MB durch Google Maps und 1 MB durch Surfen" dasteht?


    Naja, eine Aufschlüsselung nach Mail, Webbrowser, etc., also nach benutztem Port wäre schon nicht schlecht. Es muss ja nicht gleich die besuchte WebSite angezeigt werden, wobei ja Telefonnummern bei Gesprächen und SMS *auch* aufgelistet sind ...

  • Re: Re: Re: Internet per Handy: Gericht widerspricht 1600-Euro-Forderung


    Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Naja, eine Aufschlüsselung nach Mail, Webbrowser, etc., also nach benutztem Port wäre schon nicht schlecht.

    Tststs... das wuerde ja bedeuten, dass die Netzbetreiber in den Traffic reinschauen. Wuerden sie doch NIEMALS tun. ;)

  • Re: Re: Re: Re: Internet per Handy: Gericht widerspricht 1600-Euro-Forderung


    Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    Tststs... das wuerde ja bedeuten, dass die Netzbetreiber in den Traffic reinschauen. Wuerden sie doch NIEMALS tun. ;)


    Stimmt, ich vergaß ... mein Fehler ... ;)

  • Re: Re: Internet per Handy: Gericht widerspricht 1600-Euro-Forderung


    Zitat

    Original geschrieben von schinge
    Ich frage mich, was denn dort stehen soll? Soll der Netzbetreiber etwa den gesamten Datentransfer kontrollieren so daß da dann "2 MB duch E-Mails, 1 MB durch Google Maps und 1 MB durch Surfen" dasteht? Da werden die Datenschützer wohl hoffentlich was dagegen haben.
    Irgendwie hört sich das so an, als ob der Richter wenig Ahnung von der Materie Mobilfunk/Internet hat, was ja aber anscheinend kein Einzelfall sein soll.


    Mag sein das es den Provider garnicht möglich bzw. erlaubt wäre das weiter aufzuschlüsseln, aber darum gehts ja irgendwo auch. Der provider verschickt ohne vorwarnung eine Rechnng von 1600€. Er kann aber nicht weiter "beweisen" das die Dienste tatsächlich in anspruch genommen wurden und da eine normale Rechnung um die 40€ beträgt ist das schon heftig. Der Provider hätte sich vielleicht schon eher kümmern müssen und kontakt zum Kunden aufnehmen, das mag vielleicht bei unseren Großkonzernen nicht umsetzbar sein, aber das interessiert den Richter/das Gesetz ja nicht. Aber so wäre es dem Provider halt ein viel zu leichtes spiel sich diese Rechnungen auszudenken, auch das ist vielleicht sehr, sehr unwahrscheinlich bei so großen Konzernen, aber auch hier interessiert sich das Gesetz nicht für die größe des Unternehmens.


    Im endeffekt bedeuted dieses Urteil das gleiche wie auch schon einige andere, der Provider muss den Kunden frühzeitig über ausufernde Kosten informieren und nicht erst wenn es zu spät ist.


    Ich denke die Tage von horrenden Internetrechnungen sind gezählt. das ist ja nicht das erste Urteil in die Richtung und im ausland ist ja mittlerweile auch ein Kostendeckel pflicht. Rational ist es halt nicht mehr erklärbar warum ich plötzlich 1000€+ für einen dienst zahlen muss der mit einer Internetoption nur 10€ kostet. Mal davon abgesehen das in neureren Verträgen eh "humanere" Megabyte preise enthalten sind, wenn nicht sowieso ein Datenpaket dabei ist.

  • Hier sollte der Gesetzgeber etwas unternehmen. Wieso gibt es ein Kostenstopp für Daten im Ausland bei 59,90 €, und im Inland Rechnungen von 1600 € normal sein?

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