o2: kein Tarifwechsel mehr bei Laufzeitverträgen ab 02.05.

  • Re: Re: O2


    Zitat

    Original geschrieben von Rudi78
    Natülich.


    Nur ich male mal 2 Szenarien aus dem Leben mir aus:
    - Du hast einen neuen Lebenspartner, der dummerweise ein anderes Netz hat, und willst mit dem telefonieren. Dann brauchste ne FullFlat, die es bei O2 zwar günstig gibt, aber Du nicht wechseln kannst. Auch nicht Strafzahlung / Aufpreis :(
    - Du ziehst um, dein neues Haus hat kein O2 Indoorempfang (um o2 mal Unschuldig zu machen: Die anderen Netze gehen auch fast nicht), willst Familie aber erreichen, hast aber kein O2 DSL, weil da dummerweise nur Telekom geht und die "hochbitartige BSA Nutzung" verweigern. Und nu ? FN Flat ... Geht aber nicht.




    Gegen Verlängerung der Laufzeit kannst Du doch in einen höheren Vertrag wechseln?

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Zitat

    Original geschrieben von Haldibo
    Habe es bis jetzt bei 2 Verträgen gemacht, und 4 Freunde ebenso. Es ist möglich. E-Mail Bestätigungen sind vorhanden.


    Nach Kontrollanruf wurde mir die Umstellung jedesmal ohne weitere Nachfragen bestätigt :top:


    Nur mal ein kleiner Hinweis. In dem System kann man einen Tarifwechsel zu einem bestimmten Termin eintragen. Nur wenn das dann ab dem 02.05. systemseitig gesperrt wird, läuft die Order auf einen Fehler..


    Abgesehen davon, ist deine Art und Weise hier ziemlich daneben. Du stänkerst und beleidigst in einer Tour. Vielleicht solltest du mal den Umgang mit deinen Mitmenschen ein wenig überdenken oder mal einen Kurs belegen..

  • ...Inkasso? - gerne, was wollen die bitte machen?


    ...Gerichtsvollzieher? - auch gut, dann müsste o2 ja zunächst einen wirksamen Titel erstreiten!


    Aber ich glaube wir schweifen ab...

  • Zitat

    Original geschrieben von J-P
    Und natürlich ist das keine "Vormerkung", sondern ein fixe Änderung des Vertrages, die o2 nicht einfach ignorieren kann.


    Die Änderung soll erst im Oktober greifen und dann soll das keine Vormerkung sein? Da ist wohl mehr der Wunsch der Vater des Gedankens.


    Wir werden im Oktober sehen, was von deiner "fixen Änderung des Vertrages" noch übrig ist, sollte O2 diesbezgl. nicht noch zurückrudern.

  • Zitat

    Die Änderung soll erst im Oktober greifen und dann soll das keine Vormerkung sein?


    Richtig: Wenn ich sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündige, kann mein Vertragspartner das auch nicht ignorieren und behaupten, es habe sich ja nur um eine "Vormerkung" gehandelt.

  • es ist so wie hier schon einige geschrieben haben.... vormerken kann man gerne machen wenn man darauf besteht aber es wird nicht zu den Konditionen passieren die man gerne hätte.. Ausserdem sind dann im system keine weiteren Eingaben für die entsprechende Karte möglich.... des weiteren fallen die Vormerkungen ab Mai dann ja eh weg... wir drehen uns hier im Kreis glaube ich....ich habe nun von mehreren Hotlinern immer die gleiche Aussage gehört... wenn der Vertrag heute 6 Monate nach beginn oder nach Umstellung läuft.. kein Problem.. kann man noch wechseln... eine Vormerkung im System sollte man nicht machen bzw wird nicht gemacht (die Hotliner haben da Anweisungen bekommen) Wenn eine Vormerkung im System ist, wird diese entweder unwirksam oder zu den Vertragsgewöhnlichen Bedingungen durchgezogen.. Das heisst bei einem Blue mit 15 Monaten Restlaufzeit bis zu 300 Euro für den (vorzeitigen) Wechsel in zB den o2o...

  • Zitat

    wir drehen uns hier im Kreis glaube ich


    ...ich auch! Mir ist schon durchaus klar, wie o2 in der Sache handeln will. Ich bin jedoch der Auffassung, dass dies zumindest in dem von mir beschriebenen Fall rechtlich nicht haltbar ist, da die Tarifwechselmöglichkeit im Antragsformular vermerkt wurde und von der Hotline ein Tarifwechsel zum 01.10. gegen eine Gebühr von 50€ zugesagt wurde. Ich halte euch aber gerne auf dem Laufenden, wenn es soweit ist.

  • Auch hier, du hast im"antragsformular"....richtig, einen antrag auf einen, von seitens o2, freiwilligen, tarifwechsel beantragt. Der nicht in den agb steht oder teil des vertages wurde. Ganz im gegenteil zu einer kündigung.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von J-P
    Ich bin jedoch der Auffassung, dass dies zumindest in dem von mir beschriebenen Fall rechtlich nicht haltbar ist, da die Tarifwechselmöglichkeit im Antragsformular vermerkt wurde und von der Hotline ein Tarifwechsel zum 01.10. gegen eine Gebühr von 50€ zugesagt wurde.

    Und das hast du...schriftlich? ;)


    Wir koennen uns nun gerne an der Tatsache hochziehen, dass einige Supportmitarbeiter ihre Arbeitsanweisungen nicht kennen/sich nicht dran halten. Das aendert aber letztendlich nichts, da die eigentliche Umstellung systemseitig vorgenommen - und zwar dann wann sie greifen soll, zu den dann gueltigen Konditionen.


    In deiner restlichen Argumentation vermischst du auch unterschiedliche Dinge, zum einen die (einseitig gueltige) Willenserklaerung einer Kuendigung, zum anderen die (nicht vertraglich zugesicherte und daher vollkommen freiwillige) Leistung "Tarifwechsel".


    Noch ein weiteres Gedankenspiel: Woher willst du wissen, ob o2 den Tarif in den du im Oktober wechseln moechtest dann ueberhaupt noch anbietet? In einen dann nicht mehr existenten Tarif kannst du auch nicht wechseln...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!