o2: kein Tarifwechsel mehr bei Laufzeitverträgen ab 02.05.

  • Nachdem nun Schlag auf Schlag "Nebenleistungen" geändert werden, frage ich mich, was die sich für die o2o-Kunden ohne feste Laufzeit ausgedacht haben. Schließlich kann ja kurzfristig eine Änderung der Konditionen angekündigt werden. Wer ablehnt, muß gehen.
    Besonders die bisher flexibel änderbaren Optionen mit lediglich einmonatiger Laufzeit könnten a la Vodafone auf 24 Monate zwangsverlängert werden. Oder die Rabattierung (bei mir 15%) könnte abgeschafft werden.


    Mal sehen ...

    LG: V30
    Samsung: Galaxy Tab S2 LTE, A5 (2017);
    Sony: Xperia X Compact;

  • 535:


    Der fast volljurist ist schon da, aber die meisten liegen hier total falsch. Harlekyn liegt zumindest näher dran.


    Fakt ist, es gilt das als vertagsbestandteil nur das, was als agb benannt wird bzw. in diesen genannt wird.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • komisch ja das man nicht nach oben wechslen kann mehr. Hatte gerade vorher die von der Kundenwiedergewinnungshotline drann wegen Kündigung- der sagte mir wechsel vom Blue 100 auf Blue 250 geht ab Sonnag nicht mehr- aber man kann monatlich kündbare Packete zubuchen ala 60/90/120 min usw. - habe dann mal die 60 min für 5 Euro genommen- das beste ist das die 20 Bonusminuten erhalten bleiben ;-)


    irgendwie komisch was o2 da macht....

  • Ist der Kostenairbag bei O2 o auch Vertragsbestandteil oder Nebenleistung?
    Wenn ja, dann ist die Senkung von 60 € auf 50 € ja kein Vertragsbestandteil, weil bei Vertragsabschluss die 60 € galten und O2 einseitig, wenn auch zugunsten des Kunden, die AGB geändert hat.

  • Habe o2 selbst im Bekanntenkreis wegen der Wechselmöglichkeit empfohlen. Der Blue100 z.B. war damit perfekt für Smartphoneneulinge. Allesamt haben jedoch auf mein Anraten die Wechselmöglichkeit im Vertrag ergänzt. Durch die Ergänzung im Vertrag ist die Wechselmöglichkeit nach meinem Verständnis Vertragsbestandteil. Mal sehen was o2 im Fall der Fälle sagen wird. Zumindest einer wird wohl wechseln wollen, da er das Internet nicht nutzt...

  • Und wo bekommt er o2-Flat, SMS-Flat und 120 Minuten günstiger?

    o namorico
    -------------------------------------

  • Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    Nicht jedes Dokument, dass du auf dem o2-Webserver findest und das den Namen deines Tarifs beinhaltet, ist auch gleichzeitig Vertragsbestandteil. Du solltest lernen besser zu differenzieren.


    Dann darfst und kannst uns sicherlich mitteilen, was konkret Bestandteil ist und was nicht!?

    Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    Du fuer deine Sicht der Dinge?


    Für was konkret? (Das meiste ist eher fragender Natur von mir weil ich eben kein Experte bin.)

    Zitat

    Original geschrieben von Hallenser1
    Im großen und ganzen wohl schon,spätestens ausserhalb vom TT wird das eh erstmal niemand bemerken.


    Doch, werden sie: Wenn sie irgendwas ändern wollen - das Barring haben sie auch gemerkt ohne teltarif&Co zu verfolgen.

    Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Fakt ist, es gilt das als vertagsbestandteil nur das, was als agb benannt wird bzw. in diesen genannt wird.


    Ich Laienjurist wundere mich: Eine solche Aussage von einem Volljuristen? Ich las vor einiger Zeit, äh: Wie viele AGB sind ungültig, nicht stimmig, beinhalten Fehler?


    Meine kleine Milchmädchenfrage lautet: o2 entläßt und sourct out äh aus, das Netz ist "suboptimal" und die (vorhandenen) Juristen werden ab Mai wieder gut zu tun haben - wer baut das Netz aus und kümmert sich kompetent um die (Neu)Kunden?

  • Bülo: keine Ahnung- ich hatte ja gekündigt und da wurde mir ein Rabatt auf den Blue 100 angeboten auf 13 Euro und weil ich meinte wie das wäre wenn ich auf den Blue 250 wechseln würde wegen Rabatt hat er mir das angeboten- der Vorteil ist das die 20 Bonusminuten bleiben- habe jetzt nen Blue 180 für 18 Euro ;-)

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