o2: kein Tarifwechsel mehr bei Laufzeitverträgen ab 02.05.

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Ist gut jetzt. Du bist als jurist ein laie und das merkt man. Du liegst falsch. Basta.


    "Basta", hm, ok, jetzt bin ich überzeugt.

    Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Es ist keine änderung deines vertrages, weil die matrix bzw das angebot zum wechseln nie vertragsbestandteil bei vertragsschluss war, verstehst du das jetzt?


    Nein.

    Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Wenn o2 es macht, dann freiwillig, als angebot, genauso wie herstellergarantie ein angebot ist, was geändert werden kann.


    Ja nee, ist klar, Herstellergarantie ist ein Angebot, yes, und Weihnachten kommt wieder der Weihnachtsmann.
    Die Party, auf der Du warst, muß mies bis langweilig gewesen sein - ich wünsche Dir demnächst wieder ein glücklicheres Händchen. :top:

  • die wechselmatrix war ein argument für mich bei o2 Verträge abzuschliessen. Das war also eine Täuschung dem Kunden gegenüber von O2?


    Ein (weit hergeholtes) Beispiel
    Ich schreibe jetzt an die Unfallwagen die ich verkaufe auch in einem seperaten Blatt das ich auf die Beifahrerseite hänge das das auto unfall frei ist und falls nach 6 Monaten was ist kann der Kunde tauschen... Wenn der kunde dann ankommt sage ich nee sorry lieber kunde das stand ja nicht im kaufvertrag.... Was meint ihr wie der richter darauf reagiert???? Es grenzt immer noch an arglistiger täuschung? Dem unbedarften Kunden wird suggeriert das er wechseln kann. Hiermit wird definitiv beabsichtigt den Kunden zu täuschen und mehr Vertragsabschlüsse zu bekommen. Der Kunde geht Verträge ein die er sonst nicht abgeschlossen hätte da er ganz unbedarft denkt er könne es nach 6 Monaten wieder ändern. Ich habe selber einen solchen Fall mitbekommen wo im shop damit ein Kunde bequatscht wurde das er zur not ja wechseln könne.... Der kunde wollte ansich einen flex abschliessen hat sich dann für den Laufeit entschieden...
    Für mich ist das nicht richtig und wenn sich ein Gericht damit beschäftigt werden die das ähnlich sehen. Verbraucherschützer sehen das in jedem fall ähnlich

  • Wechselmatrix


    Moin,


    wer weiß, ob es diese Matrix morgen überhaupt noch gibt :confused:
    Vor Vertragsabschluß immer gründlich die AGBs lesen, dann ist nachher auch das Gejammer nicht so gro. ;)


    Ansonsten gilt: Gier frißt Hirn!


    Schönen 1. Mai

  • Re: Wechselmatrix


    Zitat

    Original geschrieben von mstorch

    Vor Vertragsabschluß immer gründlich die AGBs lesen, dann ist nachher auch das Gejammer nicht so gro. ;)


    Ansonsten gilt: Gier frißt Hirn!


    Diesen Ausspruch kann man nicht dick genug unterstreichen!!!!!!!
    AGB sind nun einmal nicht ganz unwichtig, wobei die Blauen da manchmal schon eine eigene Sicht auf die Dinge haben, ich sage nur "Nebenleistungen". Schaut Euch Hennings Beiträge zum Thema an. Ich würde ihn nicht unbedingt als "Anti O2 Fan" bezeichnen. :D Aber seine Aussagen treffen den Kern. Ich frage mich echt, wann nun der große Angriff von O2 kommt, um auch in der Statistik die Grünen zu überholen. Der Worte sind genug gefallen, nur die Taten lassen mich zweifeln. :rolleyes:


    Gruß
    unze

    ZTE Blade V7 Lite mit O2 Blue All-In S & Magenta Mobil M

  • Zitat

    Original geschrieben von 535



    Ja nee, ist klar, Herstellergarantie ist ein Angebot, yes, und Weihnachten kommt wieder der Weihnachtsmann.
    Die Party, auf der Du warst, muß mies bis langweilig gewesen sein - ich wünsche Dir demnächst wieder ein glücklicheres Händchen. :top:



    Der Unterschied Zwischen Garantie und Gewährleistung scheint dein Wissen tatsächlich zu übersteigen.


    Garantie ist und bleibt eine Freiwiliige Leistung.


    Aber du wirst dir nun vermutlich wieder eine Erklräung aus den Fingern saugen um die Welt von deiner sicht der Dinge zu überzeugen.


    Liebe Grüße
    Der Weihnachtsmann

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • Ich glaub wenn o2 weiterhin mit solchen Neuerungen kommt werden Sie nie den vierten Platz verlassen,von wegen Sie wollen in naher Zukunft 25 % Marktanteil haben(träumt weiter) :p

    o2 Can Do ;)

  • Hm


    ganz so einfach ist das juristisch wohl wirklich nicht!


    Zumindest das UWG muß hier greifen, darüber sind sich hier doch hoffentlich alle einig?!?


    Wenn an einer Autowerkstatt draußen mit einem Plakat mit einer Scheibenwischerwechselmatrix geworben wird:


    Zu jedem Ölwechsel neue Scheibenwischer:
    "Golf 5 EUR"
    "Passat 9 EUR" usw.


    und ich gehe weil ich dringend neue Scheibenwischer benötige dorthin und die sagen mir dann bei der Bezahlung, die Scheibenwischer kosten aber 50 EUR weil in meinem unterschriebenen Auftrag mit daran befindlicher Preisliste 50 EUR steht und das Werbeplakat da draußen nicht Vertragsbestandteil ist, ja was ist dann??



    Anderes Beispiel: Werkstatt wirbt mit Wartungsvertrag: 2 Jahre Räderwechsel im Herbst und Frühjahr für 1 EUR/Monat. Bei Vertragsabschluß hängt ein Plakat aus: Zu jedem Radwechselvertrag 2 x Ölwechsel gratis. Die Werkstatt kann sich doch nicht darauf berufen, daß das Plakat nicht Vertragsbestandteil geworden ist. Bzw. kann sie schon, hätte dann aber zumindest ein UWG-Problem. Mindestens!


    Die Tarifwechselmatrix ist schon ziemlich eindeutig und hat sicher viele Kunden angelockt. Denn der Wechsel in einen Tarif ohne GG ist ein entscheidendes Argument in finanziell unsicheren Zeiten -> deswegen UWG.



    Zitat

    Sie wollen Ihren Tarif wechseln? Bei o2 ist das ganz einfach. In der untenstehenden Tabelle können Sie genau ablesen, welche Tarifwechsel möglich sind.


    b) Der Wechsel in einen Tarif mit einem geringerem monatlich Basis- oder Paketpreis ist grundsätzlich erst 6 Monate nach Aktivierung, letztem Tarifwechsel oder
    letzter Vertragsverlängerung zum Preis von 50 € möglich.



    Die Matrix enthält keinerlei Einschränkungen, weder eine zeitliche Befristung noch andere einschränkende Bedingungen, nur den Hinweis auf evtl. sich ändernde Preise. Die Aussage "bei o2 ist das ganz einfach" suggeriert, daß man bei o2 grundsätzlich den Tarif nach 6 Monaten wechseln kann. Wenn das bei Vertragsabschluß so versprochen wird, müssen die sich bei Altverträgen auch daran halten, bzw. hat der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht.



    Ich bin sicher daß ein Kunde, dem im o2 Shop vor Vertragsabschluß die Wechselmatrix unter die Nase gehalten wurde und der deswegen den Vertrag schloß, in einem Rechtsstreit obsiegen würde.


    Gruß


    HHFD

    Gesendet von meinem Motofone F3

  • Zitat

    Original geschrieben von phone-company
    ja einige schnallen noch nicht das stefan niehaus heisst und nicht stefanni haus :D


    Tja, dass kommt davon, wenn man in öffentlichen Internetforen mit seinem richtigen Vor- und Nachnamen auftritt :)

    Grüße vom WebTalk


    MOBIL: iPhone 13 pro Max * Telekom Business Flex M * o2 unlimited Max

  • Zitat

    Original geschrieben von phone-company
    die wechselmatrix war ein argument für mich bei o2 Verträge abzuschliessen. Das war also eine Täuschung dem Kunden gegenüber von O2?

    Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Wenn etwas bei Vertragsschluss für dich ein Argument ist, was aber nicht Vertragsbestandteil wird, liegt bei dir ein so genannter Motivirrtum vor, der bezüglich des Vertrages unbeachtlich ist. Die Frage ist, konnte ein objektiver Kunde davon ausgehen, dass die Wechselmatrix Vertragsbestandteil wird und für immer und ewig für seinen Vertrag gilt (so genannter "objektiver Empfängerhorizont")? Dafür mag es hier zwar einige Gründe geben. Ich meine, die überwiegenden Gründe sprechen dagegeben: Es gibt keinen Verweis auf die Wechselmatrix in den Vertragsunterlagen, in der Werbung für den Tarif oder in der Darstellung des Tarifs auf der Homepage. Und die Tarifwechselmatrix ist eindeutig nur eine Darstellung des Status Quo, weil sie auf die jeweils aktuellen Tarife verweist. Dadurch ist für den Kunden erkennbar, dass die Wechselbedingungen Änderungen unterworfen sind. Darunter fällt meines Erachtens auch die Frage, ob überhaupt ein Wechsel möglich ist.

    Zitat

    Original geschrieben von phone-company
    Ein (weit hergeholtes) Beispiel
    Ich schreibe jetzt an die Unfallwagen die ich verkaufe auch in einem seperaten Blatt das ich auf die Beifahrerseite hänge das das auto unfall frei ist und falls nach 6 Monaten was ist kann der Kunde tauschen... Wenn der kunde dann ankommt sage ich nee sorry lieber kunde das stand ja nicht im kaufvertrag.... Was meint ihr wie der richter darauf reagiert???? Es grenzt immer noch an arglistiger täuschung?

    Das Beispiel ist gar nicht so schlecht. Hier ist die Aussage "unfallfrei" und die Einräumung eines Rücktrittsrecht ganz eindeutig nach dem objektiven Empfängerhorizont Vertragsbestandteil geworden, auch wenn sie auf dem eigentlichen Kaufvertrag nicht wiederholt wird. In unserem Fall wurde die Wechselmatrix von o2 aber eben nicht in irgendeiner Weise an deinen Vertrag "angeklebt", als du diesen abgeschlossen hast.

  • @webtalk...was ist daran so schlimm?? Stefan vertritt seine Meinung und das mit seinem vollen Namen? Ist doch in Ordnung zumindest wird ein normaler Mensch dann nicht verleitet kompletten blödsinn zu posten. Wir können Stefan ja später einen eigenen Thread widmen ;) Jetzt gehts um die Wechselgeschichte..
    @HHFD..so sehe ich das im Grossen und Ganzen auch
    @phonefux...ich bin eben KEIN Jurist... und meine Beiträge sollen nicht so rüberkommen als habe ich auf jeden Fall RECHT. Für mich ist aber das Verhalten von O2 nicht in Ordnung und ich denke das man dagegen angehen könnte... Es klingt eben so als sei das alles geplant gewesen. O2 weiss doch was die Händler machen.. das man eben einen normalen blue mit nem Handy oder auszahlung bekommt... wenn der Kunde dann noch suggeriert bekommt das er wechseln kann in einen grundgebührbefreiten Vertrag...... dann wacht die geiz ist geil mentalität auf... und damit hat o2 gerechnet.. das ist Kundenfang der unschönen art.... So meine Gedankengänge






    [offtopicmode an] Hurra, habe bei Deltatecc mal wieder was gewonnen, der Tag fängt gut an [/offtopicmode aus]

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