o2: kein Tarifwechsel mehr bei Laufzeitverträgen ab 02.05.

  • Definitives Recht gibt es bei o2 immer nur solange, bis ein Gericht die AGB und Nebenleistungen wieder kippt. Und hier kommt es dann auch auf das Telefonieverhalten des einzelnen Kunden an und ob er wie den Vertrag geschlossen hat und persönlichen Schaden nachweisen kann.
    Auch der Vertrag einer Bank war wasserdicht und juristisch einwandfrei, aber der BGH gestand der alten Dame zu, nicht so ein Fachwissen haben zu müssen und die Bank musste zahlen.
    Viele sollten daher auch den Verbraucherschutz nicht außer Acht lassen, was o2 ja bereits bei der Bepreisung 0180-Nummern als Nebenleistungen zu spüren bekam (die sie damals ja auch unabhängig zu ändern glaubten). Erst bekamen sie in einigen Fällen Recht, dann bekamen sie von anderen Gerichten in anderen Fällen unrecht (auch je nach Hintergrund und Einzelschaden). Wer also hier eine 100%ige Rechtssicherheit vorgibt für alle Fälle, dem traue ich nicht, sowohl für die eine, als auch für die Gegenansicht.

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Zitat

    Original geschrieben von john-vogel
    Nungut, Stefannie


    Diese Stefan[n]ie ist eine ziemlich maskuline Frau, Tendenz zur Männlichkeit. ;) Ich dachte, die o2-Fanboys würden sich besser kennen.


    Zitat

    Original geschrieben von john-vogel
    hat definitiv Recht, daher würde ich Dir empfehlen, etwas leiser aufzutreten! ;)


    Darf ich Dich bitten zu sagen womit Herr Niehaus "definitiv Recht" hat?

  • ja einige schnallen noch nicht das stefan niehaus heisst und nicht stefanni haus :D Aber bitte back to topic ;)

  • Haben die bei o2 eigentlich nachhilfe bei unseren Politikern genommen. Die werden diese tolle neuheiten bestimmt auch noch versuchen als die innovative Neuerung zu verkaufen. Absolute Transparenz und super schneller suport o2 can do.


    Wieso erinnert mich das so sehr an den e10 müll??

  • Zitat

    Original geschrieben von Haldibo
    Komisch das Ihr bei Nichtwissen und Ahnungslosigkeit versucht diesen Zustand immer mit Witz zu überspielen.


    Liegt das am Kindergartenalter?


    Aber auch ich verzeihe Dir für Dein mangelndes Wissen, und würde dir empfehlen nicht mehr soviel von dem blauen Blubberwasser zu trinken :D


    Auf dein Kindergartengetue brauche ich nicht einzugehen.


    Ich kann dich gerne nochmal fragen, wo das Recht auf Tarifwechsel in den Vertragsbedingungen festgehalten ist.
    Du kannst gerne nochmals die Aussage verweigern.
    Von juristscher Kompetenz zeugt das nicht.


    Du hast ja schon mal Schwachsinn (ohne Beleg) verbreitet als du behauptet hast, dass die Tarifwechselregelung nur für Neukunden gilt.
    Der Ball liegt also bei dir!

  • Zitat

    Original geschrieben von 535
    Diese Stefan[n]ie ist eine ziemlich maskuline Frau, Tendenz zur Männlichkeit. ;) Ich dachte, die o2-Fanboys würden sich besser kennen.


    Danke für den Hinweis; ich gewöhn mich dran ;-)


    Zitat

    Original geschrieben von 535
    Darf ich Dich bitten zu sagen womit Herr Niehaus "definitiv Recht" hat?


    Siehe vorheriger Post.
    Bis auf blabla hat jeder nur seine eigene Meinung - aber nichts rechtlich verwertbares zum Besten gegeben...


    Über Paragraphen würden ich mich freuen, ich habe Geduld... :-)

  • Zitat

    Original geschrieben von stefanniehaus
    Siehe vorheriger Post.
    Bis auf blabla hat jeder nur seine eigene Meinung - aber nichts rechtlich verwertbares zum Besten gegeben...


    Über Paragraphen würden ich mich freuen, ich habe Geduld... :-)


    Findest Du, daß das, was Du geboten hast, §§-fest ist?:

    Zitat

    Original geschrieben von stefanniehaus
    Und was hat die Tarifwechselmatrix nun mit dem Vertragsumfang zu tun?


    Die Matrix dient zur Veranschaulichmachung was ein Tarifwechsel kosten würde, wenn o2 ihn dann zulassen würde.


    Demzufolge sehe ich als Kunde: Ein Wechsel würde 50€ kosten, vorausgesetzt o2 hat Lust ihn durchzuführen?
    Oder, frei nach den einstigen "Nebenleistungen": <Ach nee, sorry, haben wir abgeschafft, rückwirkend> oder ein: <Sorry, kostet seit gestern nicht mehr 50€, sondern ... sondern... vielleicht 100, 150, 70€, ist ja auch egal>?!?





    P.S.:

    Zitat

    Original geschrieben von stefanniehaus
    Danke für den Hinweis; ich gewöhn mich dran ;-)


    Kleiner Tip: Ein "." oder "_" im Nick erleichtert es, wobei - ich war mir auch lange im Unklaren, dann sah ich Deinen Avatar im o2-Forum und eine "Stefan[n]ie" ist auch eher ungewöhnlich.

  • Zitat

    Original geschrieben von 535
    Findest Du, daß das, was Du geboten hast, §§-fest ist?:


    §314 BGB ist fest. Da braucht man nicht drum herum zu reden.


    Zitat

    Original geschrieben von 535
    Demzufolge sehe ich als Kunde: Ein Wechsel würde 50€ kosten, vorausgesetzt o2 hat Lust ihn durchzuführen?


    Richtig. Jeder Anbieter (es muss ja nicht unbedingt o2 sein; bei Telekom, Vodafone und E-Plus ist es genau so) kann eine Vertragsänderung verweigern.

  • Zitat

    Original geschrieben von stefanniehaus
    §314 BGB ist fest. Da braucht man nicht drum herum zu reden.


    Ja, aber darum ging es jetzt auch nicht wirklich.

    Zitat

    Original geschrieben von stefanniehaus
    Richtig. Jeder Anbieter (es muss ja nicht unbedingt o2 sein; bei Telekom, Vodafone und E-Plus ist es genau so) kann eine Vertragsänderung verweigern.


    Ja, mein Süßer - Vertragsänderungen, und ich meine jetzt nicht "Nebenleistungen", die o2 nach Gutsherrenart ohne zu informieren rückwirkend ändern können will - nenn mir doch bitte einen §§, daß o2 eine Wechselmatrix hat und anbietet und zugleich berechtigt ist zu sagen: <Och nö, bei Dir hochverehrtem Kunden haben wir jetzt keine Lust dazu>.


    Ich bin Laie als Jurist, aber: Vertragsänderungen gehen nur beidseitig, ok, aber es "soll" noch Klauseln, Optionen etc. geben und wenn es eine Wechselmatrix gibt, nach welchem §§ ist o2 berechtigt zu sagen: <Ja, die Matrix gibt es, aber in diesem Fall, nö, haben wir keine Lust, machen wir nicht mit> - mußt Du mir erklären, am besten juristisch (das ist schon im Schreibstil erkennbar!); ich bin lernwillig.

  • Ist gut jetzt. Du bist als jurist ein laie und das merkt man. Du liegst falsch. Basta. Wenn du nachhilfe in rechtsfragen willst, pm me.


    Es ist keine änderung deines vertrages, weil die matrix bzw das angebot zum wechseln nie vertragsbestandteil bei vertragsschluss war, verstehst du das jetzt?


    Wenn o2 es macht, dann freiwillig, als angebot, genauso wie herstellergarantie ein angebot ist, was geändert werden kann.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

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