ZitatOriginal geschrieben von herold
Wird eigentlich bei Angabe der Bankverbindung im Rahmen der Freischaltung eine Schufa-Prüfung durchgeführt?
Wird dann auch direkt der Monatsgrundpreis für den ersten Monat nach erfolgter Freischaltung vom Konto abgebucht oder läuft das dann über ein Startguthaben?
Genau kann ich es dir nicht sagen mit der Schufa Prüfung,aber ich denke schon,denn es gibt Verfügungsrahmen von 10 bis 100 Euro.
Mit negativer Schufa und ohne Prüfung bekommt man nur die 10 Euro(ich vermute das die 10 Euro Verfügungsrahmen Startguthaben sind,bin mir da aber nicht sicher).
Nachher kann man einstellen ob man die 10 Euro verfügungsrahmen behalten will,oder keinen möchte,oder einen Betrag zwischen 20 und 100 Euro,dabei muss man dann Schufa Prüfung zustimmen(also alles über 10 Euro benötigt Schufa Prüfung).
Ob der Verfügungsrahmen jetzt Startguthaben ist oder nicht,kann ich nicht sagen.
Der Monatsgrundpreis wird nicht vom konto abgebucht,sondern ist erst nach dem ersten Monat fällig(wird dann als rechnung gesendet,wenn man die Bankverbindung gelöscht hat,und kann dann überwiesen werden oder vom Guthaben eingezogen werden).
Es wird nur 1 Cent vom Bankkonto abgebucht um das Bankkonto zu verifizieren,die bekommt man dann als Guthaben zurück.
Ob das auch noch geschieht wenn man direkt nach Freischaltung die Bankverbindung entfernt,kann ich nicht sagen.