o2: kein Tarifwechsel mehr bei Laufzeitverträgen ab 02.05.

  • Zitat

    Original geschrieben von Macgerhard
    Nein, der Tarifwechsel ist schließlich ein von O2 beworbenes Feature für alle Laufzeirtverträge:

    Erstens ist das deine Interpretation. Meine ist, dass o2 im Zusammenhang mit einem Vertragsschluss die Möglichkeit, hiervon wieder loszukommen, nicht bewirbt. Auf den von dir verlinkten Seiten wird lediglich für Bestandkunden beschrieben, wie man im Moment den Vertrag wechseln kann. Nicht alles, was irgendwo auf der Homepage steht, wird schon deshalb zum Vertragsinhalt. Oder werden nach deiner Auffassung auch die Roaming-Partner Vertragsbestandteil, so dass ich ein außerordentliches Kündigungsrecht habe, wenn ich zukünftig nicht mehr auf den Niederländischen Antillen mit Curacao Telecom telefonieren kann?


    Zweitens bleibt die Tarifumstellung eine Vertragsänderung.

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Dafür mag es hier zwar einige Gründe geben. Ich meine, die überwiegenden Gründe sprechen dagegeben: Es gibt keinen Verweis auf die Wechselmatrix in den Vertragsunterlagen, in der Werbung für den Tarif oder in der Darstellung des Tarifs auf der Homepage.


    Mir viel da nur die letztes Jahr im Fernsehen rauf und runter gespielten Monstertarifspot ein, mal mit GlobalFirends, mal ohne etc. in der überall deutlich stand "Auch unsere Kunden können in den o2o wechseln". Ja gut, gilt natürlich nur bis der letzte Spot gesendet ist. Aber ob der Normalokunde den objektiven Erwartungshorizont juristisch eindeutig erkennen konnte, wäre ich skeptisch. Immerhin werden ja sonst Sternchen für Befristungen überall verwendet ("nur für kurze Zeit" etc.), die hier nicht da waren. Dem Kunden wurde hier zweifelfrei in der Werbung volle Flexibilität bei o2 und allen seinen Tarifen ohne Monster suggeriert. Wer da dann als normaler unwissender Kunde statt des o2o einen anderen Tarif abschloss beim Anbieter wird schon nicht so schlechte Karten vor Gericht haben. Immerhin liegen ja auch Tarifwechselgebührurteile von anderen Unternehmen vor. Da sind die Wechsel meist Vertragsbestandteile in den Tarifbroschüren. Was kann der Kunde also vom durchschnittlichen Mobilfunkvertrag erwarten? Steht in den AGB, dass Tarifwechselgebühren vom Vertrag ausgenommen sind bzw. behält sich o2 dort explizit vor, die Tarifwechselgebühren jederzeit anpassen zukönnen? Nicht umsonst weichen sie ja gerne unrechtmäßig bei sowas auf den Ausdruck "Nebenleistungen" aus (jetzt marketingtechnisch natürlich nicht mehr, nur der Gedanke bleibt gleich).
    Bei den Sondernummern war auch klar, dass es keine Nebenleistungen waren, der Kläger hatte halt nur keine 0180-Nummern angerufen und daher keinen individuellen Schaden gehabt durch die Änderung. Deshalb hatte o2 gesiegt. Wenn aber ein Tarifwechsel abgelehnt wird, wird sich der Schaden leicht zeigen lassen. Ich gehe davon aus, dass o2 zwarzunächts wie immer stur bleibt, aber es nicht bis zum Gericht durchziehen wird, da dort dann immer auch andere AGB-Teile und Rechte und Leistungen gekippt und geändert werden könnten.
    Meist ist es den Unternehmen aber lieber, dass die AGB und Handlungen der Unternehmen nicht auseinandergenommen werden, sodass auch noch genauso in den kommenden 1000 Fällen anwenden können.

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Erstens ist das deine Interpretation. Meine ist, dass o2 im Zusammenhang mit einem Vertragsschluss die Möglichkeit, hiervon wieder loszukommen, nicht bewirbt. Auf den von dir verlinkten Seiten wird lediglich für Bestandkunden beschrieben, wie man im Moment den Vertrag wechseln kann. Nicht alles, was irgendwo auf der Homepage steht, wird schon deshalb zum Vertragsinhalt. Oder werden nach deiner Auffassung auch die Roaming-Partner Vertragsbestandteil, so dass ich ein außerordentliches Kündigungsrecht habe, wenn ich zukünftig nicht mehr auf den Niederländischen Antillen mit Curacao Telecom telefonieren kann?


    Zweitens bleibt die Tarifumstellung eine Vertragsänderung.


    Wenn man plötzlich kein Telekomroaming auf dem Land mehr hat und auch kein Netz mehr zum telefonieren an seinem Wohnort kann man natürlich sonderkündigen. Auch wenn ich die Karte kaufe um mit der Curacao Telecom auf den Antillen zu telefonieren, dort da auch jeden Monat 500 Euro für bezahle und plötzlich diese Leistung ohne Ersatz eingestellt wird und ich dort auch mit keinem anderen Roamingpartner telefonieren kann (beide beide Unternehmen noch existieren nur eben o2 den Vertrag mit der Curacao Telekom auflöst), kann ich auch sonderkündigen.
    Wenn ich nur zwei Minuten in Österreich in Wien telefonieren muss und dafür statt T-mobile Austria jetzt Orange nutzen müsste, wird es sicherlich schwierig mit einer Sonderkündigung ;)

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Zitat

    Original geschrieben von qwqw
    Mir viel da nur die letztes Jahr im Fernsehen rauf und runter gespielten Monstertarifspot ein, mal mit GlobalFirends, mal ohne etc. in der überall deutlich stand "Auch unsere Kunden können in den o2o wechseln". Ja gut, gilt natürlich nur bis der letzte Spot gesendet ist. Aber ob der Normalokunde den objektiven Erwartungshorizont juristisch eindeutig erkennen konnte, wäre ich skeptisch.

    Das finde ich etwas zu weit hergeholt, dies aus der Werbung für den o2o abzuleiten. Der Neukunde sieht nen o2o Spot (mit einem entsprechenden Hinweis für Bestandskunden), denkt sich, das ist ja ein toller Tarif, aber ich schließe lieber einen anderen ab und vertraue darauf, dass es den o2o in einem Jahr auch noch gibt und ich dahin wechseln kann? Ich weiß nicht...

  • Zitat

    Original geschrieben von Macgerhard
    Fristlos kündigen wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage.



    Gerhard


    Wegfall der Geschäftsgrundlage?
    Also ich gehe davon aus, dass ich auch nach dem 02.05. noch zu den vereinbarten Konditionen telefonieren kann ;-)

  • Zitat

    Original geschrieben von qwqw
    Wenn man plötzlich kein Telekomroaming auf dem Land mehr hat und auch kein Netz mehr zum telefonieren an seinem Wohnort kann man natürlich sonderkündigen.


    Seit wann hast du vertraglichen Anspruch auf Netz am Wohnort?

    Meine Beiträge können Spuren von Zynismus und Sarkasmus enthalten.

  • kurzer zwischenruf wegen der Frage die schon 2 mal gestellt wurde.
    Wenn du vom o2blue in den o2o wechselst, wird das meist erst zum nächsten Rechnungslauf umgestellt (bei mir zB der 18. Im Monat)

  • Ich habe meine Konsequenzen schon gezogen, obwohl ich nicht direkt betroffen war. Wollte meinen bestehenden O2o-Vertrag zu meinem Hauptvertrag machen, aber dieses kurzfristige ändern von Konditionen (Hotline, Tarifwechsel), verbunden mit den katastrophalen Service-Laufzeiten, die ich in den letzten 4 Wochen kennen gelernt habe, haben mich jetzt veranlasst, den O2o zu kündigen. Ebenso sehe ich davon ab, die anderen Firmenverträge umzustellen.


    Mir ist natürlich bewusst, dass ich alleine O2 nicht interessiere. Aber jeder muss mit sich selber ausmachen, ob er so etwas unterstützt. Mir wird immer mehr bewusst, was ich an T-Mobile in den letzten Jahren hatte (natürlich ist da auch nicht alles schön ;) ).

    Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
    Der RAY.

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